Eine enge Strasse in einem Wohngebiet, Tempo 30 vorgeschrieben.
Auf der einen Seite der Strasse parken Autos auf der Fahrbahn, lassen keinen Platz für zwei entgegenkommende PKW. Auf der anderen Strassenseite dürfen auf der Fahrbahn keine Autos parken, aber dort sind nach dem niedrigen Randstein Parkbuchten eingerichtet.
Situation: Zwei entgegenkommende Fahrzeuge, der eine auf der zugeparkten Seite fahrend, hat also die Hindernisse auf seiner Fahrbahn, könnte eine sich bietende Parkbucht nutzen um dem entgenenkommenden Fahrzeug Platz zu machen, gibt aber Gas in der Hoffnung, daß der Entgegenkommende über den niedrigen Randstein auf die freien Parkbuchten ausweicht, was er natürlich nicht macht!
Welches Verhalten von beiden Fahrzeugführern würde vor dem Kadi bestehen?
Hintergrund: Hier im Wohnort gibt es eine solche Strasse, da kommt es ständig zu solch Fehlverhalten der Automobilisten, zu Mißverständnissen, etc.
Meine Meinung dazu, denn derjenige mit den Hindernissen auf der Fahrbahn (also mit den parkenden PKW auf der Fahrbahn) muß dem entgegenkommenden Verkehr Platz einräumen und die sich bietende Lücken nutzen. So habe ich es jedenfalls gelernt.
ein 100 zu 0 % Urteil wird es bei einem Unfall aber wahrscheinlich nicht geben, eher ein 75-25 % weil der "Rechthabende" bei einm Unfall wahrscheinlich nichts gemacht hat um den Unfall abzuwenden
Genau so habe ich es vor langer, langer Zeit auch gelernt! Dementsprechend verhalte ich mich auch. Wohne in einer Strasse mit ähnlichen Begebenheiten. Bei mir brettern die Vollidioten, wenn es eng wird, regelmässig mit ihren Kisten über die Bürgersteige, da könnte ich jedes mal ausrasten!
Ja, der im "Recht" scheinende (oder seiende) Autofahrer könnte aber die Situation "entschärfen", wenn er den kleinen Randstein hochführe (natürlich nur dann, wenn auf den dann zu befahrenden Parkplätzen niemand stünde) und die freien Parkflächen als Ausweichmöglichkeit nutzte.
Habe die Befürchtung, daß findige Winkeladvokaten dem Recht habenden Autofahrer irgendwas mit in die Wiege legen könnten und er dann "dumm" dreinschaut.
Ich verhalte mich in dieser Strasse immer ziemlich zurückhaltend und lasse meist die anderen KFZ durch. Sowohl in die eine wie in die andere Richtung. Es ist halt auch kein "Bürgersteig", der beim Ausweichen befahren werden müsste...
Wenn der Richter kein Einsehen auf beiden Seiten erkennt da beide in der Situation unbedingt auf ihr Recht pochten (während des Vorgangs)kann es unter Umständen ein sogenannter Begegnungsunfall werden. Wenn einer unbedingt mit überhöhter Geschwindigkeit sein Recht erzwingen will bleib einfach stehen ! Sollte er auf ein stehendes Fahrzeug (oder Gegenstand)auffahren ist es seine Schuld! Es gilt immer noch Paragraph 1 der Stvo nachdem jeder so fahren muss dass er auch rechtzeitig zum halten kommt Monti: Stay cool und halte in der Not einfach an und warte ab wie sich die Situation entwickelt. Auf Gehwege zu fahren ist im Übrigen auch nicht erlaubt Gruß Thommy°
Zitat von chiareGenau so habe ich es vor langer, langer Zeit auch gelernt! Dementsprechend verhalte ich mich auch. Wohne in einer Strasse mit ähnlichen Begebenheiten. Bei mir brettern die Vollidioten, wenn es eng wird, regelmässig mit ihren Kisten über die Bürgersteige, da könnte ich jedes mal ausrasten!
War bei mir auch so, und zwar sind bei uns die Linienbusse über den Gehsteig geheizt wenn es eng wurde.
Ich habe beim Ordnungsamt angerufen, nachdem mir zwei Mal ein Bus auf dem Gehsteig entgegen kam. Die haben sich das angeguckt und jetzt stehen Poller auf dem Bürgersteig...