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Dieses Thema hat 24 Antworten
und wurde 2.908 mal aufgerufen
 W650/W800 Technik Bereich
Seiten 1 | 2
kickstart Offline



Beiträge: 59

16.05.2012 07:44
Brief und Reifen Antworten

Hallo,
hab mich mal wegen der Reifenfrage durch alte Posts geackert.
Was mir nich ganz klar ist. Bei mir ist im Fahrzeugbrief keine Reifentype eingetragen. Dort steht auch nichts von Fabrikatsbindung.
Im Fahrzeugschein hingegen steht zwar "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" jedoch ist auch hier kein Reifentyp aufgeführt.
Ja was denn nun - kann ich aufziehen was ich möchte (den BT 45) oder nicht?
Gruß
Hardy

Falcone Offline




Beiträge: 113.166

16.05.2012 07:50
#2 RE: Brief und Reifen Antworten

Zitat
Bei mir ist im Fahrzeugbrief keine Reifentype eingetragen. ....
Im Fahrzeugbrief hingegen steht zwar "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"



Ja, was denn nun?

Meinst du oben Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung?

Was im früher im Fahrzeugbrief oder heute in der ZulBesch I steht, gilt.
Bei den ZulBesch stehen diese Daten nur einmal drin und kommen aus dem Computer. Da kann es solche Fehler nicht geben.
Ich vermute jetzt, das du Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein verglichen hast, und da kommt es schon mal zu Fehlern.

Aber da die Polizei nur Fahrzeugscheine anschaut und dort keinen Eintrag findet und du wohl auch nicht verpflichtet bist, Schein und Brief abzugleichen, würde ich mich treuherzig nach dem Schein richten. Ganz davon abgesehen, dass das mit der Reifenbindung eh kaum noch jemanden interessiert.

Grüße
Falcone

kickstart Offline



Beiträge: 59

16.05.2012 08:07
#3 RE: Brief und Reifen Antworten

Hallo Falcone,
habe mich verschrieben es musste natürlich heißen
"Im Fahrzeugschein hingegen steht zwar "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" jedoch ist auch hier kein Reifentyp aufgeführt." habe das korrigiert.
Hardy

Bedeutet also, wenn im Brief nichts drinsteht ist der Hinweis im Schein hinfällig?

piko Offline




Beiträge: 16.462

16.05.2012 08:15
#4 RE: Brief und Reifen Antworten

Zitat von kickstart
habe das korrigiert.

Wie jetzt ... du hast deine Wunschreifen einfach in den Fahrzeuschein eingetragen?!

piko

warum einfach, wenn's auch kompliziert geht

Falcone Offline




Beiträge: 113.166

16.05.2012 08:17
#5 RE: Brief und Reifen Antworten

Zitat
Bedeutet also, wenn im Brief nichts drinsteht ist der Hinweis im Schein hinfällig?

Nein.
Wir reden von Brief und Schein und nicht von Zulassungsbescheinigung I und II ?

Im alten Brief sind die Fahrzeugdaten dargestellt, er ist sozusagen der Auszug aus der ABE. Der Schein ist nur eine Kopie davon. Der Hinweis "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" im Schein bedeutet, dass der Fahrzeughalter und der Fahrzeugführer darauf aufmerksam gemacht werden, die Reifenbindung, die im Brief vorgegeben ist, zu beachten. Handelt es sich noch um einen Schein, sind die zulässigen Reifen dort auch alle aufgeführt. Handelt es sich um eine ZulBesch I, stehen nicht mehr zwingend alle zulässigen Reifen drin, der Fahrer/Halter muss sich also selbst informieren, ob die Reifen, die er fahren will, zulässig sind.

Ist der Vermerk "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" vorhanden, musst du auch die Reifenbindungen beachten und darfst lediglich vom Hersteller via ABE freigegebenen Reife fahren oder auch die Reifen, die eine Reifenfreigabe haben, die dann mitzuführen ist.

Für die BT gibt es weder eine Freigabe noch sind sie Im Fahrzeugbrief oder ZulBesch. eingetragen, also darfst du sie nicht fahren, wenn sie nicht vom TÜV nachträglich eingetragen wurden.

