Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
W650.deW650 ForumW-Tour/Treff-Kalender
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 40 Antworten
und wurde 1.381 mal aufgerufen
 Allgemeines Forum
Seiten 1 | 2 | 3
nobbi Offline



Beiträge: 3.598

13.12.2010 15:59
#31 RE: Volkszählung 2011 Antworten

Zitat von der W Jörg

Zitat von nobbi
Die meisten der oben genannten Punkte kann man ergoogeln oder selbst bei der Stadt erfragen. Nix Geheimnissvolles.


in jedem fall sind da viele angaben dabei die zwar das einwohnermeldeamt, nicht jedoch ein Vermieter weiß
meine steuernummer oder bei welchen standesamt unter welcher nummer ich gemeldet wurde weiß mein vermieter von mir jedenfalls nicht (hoffe ich jedenfalls :o)




Ist richtig, aber für staatliche Stellen kein Problem an diese Infos zu kommen.

ALLES WIRD GUT!

BO NZ 4
BO ZN 4

Schotte Offline




Beiträge: 21.104

13.12.2010 16:10
#32 RE: Volkszählung 2011 Antworten

Zitat
Ich hab gestern gelesen, das vorab schon Vorbefragungen bei Imo-Besitzer durchgeführt werden/wurden. Hat da schon einer irgendwas von gehört?





Diese Vorabanfrage hatte ich vor etwa vier, fünf Wochen, die "richtigen" Fragebögen sollen dann wohl nächsten Mai eintrudeln - anscheinend gehts aber blos um Haus- und Wohnungssachen ...
Und so wie ich das verstanden habe, bekommen das alle Hauseigentümer.

Schotte

_______________________________________________________________
Lieber ne gesunde Verdorbenheit, wie ne verdorbene Gesundheit!

nobbi Offline



Beiträge: 3.598

13.12.2010 16:12
#33 RE: Volkszählung 2011 Antworten

....da wirst du ja wohl nicht geantwortet haben....

ALLES WIRD GUT!

BO NZ 4
BO ZN 4

Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.248

13.12.2010 16:15
#34 RE: Volkszählung 2011 Antworten

Frage: aus den Fragen von der Vorseite, was isn Bittschön ein "Strassenschlüssel" ????

Wollns mei Nummer auf mein Haustürschlüssel ham??????

http://www.myspace.com/DuckDunn
always remember little Marta Dynamite, R.I.P.
http://www.myspace.com/littlemartadynamite
http://www.bad-seed.de

Freewheelin Steve Offline




Beiträge: 4.390

13.12.2010 17:12
#35 RE: Volkszählung 2011 Antworten

Darauf hab ich jetzt all die Jahre gewartet
Ich schick denen meinen Volkszählungsbogen von '85 den ich damals schon unter androhung von Knast und Geldstrafe nicht ausgefüllt habe einfach jetzt mal zu. Das Ding hab ich tatsächlich neulich beim Umzug wiedergefunden.

Gibts eigentlich auch eine Strafe für groben Unfug?
Nicht ausfüllen leuchtet mir ja ein aber ein homorvoller Umgang mit Antworten?
Oder ist das multiple choice wie im Anhang?


don't wanna be an american idiot

Dateianlage:
Aufgrund eingeschränkter Benutzerrechte werden nur die Namen der Dateianhänge angezeigt Jetzt anmelden!
asyl.pdf
pelegrino Offline




Beiträge: 51.660

14.12.2010 09:07
#36 RE: Volkszählung 2011 Antworten

Zitat
...gibts eigentlich auch eine Strafe für groben Unfug?...

Soweit ich weiß, leider nicht mehr ... war immer mein Traum !

"Schalke ist heilbar!"
Bruno Knust

Falcone Offline




Beiträge: 113.818

14.12.2010 10:26
#37 RE: Volkszählung 2011 Antworten

Ach, das geht schon noch, denke ich:

In Deutschland war der grobe Unfug bis in die späten 1960er Jahre noch als Übertretung strafbar. § 360 Abs. 1 Nr. 11 StGB alter Fassung ordnete für eine Übertretung wegen groben Unfugs eine Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Deutsche Mark oder Haft an. Heute ist die Übertretung zu einer Ordnungswidrigkeit heruntergestuft, die nach § 118 OWiG (§ 118) mit Geldbuße zwischen fünf und tausend Euro bewehrt ist.

Als grober Unfug galt nach früherer Rechtsprechung:

Spazieren in Badehose im Hof eines Kurhauses (Bayerisches Oberstes Landesgericht [BayObLG]-Entscheidungssammlung Bd. 21, S. 175)
Defäkieren auf der Straße
Bespritzen der Passanten durch zu schnelles Fahren (BayObLG Bd. 26, S. 111)
Beschmierung von Häuserwänden durch Inschriften (früheres Graffiti – OLG Celle, OLG Hamburg jeweils 1951)
Störung einer Filmvorführung, die erlaubt ist (OLG Hamm 1952)
Unzüchtiges Betasten eines Dritten (RGSt Bd. 53, S. 153)
Das Schreien von Hilferufen (Feuer!), ohne dass Gefahr vorliegt (RGSt Bd. 19, S. 256)
Grundsätzlich sollte die Vorschrift keine Ahndbarkeit für sämtliche Handlungen bedeuten, die die polizeirechtliche Generalklausel (Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung) berührten. Die Einschränkungen der Strafbarkeit fanden durch die Merkmale des äußeren Bestandes der öffentlichen Ordnung, der Unmittelbarkeit der Handlung und der Beeinträchtigung der Öffentlichkeit (des Publikums) Niederschlag. Dennoch rührte die Vorschrift von einer antiquierten obrigkeitsstaatlichen Rechtsetzung her, die jederzeit gesellschaftlich regulierend eingreifen wollte und sollte.

pelegrino Offline




Beiträge: 51.660

14.12.2010 10:32
#38 RE: Volkszählung 2011 Antworten

Zitat
...unzüchtiges Betasten eines Dritten (RGSt Bd. 53, S. 153)...

Und was ist mit einer Dritten, und wieso haben die ersten beiden nix dagegen gehabt?

"Schalke ist heilbar!"
Bruno Knust

Freewheelin Steve Offline




Beiträge: 4.390

14.12.2010 11:47
#39 RE: Volkszählung 2011 Antworten

Zitat von Falcone

Defäkieren



Herrlich


don't wanna be an american idiot

Turtle Offline




Beiträge: 15.096

14.12.2010 12:01
#40 RE: Volkszählung 2011 Antworten

Zitat
Und was ist mit einer Dritten, und wieso haben die ersten beiden nix dagegen gehabt?




Hatten sie, das war aber nicht strafbar. Erst der/die dritte.

Das Leben ist wie ein Zitronenbonbon.

be. Offline




Beiträge: 2.926

16.07.2012 14:28
#41 RE: Volkszählung 2011 Antworten

na toll - die wichtigen ergebnisse werden veröffentlicht

http://www.ioer-monitor.de/fileadmin/Dok...iele-4.DFNS.pdf

Erste Schlussfolgerungen aus der Gebäude- und Wohnungszählung
 Verwaltungsdaten sind nicht immer
 vollzählig
 aktuell
 für die elektronische Nutzung geeignet


be.

Seiten 1 | 2 | 3
 Sprung  
Der-Amazon-LinkW650 ForumAsbest
Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz