Zitat von Caferacer59Dann ist meine viertägige Haftstrafe ( auch wegen nicht bezahlter Knolle) die ich nie angetreten bin verjährt.
Anwalt bin ich (gottlob leider) keiner, aber ich wär mir da nicht so sicher. Nach meiner Kenntnis wird die Verjährung durch die Eröffnung eines Gerichtsverfahrens ausgesetzt, und eine rechtskräftige Verurteilung verjährt überhaupt nicht. Ein Schweizer Knast ist wahrscheinlich komfortabler als ein türkischer, aber man hat ja nicht immer 4 Tage Zeit
Zitat von FondueDu hast einen Regelverstoss begangen und der kostet, wenn du nicht nachweisen kannst, dass die Umstände anders waren, als von Ihnen angenommen. Wenn die Frist abläuft, gibt es wohl eine Busse.
ups, dann hätte ich es ja falsch verstanden - so wie das schreiben aufgefasst habe, würde ich nichts unternehmen
Zitat Anwalt bin ich (gottlob leider) keiner, aber ich wär mir da nicht so sicher. Nach meiner Kenntnis wird die Verjährung durch die Eröffnung eines Gerichtsverfahrens ausgesetzt, und eine rechtskräftige Verurteilung verjährt überhaupt nicht.
Doch. Bei dem Schreiben aus der Schweiz war es genau angeführt. Zahlen oder einsitzen. Innerhalb von zwei Jahren umsetzbar, danach verjährt. Echt nett da sie das gleich mitgeschickt haben. Ich fahr eh lieber ans Meer als in die Berge.
Mein Interpretation ist, dass es sich um Fahrzeuge ab 3,5t max Gewicht also Fahrzeuggewicht und max. Zuladung handlet. Ich kenne dein Fahrzeug nicht, daher weis ich nicht ob es in diese Klasse fällt.
Es gibt hoer eigentlich nur 3 Möglichkeiten:
- nichts tun und den Busgeldbescheid abwarten und hoffen, dass dieser nicht eingetrieben wird - falls du der Meinung bist, dass dein Fahrzeug nicht in diese Klasse fällt (Wegen Euro Klasse und/oder Max Gewicht), Einspruch einlegen innerhalb der Frist. Zumindest aber Fristaufschub beantragen, damit du deine Belege bereitstellen kannst - Bussgeldbescheid abwarten und zahlen.
Andreas
Photographiert wird auf Film, alles andere ist bloß digital. Mitglied VfDKV
erstens ist der Wagen zu leicht zweit erfüllt er Euro III drittens steht dort
Zitat Statt ihnen ein Verwahrnungsgeldbescheid zu senden, erhalten Sie dieses Schreiben. Andernfalls wären sie zur Zahlung einer Verwarnugsgeldbescheid in Höhe von 1000 GBP verpflichtet gewesen.
egal ob dieser Satz durch eine komische Übersetzung zu Stande gekommen ist oder nicht, die Aussage ist so eindeutig das aufgrund dieses Schreibens eine Nichtzahlung in keiner weise verfolgt werden kann.
ich würde den schrieb Ignorieren und mich beim britischen Fremdenverkehrsverband informieren was man tun kann um den Nachweis zu erbringen das man mit seinem Fahrzeug in die entsprechenden Zonen fahren darf (ruhig dumm tun und sagen "man habe gehört das es da Ärger geben kann")
Zitat von truwi[quote="decet"]na ja es scheint ja nur ein hinweis und keine verwarnung zu sein und ich brauch auch nix zahlen - oder lese ich das falsch?
Oissa, ich lese da heraus, dass sie mit 500 Pfünden Strafe drohen, bei nicht rechtzeitiger Zahlung sogar mit 1000. Es sei denn, du meldest das Vehikel hurtig bei der TfL als Euro-III-konform an.
Gibts keine solche Anmeldung, geht TfL davon aus, dass der LKW nicht Euro III entspricht. Folglich Straßenbenützungsgebühr von 200 Pfündern fällig. Frist 28 Tage für Nachweis oder Zahlung von 200 Pfund.
Wie weit die Gewichtsklasse passt (unter 3,5 Tonnen noch gratis) und/oder die Euro-Klasse kann ich nicht beurteilen. Detto was passiert, wenn du nicht zahlst.
vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Tat ist Ihr Fahrzeug als Pkw nicht gebührenpflichtig.
Da die LEZ per Video überwacht wird, ist die richtige Einordnung der aufgenommenen Fahrzeuge nicht immer gewährleistet. Sollte Ihr Fahrzeug nicht von der LEZ betroffen ist, so können auch keine Zahlungen verlangt werden. Es ist jedoch nach unserer Einschätzung sinnvoll, das Fahrzeug nachträglich noch anzumelden. Da dann für die Behörde erkennbar ist, dass für das besagte Fahrzeug keine Abgaben erforderlich sind und das Verfahren dann eingestellt wird.
Zudem haben Sie, wie am Ende des Schreibens angegeben ist, die Möglichkeitssicht sich direkt mit LEZ-Kontaktcenter von Transport of London unter der Telefonnummer 0044/207 310 89 98 in Verbindung zu setzen, wenn Ihr Fahrzeug nicht unter die Bestimmungen der Niedrigemissionszone fällt.
Zur ausführlicheren Information übersenden wir Ihnen gerne die beigefügte Datei im pdf-Format.
also ich hab die kiste dort registriert - damit sollte es getan sein
im anhang für alle, die es interessiert die adac-broschüre zur thematik (ab seite 8 wirds interessant)
ton up grüße sagt
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2011-07-Großbritannien-Probleme-Niedrigemissionszone-London.pdf