Meine Tante will ein Grundstück kaufen. Dieses liegt mitten auf einem Campingplatz. Die Eigentümerin ist theoretisch einverstanden, würde auch ein Wegerecht eintragen. Sie ist sich aber nicht sicher, ob das überhaupt geht, so mitten drin im Land ein Stück zu verkaufen.
Und was kommt auf meine Tante alles zu? Muss ein Landschaftsvermesser kommen oder können die Mädels selber Grenzsteine setzen? Und gilt das Wegerecht auf dem Campingplatz dann auch für das andere Wegerecht zum Campingplatz? Kann der Kauf als "Ackerland" durchgeführt werden, auch wenn meine Tante auf dem Stück Land schon eine feste Holzhütte von ca. 60 qm gebaut hat?
Hat da jemand eine Ahnung von? Gibt es noch mehr zu beachten?
Danke
--- WWL-Befugte und Anführerin des Pott-Chapters DOW --- Neuerdings Zwölfe mit Zurr, Plöpp, doing, doing, doing Buy a W and get FRIENDS for free
Die Baugesetze sind von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Ich habe hier mal ein Grundstück im Grundstück gekauft. Da musste ein amtlicher Vermesser anrücken und das ausmessen. Danach wurden Grenzsteine vom Amt gesetzt. War ein erschreckend teurer Spaß. Wenn ich mich richtig erinnere, so um die 5000 Mark. Wenn das Land auf einem Campingplatz liegt, wird es sicher nicht als Ackerland zu verkaufen sein, als Bauland aber wohl auch nicht unbedingt. Für eine Holzhüte von dem Ausmaß hat sie ja auch mit Sicherheit eine Genehmigung gebraucht. Auf Ackerland darf man (zumindest bei uns in Hessen) grundsätzlich gar nichts bauen. Auf Weideland ist bedingt der Bau eines Vieh-Unterstandes möglich. Sie sollte sich auf jeden fall mal bei der Baubehörde erkundigen.
Ja, Grundstücke auseinanderklüngeln ist ein ziemlich teurer Spaß, das kann schon mal locker mehr werden, als das Grundstück kostet. Zumindest ein Bauwagen sollte auch auf Weideland gehen, aber 60qm ist ja eher schon ein Wochenendhaus.
oha, katastervermessung, wär ja noch schöner, wenn jeder dahergelaufene feld- wald- und wiesenvermesser das machen und abrechnen dürfte. nene madame wird nicht um einen öbvi drumrumkommmen. und das kostet
Einfach mal auf dem Katasteramt nachfragen. Da sitzen in der Regel auch ein paar nette Beamte, die sich gerne mal Gedanken über etwas ausgefallene Wünsche machen. Aber ob man dann so einfach eine Baugenehmigung auf einem Campigplatz bekommt glaube ich eher nicht. Na ja ein Bebauungsplan wird es da sicher nicht geben. Vielleicht reicht ja auch ein Holzhaus ohne Betonfundament???? Das geht schon eher mal, wird auch häufig bei Schrebergärten so gehandhabt.
Seh ich dich am Nicolausi???rrrrrrrrrrrrrrr
Ich möchte schlafend sterben, wie mein OPA .... nicht schreiend wie sein Beifahrer
Das ist ja ulkig: als Student hatte ich mal 'n Job als Vermessungsgehilfe bei einem der erwähnten öbvi (öffentlich bestellten Vermessungs-Ingenieur) - ich mußte mit der Machete Gestrüpp um vermutete Grenzmarkierungen freihauen, diese rot-weissen Stangen festhalten oder mit der roten Fahne Kraftfahrer um das mitten auf der Straße 'rumstehende Meßequipment winken . Das war im saukalten Winter 1975 oder '76, und ich brauchte jeden Morgen erstmal 'n Flachmann, damit ich mich überhaupt bewegen konnte .
War aber hochinteressant: z.B., wie sich verfeindete Nachbarn um einen 15 cm schmalen Streifen Niemannsland zwischen zwei Grundstücken, der völlig vermüllt war, stritten wie die Seifensieder, weil er angeblich keinem von beiden gehörte ... letzte Woche bin ich dann zufällig wieder auf das Thema gekommen, und gestern habe ich mir im Internetantiquariat ein Fachkundebuch für die Ausbildung zum Vermessungstechniker gekauft !
Kann ein ergiebiges Thema werden - meine Schwester hat seit über 40 Jahren ein Holzwochenendhaus in Niedersachsen, und damit seit einiger Zeit nix als Ärger und Kosten am Hals , weil alle Beteiligten völlig verschieden Rechtsauffassungen von der Sache haben, und in der Vergangenheit einige Fehler gemacht wurden, von denen heute keiner was wissen will bzw. nix mehr weiß .
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ich nehme an, das sie das Haus da selber hat hinstellen lassen bzw. das teil von jemand anderen übernommen hat und z.z. miete an den Campingplatzbesitzer zahlt und nun beide Seiten ein Vorteil darin sehen wenn die Scholle ge-/verkauft wird ... ABER: bevor sie auf ein Amt rennt, sollte sie sich sicher sein, das die Hütte da wo sie steht in der Form überhaupt stehen darf, sonnst kann es am ende passieren, dass die Bude abgerissen werden muss ... dann stehen beide Seiten dumm da, weil jede Menge Ärger und Kosten und keinem ist gedient
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!