Zitat muss die komplette Gebühr dreifach bezahlt werden und hat dann noch einen Monat TÜV
und daran läßt sich dann mal wieder ersehen, was das alles noch mit Verkehrssicherheit zu tun hat, nämlich genau nix, fahr ich halt mir der 1100er, die 3 Jahre und 8 Monate drüber ist nach Hessen.
Zitat von BSAWenn in NRW ein ständig angemeldetes Fahrzeug fünf Jahre und 11 Monate nicht beim TÜV vorgeführt wurde, muss die komplette Gebühr dreifach bezahlt werden und hat dann noch einen Monat TÜV. Hab's die Tage mal irgendwo gelesen.
da würd ich gerne die quelle aus der du dass hast erfahren, kanns kaum glauben...
Zitat von BSAWenn in NRW ein ständig angemeldetes Fahrzeug fünf Jahre und 11 Monate nicht beim TÜV vorgeführt wurde, muss die komplette Gebühr dreifach bezahlt werden und hat dann noch einen Monat TÜV. Hab's die Tage mal irgendwo gelesen.
da würd ich gerne die quelle aus der du dass hast erfahren, kanns kaum glauben...
bis vor ein paar Jahren war es so, jedenfalls hier vor Ort. ....
Ich komme gerade vom TÜV und habe mal nachgefragt, egal wieviel Jahre überzogen wurde, maximal wird auf 23 Monate zurückgerechnet, man fährt zum TÜV, bezahlt und kommt im folgenden Monat wieder, läßt sich aber auch mit einem Termin erledigen.
Jetzt zahlt man (hier in Köln) maximal das Doppelte.
Jrüße Sukasta
Et es wie et es, et kütt wie et kütt, et bliev nix wie et wor, drinkste eine met ...
Zitat bis vor ein paar Jahren war es so, jedenfalls hier vor Ort. ....
Ich komme gerade vom TÜV und habe mal nachgefragt, egal wieviel Jahre überzogen wurde, maximal wird auf 23 Monate zurückgerechnet, man fährt zum TÜV, bezahlt und kommt im folgenden Monat wieder, läßt sich aber auch mit einem Termin erledigen.
Jetzt zahlt man (hier in Köln) maximal das Doppelte.
Was ist denn, wenn man statt der Hauptuntersuchung für ein paar Euro mehr eine Vollabnahme machen lässt.Die müsste dann doch direkt gelten, volle zwei Jahre. Oder?