Die Beleuchtungsteile, egal ob Rück- oder Bremslicht, begrenzungslicht oder Blinker dürfen maximal 400mm vom äußeren Rand des Beiwagens weg angebaut werden, also wie anderen Zweispurfahrzeugen.
vielen dank, martin!!! die beiden chinesengespanne in meiner werkstatt brauchen auch blinker am beiwagen (in china sind keine montiert worden), und ich möchte möglichst wenig zusätzliche löcher bohren ..
Schlaues Kerlchen! Genaugenommen stimmt das aber nicht, solange du die geänderte Fahrzeugbreite eintragen lässt und die zulässige Maximalbreite nicht überschreitest, kannst du auch die Blinker außerhalb des Fahrzeugumrisses anbringen.
1.) Müssen das Motorrad und Beiwagen je einen extra Blinker haben - der linke bleibt einfach dran
2.) Oder ist es auch rechtens wenn sowohl am Motorrad als auch am Beiwagen z.B. diese rot/gelben Hella Rücklichter montiert werden und in denen eine Blinkerlampe und eine Rücklicht/Bremslampe leuchten
Auf der in Fahrtrichtung gesehenen linken Motorradseite müssen Blinker derart angebracht sein, dass sie den Vorschriften für Motorräder entsprechen. Auf der rechten Seite des Motorrades müssen die Blinker entweder entfernt oder alternativ, vor allem bei wahlweisem Seitenwagenbetrieb, abgedeckt werden. Ach geschwärzte Blinkergläser sind zulässig. Genau genommen ist eine Kombination Blinker und Rückleuchte in einer Leuchte am Motorrad nicht zulässig (Hella-Kombirückleuchte), weil auch durch den Anbau eines Seitenwagens die Bestimmungen für die Beleuchtung am Motorrad nicht außer Kraft gesetzt werden.
Der Seitenwagen muss Blinker vorne und hinten aufweisen, die wiederum maximal 400 mm von der rechten Fahrzeugaußenkante nach innen angebracht sein dürfen. Es ist dabei egal, ob die Blinker in einer Rücklichteinheit oder einer Begrenzungsleuchteneinheit (vorne) verbaut sind, oder als Einzelelemente angeschraubt werden. Die von dir erwähnten Hella-Kombileuchten sind am Seitenwagen also zulässig.
Etwas paradox, aber der Gesetzggeber hat sich hier nicht explizit zu Gespannen festgelegt, weil die wohl durchs Raster gefallen sind.
De facto erlebt man immer wieder Gespanne, die auch Kombirückleuchten am Motorrad verbaut haben. Meist stört sich niemand daran - zulässig ist es aber nicht.
Natürlich nicht. Das wird unter dem Sammelbegriff "Zulässerei" geführt.
Norbert, dein Einzelblinker ist bei einer Zulassung nach EU-Recht genauso unzulässig wie Maggis am MZ-Boot - am Ende noch mit einer K-Nummer statt einem E-Zeichen Die alte Fahrzeuglängenregelung gilt da nicht mehr. Aber wo kein Kläger ist ...
Tät ich auch so machen, weil sich ja wirklich keiner damit auskennt - und wenn doch, ist er wahrscheinlich wiederum so generös, dass er ein Auge zudrückt.
Etwas anders kann das aber bei einer Vollabnahme laufen, wie sie Toms Gespann bevorsteht. Da werden dann Bilder vom Fahrzeug gemacht und der Prüfer könnte eins auf den Deckel kriegen, wenn er was falsch macht. da sind die Jungs dann schon vorsichtig. Ist die Kiste erst mal zugelassen, guckt keiner mehr so genau. Es soll dann sogar schon Leute gegeben haben, die sich alte Holzkisten auf den Seitenwagen bauen.