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Dieses Thema hat 23 Antworten
und wurde 1.178 mal aufgerufen
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piko Offline




Beiträge: 16.462

10.10.2012 11:13
Hausdurchsuchung nach Blitzer ... Antworten

... gerade auf der ACDC-Seite entdeckt ...

Zitat von ADAC
Bei Geschwindigkeitsverstößen von Motorradfahrern dürfen laut dem Landgericht Tübingen, 29.12.2011, Az: 1 QS 248/11 OWi „schwere Geschütze aufgefahren werden“, wenn der Fahrer zunächst nicht ermittelt werden kann. Was war geschehen?

Auf einem „Radarbild“ konnte ein Motorradfahrer nur von hinten geblitzt werden. Der Halter des Motorrads bestritt, seinerzeit Fahrer gewesen zu sein. Überraschenderweise ordnete dann das Gericht eine Wohnungsdurchsuchung an, und begründete dies wie folgt:

Eine Wohnungsdurchsuchung, die der Identifizierung eines Fahrers dient, der ausserorts eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 39 km/h begangen haben soll, ist keineswegs ungeeignet. Im Verhältnis zur Schwere der Tat, ist die angeordnete Durchsuchung angemessen, obwohl es sich bei der Tat lediglich um eine Ordnungswidrigkeit
handelt. Zumindest bildet das Auffinden der Motorradbekleidung ein wichtiges Indiz in der Beweiskette.

Die Massnahme war nach Meinung des Gerichts auch verhältnismässig. Die angeordnete Durchsuchung und Beschlagnahme ist im Hinblick darauf, dass es sich bei der Tat lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, angemessen im Verhältnis zur Schwere der Tat. Die begangene Ordnungswidrigkeit ist mit einer Busse von 120,-- € belegt. Zusätzlich werden dem Fahrer drei Punkte in das VZR eingetragen. Auch wenn ein Fahrverbot für den Betroffenen nicht sogleich anzuordnen war, so ist es doch möglich, dass das Erreichen eines bestimmten Punktestandes zum Fahrverbot führt.



piko, der seine motorradklamotten jetzt besser in der garage läßt ...

warum einfach, wenn's auch kompliziert geht

Ulf Offline




Beiträge: 13.053

10.10.2012 13:07
#2 RE: Hausdurchsuchung nach Blitzer ... Antworten

Lassen wir Monti auswandern?

Oder verraten wir ihm, daß die Amis dich bei 39 Klamotten zuviel direkt nach Guantanamo abschieben?

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

10.10.2012 13:08
#3 RE: Hausdurchsuchung nach Blitzer ... Antworten

Zitat von Ulf im Beitrag #2
die Amis dich bei 39 Klamotten zuviel direkt nach Guantanamo abschieben?


ich dachte, da gibt es einstweilige Erschießung

 



ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer.

Sukasta Offline




Beiträge: 17.165

10.10.2012 13:08
#4 RE: Hausdurchsuchung nach Blitzer ... Antworten

Zitat von Ulf im Beitrag #2
... bei 39 Klamotten zuviel direkt nach Guantanamo abschieben?

Da bin ich ja noch glimpflich davon gekommen.

 
 
 
Jrüße
Sukasta



Et es wie et es, et kütt wie et kütt, jede Jeck ist anders ...

pelegrino Offline




Beiträge: 51.603

10.10.2012 14:50
#5 RE: Hausdurchsuchung nach Blitzer ... Antworten

Kann mich schwach entsinnen, daß vor Jahren auch schon mal so 'ne Exempelstatuierungsmaßnahme durchgezogen wurde:

da hatte man an Hand eines antropologischen Gutachtens einem Motorradfahrer bewiesen, das mit 99,irgendwas prozentiger Sicherheit nur er der Fahrer auf dem Blitzfoto sein könne - ermittelt aus den verschiedenen Fixpunkten des Körpers, und den relativ zueinander stehenden Proportionen seiner Gliedmaßen etc. undsoweiter.

So kann's kommen ...

"Im Laufe des Lebens nimmt die Vergangenheit quantitativ zu."
Andreas Rebers

Hobby Offline




Beiträge: 42.262

10.10.2012 17:13
#6 RE: Hausdurchsuchung nach Blitzer ... Antworten

Zitat
piko, der seine motorradklamotten jetzt besser in der garage läßt ...



Wieso ??
würdest du ebenfalls die Polente belügen ?

.
.
Gruß Hobby

der mit drei W-Treffen im europäischen Ausland....

ub-online Offline



Beiträge: 146

10.10.2012 17:59
#7 RE: Hausdurchsuchung nach Blitzer ... Antworten

und Kindermörder werden entschädigt siehe Nachrichten.

manx minx Offline




Beiträge: 11.300

10.10.2012 18:21
#8 RE: Hausdurchsuchung nach Blitzer ... Antworten

Zitat
und Kindermörder werden entschädigt siehe Nachrichten.



applaus zu einer in diesem zusammenhang angebrachten und rational durchdachten aeusserung zum thema.

manxman

Ulf Offline




Beiträge: 13.053

10.10.2012 18:27
#9 RE: Hausdurchsuchung nach Blitzer ... Antworten

Jau, Manx
so ist das in Deutschland

Wenn du ein Kind umbringst, kriegst du 1000€
Wenn du falsch parkst, gehst du in den Knast

Stammtisch ist überall

DarkAge ( gelöscht )
Beiträge:

10.10.2012 18:35
#10 RE: Hausdurchsuchung nach Blitzer ... Antworten

Reguläre Straßennutzung ist umsonst bzw. mit der Mineralölsteuer und Konsorten abgegolten. Extras sind wie überall aufpreispflichtig, wenn man denn erwischt wird

pelegrino Offline




Beiträge: 51.603

10.10.2012 22:27
#11 RE: Hausdurchsuchung nach Blitzer ... Antworten

Zitat
...Stammtisch ist überall...

Da ist was dran.

"Im Laufe des Lebens nimmt die Vergangenheit quantitativ zu."
Andreas Rebers

thomasH Offline




Beiträge: 5.874

11.10.2012 18:58
#12 RE: Hausdurchsuchung nach Blitzer ... Antworten

Also: Wenn ich denn mal geblitzt werden sollte, werde ich sofort meine schöne
schwarze Rukka-Kombi gegen einen neongelben Leuchtheimer eintauschen!!!
Und die Rukka-Kombi kommt zu Schwiegermuttern ins Asyl...



Gruß
Thomas

BMW F 650 GS Twin
Moto Guzzi Breva 750

Ulf Offline




Beiträge: 13.053

11.10.2012 19:23
#13 RE: Hausdurchsuchung nach Blitzer ... Antworten

Gute Idee
Sollen sie die doch einlochen.

Sonnenfürst Offline




Beiträge: 5.471

11.10.2012 19:35
#14 RE: Hausdurchsuchung nach Blitzer ... Antworten

Ohne Worte.

Ulf Offline




Beiträge: 13.053

11.10.2012 20:12
#15 RE: Hausdurchsuchung nach Blitzer ... Antworten

obwohl die ja manchmal zum Verständnis beitragen...

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