Nimm die Avon.

Grüße
Falcone

Ingolstadt Offline




Beiträge: 496

16.05.2012 08:37
#6 RE: Brief und Reifen Antworten

Servus Falcone,

hab für meine W nur die ZulBesch I und da steht gar nix drin (im Schein natürlich auch der Hinweis-Satz). Ist der Avon für die W 650 also "erlaubt"? Würd' meine alten Accos jetzt nämlich auch mal ausmustern wollen...
Komme übrigens bei "www.avonreifen.com" nicht rein - wollte da mal die Freigaben nachschauen.

Grüße aus dem saukalt-regnerischen SüdBayern
Ingolstadt

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.896

16.05.2012 08:40
#7 RE: Brief und Reifen Antworten

 



ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer.

Falcone Offline




Beiträge: 113.166

16.05.2012 08:48
#8 RE: Brief und Reifen Antworten

Zitat
hab für meine W nur die ZulBesch I



Du solltest aber die ZulBesch I und auch die ZulBesch II haben - der gehört deine W noch deiner Bank?

Den Avon kannst du aufziehen, er hat eine Freigabe (siehe Jörgs Fred)

Grüße
Falcone

piko Offline




Beiträge: 16.462

16.05.2012 08:48
#9 RE: Brief und Reifen Antworten

Zitat von Ingolstadt
hab für meine W nur die ZulBesch I und da steht gar nix drin (im Schein natürlich auch der Hinweis-Satz)

Genauso isses bei mir auch ... ich betrachte das als "Freibrief" und mache mir keinen Kopp ... da blickt eh' keiner von den (techn.)Überwachungsorganen mehr durch ...

piko

warum einfach, wenn's auch kompliziert geht

Ingolstadt Offline




Beiträge: 496

16.05.2012 09:03
#10 RE: Brief und Reifen Antworten

Zitat von Falcone
...oder gehört deine W noch deiner Bank?...



...ich liebe den feinen nord-hessischen Humor...ist so ganz anders wie meiner (habe nämlich gar keinen )...

Und die Bank steht bei mir nur vor der Tür, darf aber nicht ins Haus und schon gar nicht in die Garage

***

Hab' grad nachgeschaut - ich hab' "nur" die ZulBesch II - hab' mich getäuscht.

Beste Grüsse
Ingolstadt

P.S. danke für die Infos auch an Jörg

Falcone Offline




Beiträge: 113.166

16.05.2012 09:11
#11 RE: Brief und Reifen Antworten

Du musst beides haben: Zulassungsbescheinigung II (ist mit nur wenigen Fahrzeugdaten und gilt als Besitznachweis) und Zulassungsbescheinigung I (das ist das, was dem alten Fahrzeugschein entspricht, was man mitführen muss und was die gesamten Daten enthält). Und in der ZulBesch I steht auch drin, dass man die Fabrikatsbindung beachten muss. Falls das nicht vergessen wurde, einzutragen. Was dann natürlich fein ist.

Grüße
Falcone

Ingolstadt Offline




Beiträge: 496

16.05.2012 09:51
#12 RE: Brief und Reifen Antworten

...und jetzt wirklich ohne Witz: außer der "IIer" hab' ich damals nix bekommen. Ich hab's allerdings auch nicht vermisst. Und Zulassen war kein Problem. Was kann/sollte ich da jetzt machen?

Grüße
Ingolstadt

piko Offline




Beiträge: 16.462

16.05.2012 10:00
#13 RE: Brief und Reifen Antworten

Schau mal in deine Brieftasche ... dort findest du die (mitzuführende)Zulassungsbescheinigung TeilI ...

piko

warum einfach, wenn's auch kompliziert geht

Falcone Offline




Beiträge: 113.166

16.05.2012 10:00
#14 RE: Brief und Reifen Antworten

Das kann ich kaum glauben.
Nimmst du nichts mit, wenn du mit dem Motorrad unterwegs bist?

Grüße
Falcone

Ingolstadt Offline




Beiträge: 496

16.05.2012 10:49
#15 RE: Brief und Reifen Antworten

...ich schäme mich ja schon...

Grüße an alle
Ingolstadt

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