Wir hatten an Weihnachten leider einen Sterbefall in der Familie. In dem Zusammenhang taucht hier eine Frage auf. Vielleicht kennt jemand die Situation aus eigener Erfahrung oder aus dem Bekanntenkreis.
Der Enkel, "betreutes Fahren" mit 17 - diesen Sommer 18 geworden, soll den Schadenfreiheitsrabatt und das Auto des leider dieser Tage verstorbenen Opa´s übernehmen. Die Versicherung will nur den theoretisch möglich selbst erfahrenen Rabatt auf den Enkel übertragen.
Kennt jemand eine Versicherung bei der dies kein Problem wäre?
Ich kenne es auch nur so und das ist ja sowohl logisch als auch richtig. Der Junge hat ja keine Erfahrung und kein Recht auf den Rabatt. Und schon gar nicht, wenn man die Versicherung wechselt Allerdings kann man als Eltern mit dem eigenen Agenten meist einen 125 oder gar 100 Prozent Rabatt aushandeln, wenn man selbst seine Fahrzeuge dort versichert hat. Tipp: Auto samt Rabatt selbst übernehmen und Enkel damit fahren lassen, bis er selbst "rabattfähig" geworden ist. Hab ich auch so gemacht.
Melde mich in den nächsten Tagen deswegen nochmal -> zumindest bei der HUK-Coburg (da sind wir versichert) kann man einmalig im Leben einen Rabatt auf jemanden übertragen lassen. Ob derjenige verwandt sein muß, weiß ich nicht, und es geht wohl nur im Erlebensfall, glaube ich. Wir wollten früher immer mal den Rabatt der pelegrina auf den pelegrinio übertragen, weil die selbst kaum noch Auto fuhr, aber nach ihrem Tode hab' ich das dann erstmal verschusselt ... ich fahre immer noch mit dem nicht umgemeldeten Auto durch die Gegend, fällt mir dabei ein !
"Das Schlimmste im Leben sind die verpaßten Gelegenheiten ..." (Ex-Kollege Horst aus Essen)
Wir hatten im Herbst folgenden Fall: Mein Vater ist verstorben. Sein Vertrag war in SF 12 eingestuft, was 12 schadenfreien Jahren entspricht. Seine Frau (nicht unsere Mutter - das ist später wichtig!) hat seit einem Jahr den Führerschein. Laut HUK kann der Ehepartner, der/die eingetragene Lebenspartner(in) oder die Kinder den Schadensfreiheitsrabatt übernehmen. Aber: Dies geht nur bis zur Anzahl der Jahre, die der Übernehmende selbst hat erfahren können.
Im unserem Fall wäre der Vertrag dann in SF 1 eingestuft worden. Den Versicherungsvertrag hat nun meine Schwester in voller Höhe übernommen. Das Auto haben wir auf die Ehefrau zugelassen, wobei meine Schwester eben Versicherungsnehmer ist. Sie konnte den vollen Rabatt übernehmen. Aber: Eine Rückübertragung auf meines Vaters Witwe ist nicht möglich, weil wir nicht miteinander verwandt sind. In eurem Fall ist das ein sekundäres Problem. Ich würde den Vertrag auf Mama oder Papa übertragen. Wenn der Junior alt genug ist, dass sich sich eine Übertragung auf ihn lohnt, sollte man dies mit einem Versichererwechsel verbinden. Hier sind viele Gesellschaften zu Kompromissen bereit bzw. schauen darüber hinweg, dass der Vertrag ja schon einmal gewechselt hat.
Rabattübetragungen sind auser vom Arbeitgeber auf den Mitarbeiter und vice versa im Privatkundenbereich nur noch unter Eheleuten und Verwandten 1ten Grades möglich. Dazu zählt der Opa nicht. Der Rabatt müsste also auf Papa oder Mama übertragen werden. Die Übernahmes des Rabattes ist auch nur in der Höhe möglich, in der er selbst erfahren wurde ( FS - Kopie ) wird mit der TB 28 ( Formular zur Rabattübetragung in dem erklärt wird, dass der Rabattübernehmende das Fahzreug gefahren hat ) zwingend von allen Versicherungen verlangt.
Dieses Problem hatte ich auch. Mein Vater ist verstorben. Mein Sohn konnte die SF nicht übernehmen. Ich habe sie übernommen, und meine ruhen lassen, das geht scheinbar 7 Jahre lang. Da mein Sohn jetzt älter wie 21 ist, hat uns aber keiner gesagt, konnte der meine SF übernehmen. Jetzt ruhen seine SF für 7 Jahre, und seine Schwester kann die dann übernehmen. Hört sich zwar seltsam an, funktioniert aber, natürlich nur auf nachfragen.
das dürfte aber eine recht teure Art sein, den Rabatt zu senken. Kaufpreis des Motorrades + Zulassung + HU + Steuer + Versicherung Und das Ganze ohne jeglichen Nutzen? Wenn du das Motorrad fährst, so wie Pewe das gemacht hat, ist das ok - aber sonst, ich weiß nicht ... Aber auch da muss die Versicherung mitspielen, denn die sind ja nicht blöd und wissen genau, dass die Tochter/der Sohn ja den Rabatt nicht erworben haben konnte, wenn sie/er unter 18 noch gar keinen Führerschein hat. Ich weiß nicht, ob das mit jeder Versicherung funktioniert.
Das meine ich doch. War bei meiner Großen nicht anders. Im Moment fährt die Kleine Omas Auto. Wenn ich jetzt schon den SF auf die Enkelin übertragen lassen würde, würde der nur für wenige Jahre angerechnet. Wenn ich noch warte, könnte die Oma sterben - und dann? Gutes Timing ist hier gefragt Wenn aber wirklich nur an Verwandte 1. Grades übertragen werden darf, muss der ja ohnehin auf mich übertragen werden. Und dann sehen wir weiter ... Ich glaube, ich muss das mal angehen.