Zitat von ADACBei Geschwindigkeitsverstößen von Motorradfahrern dürfen laut dem Landgericht Tübingen, 29.12.2011, Az: 1 QS 248/11 OWi „schwere Geschütze aufgefahren werden“, wenn der Fahrer zunächst nicht ermittelt werden kann. Was war geschehen?
Auf einem „Radarbild“ konnte ein Motorradfahrer nur von hinten geblitzt werden. Der Halter des Motorrads bestritt, seinerzeit Fahrer gewesen zu sein. Überraschenderweise ordnete dann das Gericht eine Wohnungsdurchsuchung an, und begründete dies wie folgt:
Eine Wohnungsdurchsuchung, die der Identifizierung eines Fahrers dient, der ausserorts eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 39 km/h begangen haben soll, ist keineswegs ungeeignet. Im Verhältnis zur Schwere der Tat, ist die angeordnete Durchsuchung angemessen, obwohl es sich bei der Tat lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Zumindest bildet das Auffinden der Motorradbekleidung ein wichtiges Indiz in der Beweiskette.
Die Massnahme war nach Meinung des Gerichts auch verhältnismässig. Die angeordnete Durchsuchung und Beschlagnahme ist im Hinblick darauf, dass es sich bei der Tat lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, angemessen im Verhältnis zur Schwere der Tat. Die begangene Ordnungswidrigkeit ist mit einer Busse von 120,-- € belegt. Zusätzlich werden dem Fahrer drei Punkte in das VZR eingetragen. Auch wenn ein Fahrverbot für den Betroffenen nicht sogleich anzuordnen war, so ist es doch möglich, dass das Erreichen eines bestimmten Punktestandes zum Fahrverbot führt.
piko, der seine motorradklamotten jetzt besser in der garage läßt ...
Kann mich schwach entsinnen, daß vor Jahren auch schon mal so 'ne Exempelstatuierungsmaßnahme durchgezogen wurde:
da hatte man an Hand eines antropologischen Gutachtens einem Motorradfahrer bewiesen, das mit 99,irgendwas prozentiger Sicherheit nur er der Fahrer auf dem Blitzfoto sein könne - ermittelt aus den verschiedenen Fixpunkten des Körpers, und den relativ zueinander stehenden Proportionen seiner Gliedmaßen etc. undsoweiter.
So kann's kommen ...
"Im Laufe des Lebens nimmt die Vergangenheit quantitativ zu." Andreas Rebers
Reguläre Straßennutzung ist umsonst bzw. mit der Mineralölsteuer und Konsorten abgegolten. Extras sind wie überall aufpreispflichtig, wenn man denn erwischt wird
Also: Wenn ich denn mal geblitzt werden sollte, werde ich sofort meine schöne schwarze Rukka-Kombi gegen einen neongelben Leuchtheimer eintauschen!!! Und die Rukka-Kombi kommt zu Schwiegermuttern ins Asyl...