Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
W650.deW650 ForumW-Tour/Treff-Kalender
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 17 Antworten
und wurde 2.565 mal aufgerufen
 Gespanne
Seiten 1 | 2
martin58 Offline




Beiträge: 3.934

09.10.2012 08:27
sichtbarkeit von beleuchtungseinrichtungen am boot Antworten

welche regeln gilt es zu beachten bzw. maße einzuhalten hinsichtlich der montage von blinkern am boot?

Falcone Offline




Beiträge: 113.816

09.10.2012 08:40
#2 RE: sichtbarkeit von beleuchtungseinrichtungen am boot Antworten

Die gleichen, wie sie auch für´s Motorrad gelten, siehe Datenbank

Anbauvorschriften Zubehörblinker

Die Beleuchtungsteile, egal ob Rück- oder Bremslicht, begrenzungslicht oder Blinker dürfen maximal 400mm vom äußeren Rand des Beiwagens weg angebaut werden, also wie anderen Zweispurfahrzeugen.

Grüße
Falcone

martin58 Offline




Beiträge: 3.934

09.10.2012 10:10
#3 RE: sichtbarkeit von beleuchtungseinrichtungen am boot Antworten

vielen dank, martin!!!
die beiden chinesengespanne in meiner werkstatt brauchen auch blinker am beiwagen (in china sind keine montiert worden), und ich möchte möglichst wenig zusätzliche löcher bohren ..

Maggi Offline




Beiträge: 48.773

09.10.2012 10:12
#4 RE: sichtbarkeit von beleuchtungseinrichtungen am boot Antworten

Zitat
Blinker dürfen maximal 400mm vom äußeren Rand des Beiwagens weg angebaut werden


Ich nehme an, das gilt nur nach innen.

--
hco rewwe hcslök ,skcus wmb
Wer das liest ist doof!
Wer das nicht lesen kann, braucht eine Brille oder kennt [STRG+] nicht!

Falcone Offline




Beiträge: 113.816

09.10.2012 11:49
#5 RE: sichtbarkeit von beleuchtungseinrichtungen am boot Antworten

Schlaues Kerlchen!
Genaugenommen stimmt das aber nicht, solange du die geänderte Fahrzeugbreite eintragen lässt und die zulässige Maximalbreite nicht überschreitest, kannst du auch die Blinker außerhalb des Fahrzeugumrisses anbringen.

Grüße
Falcone

mappen Offline




Beiträge: 15.035

09.10.2012 18:25
#6 RE: sichtbarkeit von beleuchtungseinrichtungen am boot Antworten

tach

Zitat von Maggi im Beitrag #4

Zitat
Blinker dürfen maximal 400mm vom äußeren Rand des Beiwagens weg angebaut werden

Ich nehme an, das gilt nur nach innen.



dann brauchste bei nem schmalen gespann ja nur den rechten blinkerarm um rund 40cm verlängern

gas

markus



srtom Offline




Beiträge: 6.040

19.12.2012 08:43
#7 RE: sichtbarkeit von beleuchtungseinrichtungen am boot Antworten

Nochmal Gespannbeleuchtung:

1.)
Müssen das Motorrad und Beiwagen je einen extra Blinker haben - der linke bleibt einfach dran

2.)
Oder ist es auch rechtens wenn sowohl am Motorrad als auch am Beiwagen z.B. diese rot/gelben Hella Rücklichter montiert werden und in denen eine Blinkerlampe und eine Rücklicht/Bremslampe leuchten


1.)

--X--|---

2.)

.....----|----
.....------|------

Falcone Offline




Beiträge: 113.816

19.12.2012 09:06
#8 RE: sichtbarkeit von beleuchtungseinrichtungen am boot Antworten

Auf der in Fahrtrichtung gesehenen linken Motorradseite müssen Blinker derart angebracht sein, dass sie den Vorschriften für Motorräder entsprechen. Auf der rechten Seite des Motorrades müssen die Blinker entweder entfernt oder alternativ, vor allem bei wahlweisem Seitenwagenbetrieb, abgedeckt werden. Ach geschwärzte Blinkergläser sind zulässig.
Genau genommen ist eine Kombination Blinker und Rückleuchte in einer Leuchte am Motorrad nicht zulässig (Hella-Kombirückleuchte), weil auch durch den Anbau eines Seitenwagens die Bestimmungen für die Beleuchtung am Motorrad nicht außer Kraft gesetzt werden.

