Das kommt auf die Eintragung drauf an. Ursprünglich, also mit DDR-Papieren, war das kein Problem. Im Grunde ist die ETZ so ausgelegt, den Beiwagen auch mal abbauen zu können. Im aktuellen Brief bzw der Zulassungsbescheinigung II müsste aber drin stehen "wahlweiser Seitenwagen-Betrieb" oder "wahlweise mit Beiwagen" oder so ähnlich. Steht das nicht drin, ist es nicht zulässig. Empfehlenswert ist das aber so oder so nicht. Eine echte Gespann-ETZ hat andere Stoßdämpfer, eine kürzere Übersetzung und auch sind die Reifen durch den Gespannbetrieb immer mehr oder weniger eckig abgefahren, so das das Solofahren damit eigentlich keinen Spaß macht.
Das mit dem W.W. mach ich jetzt schon seit 18 Jahren,mir macht es immer noch Spaß. Natürlich muß man die Übersetzung anpassen und die Reifen von eckig auf rund tauschen. Natürlich hat sich der Rahmen ein wenig verzogen und läuft nicht mehr wirklich geradeaus, aber für mich,wie ich oben schon schrieb, ist die Emme das beste Nutzkrad überhaupt.
Da ich im Osten Deutshlands aufgewachsen bin und bei MZ,Simson,Jawa usw.gelernt habe befindet sich natürlich immer noch eine Menge Ostbenzin in meinem Blut.Eine MZ-ES 250/1 mit Superelastik-Seitenwagen nannte ich 1973 mein Eigentum,die war auch noch mit Vollschwingenfahrwerk,später baute ja dann auch MZ Motorräder nur noch mit Telegabel.Eine MZ ETS 150 besass ich davor,die hatte auch schon eine Gabel.Ja so ist das mit den Gabeln und den Motorrädern.Grüsse Winni51