Muss man eigentlich immer den original Fahrzeugschein mitführen? Meine Freundin und ich, wir teilen und ein Fahrzeug so gut es geht. Müssen wir dauernd den "echten" Fahrzeugschein übergeben oder geht das auch, wenn einer eine Kopie mitführt? Fahrzeugschein im Auto lassen will ich nicht....
Wir hatten immer eine Farbkopie, einlaminiert, mit einem deutlich sichtbaren Stempelaufdruck "KOPIE". Wenn ich wirklich mal kontrolliert wurde, dann haben sie mir immer gesagt, daß das eigentlich nicht gilt - aber wg. guten Willens haben sie nie Ärger gemacht !
eine Kopie ist so gut wie kein FZ dabei zu haben ... solange du nicht kontrolliert wirst ist es egal und die meisten Polizisten werden in der Regel auch nicht fies wenn der FZ-Schein nicht dabei ist. als ich letzten Dezember mit dem Polo abgeschossen wurde, hatte ich den FZ-Schein auch nicht dabei, war aber kein Problem, weder bei der Polizei noch sonst, ich musste nur dem Gutachter eine Kopie Mailen
Zitat ...eine Kopie ist so gut wie kein FZ dabei zu haben...
Wenn Du kein Fahrzeug dabei hast, brauchst Du auch keinen Schein ... aber die Kopie zeigt zumindest die Daten (wenn man z.B. wg. der zul. Anhängelast angehalten wurde, oder so ...), und wurde mir immer (war aber nur zweimal so) als guten Willen angerechnet . Vielleicht haben wir aber auch in NRW die freundlicheren Polizisten ...
Ja, von Gesetz wegen muss die originale Zulassungsbescheinigung mitgeführt werden. Autovermietungen z.B. geben die aber oft nicht mit, auch Motorradhändler, die dich Probe fahren lassen. Man muss, glaub ich, einen Polizisten schon ärgern, wenn er wegen einer Kopie was unternimmt. Aber er wird wahrscheinlich verlangen, dass du alsbald das Original bei einer Polizeidienststelle vorlegst. Das kann man sich auch sparen.
die letzte Polizeikontrolle war 1984 mit einem uralten R4 Kastenwagen in Schleswig-Holstein. Ausnahmsweise hatte ich die Papiere dabei weil wir in Schweden waren.
Warum man immer noch Ausweis etc. mitnehmen muss ist mir ein Rätsel! Kreditkarte ok, aber der Rest??
...und wenn ich meine zwei noch vorhandenen Fahrzeugscheine -von denen hatte ich gleich vier Stück auf einen PKW laufen- bei einer Fahrzeugkontrolle vorzeige? Soll ich den Beamten dann mit der Frage konfrontieren: "Welchen der vielen Fahrzeugscheine meinens denn?"
Gilt dies eventuell als "Beamtenbeleidigung", da er sich verarscht vorkommt?
...und sagt nicht, daß es sowas im überreglementierten und bürokratischen D nicht gibt! Ich habe den Beweis hier für dümmlichste bundesrepublikanische Auswüchse in den Verwaltungen! Was soll ich denn sonst sagen?
Denn sie wissen nicht, was sie tun! Es ist eben "Deutschland"...
Gruß Monti
Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz.
Zitat ...und sagt nicht, daß es sowas im überreglementierten und bürokratischen D nicht gibt! Ich habe den Beweis hier für dümmlichste bundesrepublikanische Auswüchse in den Verwaltungen! Was soll ich denn sonst sagen?