Der Seitenwagen muss Blinker vorne und hinten aufweisen, die wiederum maximal 400 mm von der rechten Fahrzeugaußenkante nach innen angebracht sein dürfen. Es ist dabei egal, ob die Blinker in einer Rücklichteinheit oder einer Begrenzungsleuchteneinheit (vorne) verbaut sind, oder als Einzelelemente angeschraubt werden.
Die von dir erwähnten Hella-Kombileuchten sind am Seitenwagen also zulässig.

Etwas paradox, aber der Gesetzggeber hat sich hier nicht explizit zu Gespannen festgelegt, weil die wohl durchs Raster gefallen sind.

De facto erlebt man immer wieder Gespanne, die auch Kombirückleuchten am Motorrad verbaut haben. Meist stört sich niemand daran - zulässig ist es aber nicht.

Grüße
Falcone

3-Rad Offline



Beiträge: 34.848

19.12.2012 09:57
#9 RE: sichtbarkeit von beleuchtungseinrichtungen am boot Antworten

Ich habe ja beiwagen nur einen Blinker oben auf dem Beiwagenkotflügel. Da hat sich bis jetzt bei der HU noch niemand dran gestört.

Gruß Norbert

natural born griller

pelegrino Offline




Beiträge: 51.658

19.12.2012 10:03
#10 RE: sichtbarkeit von beleuchtungseinrichtungen am boot Antworten

Mal 'ne Frage an die Klugsch... und andere :

Zitat
...zulässig ist es aber nicht...

Haben die Begriffe "zulässig", "Zulassung" und vor allem "Zulassungsbehörde" eigentlich irgendwie irgendwas mit Zuhälterei zu tun ... ?

Dieses Forum ist hellwach, und hat alle fünf Sinne beisammen:
Unsinn, Schwachsinn, Frohsinn, Blödsinn, Wahnsinn ...

Falcone Offline




Beiträge: 113.816

19.12.2012 10:22
#11 RE: sichtbarkeit von beleuchtungseinrichtungen am boot Antworten

Natürlich nicht. Das wird unter dem Sammelbegriff "Zulässerei" geführt.

Norbert, dein Einzelblinker ist bei einer Zulassung nach EU-Recht genauso unzulässig wie Maggis am MZ-Boot - am Ende noch mit einer K-Nummer statt einem E-Zeichen
Die alte Fahrzeuglängenregelung gilt da nicht mehr.
Aber wo kein Kläger ist ...

Grüße
Falcone

3-Rad Offline



Beiträge: 34.848

19.12.2012 10:24
#12 RE: sichtbarkeit von beleuchtungseinrichtungen am boot Antworten

Welcher Prüfer kennt sich schon mit Gespannen aus?

natural born griller

Maggi Offline




Beiträge: 48.773

19.12.2012 10:29
#13 RE: sichtbarkeit von beleuchtungseinrichtungen am boot Antworten

Eben, drum habe ich mich ja für den Original MZ Blinker entschieden.

--
Ein Boot wird kommen
hco rewwe hcslök ,skcus wmb
Wer das liest ist doof!
Wer das nicht lesen kann, braucht eine Brille oder kennt [STRG+] nicht!

Falcone Offline




Beiträge: 113.816

19.12.2012 10:38
#14 RE: sichtbarkeit von beleuchtungseinrichtungen am boot Antworten

Tät ich auch so machen, weil sich ja wirklich keiner damit auskennt - und wenn doch, ist er wahrscheinlich wiederum so generös, dass er ein Auge zudrückt.

Etwas anders kann das aber bei einer Vollabnahme laufen, wie sie Toms Gespann bevorsteht. Da werden dann Bilder vom Fahrzeug gemacht und der Prüfer könnte eins auf den Deckel kriegen, wenn er was falsch macht. da sind die Jungs dann schon vorsichtig.
Ist die Kiste erst mal zugelassen, guckt keiner mehr so genau. Es soll dann sogar schon Leute gegeben haben, die sich alte Holzkisten auf den Seitenwagen bauen.

Grüße
Falcone

Maggi Offline




Beiträge: 48.773

19.12.2012 10:40
#15 RE: sichtbarkeit von beleuchtungseinrichtungen am boot Antworten

Und wenn nicht, dann zahle ich wie ein Mann.

--
Ein Boot wird kommen
hco rewwe hcslök ,skcus wmb
Wer das liest ist doof!
Wer das nicht lesen kann, braucht eine Brille oder kennt [STRG+] nicht!

Seiten 1 | 2
«« Moto Moscow
 Sprung  
Der-Amazon-LinkW650 ForumAsbest
Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz