Da muß ich -als Arbeitgeber- leider komplett zustimmen! Gefeuert!
Gruß Monti
Dem Nationalisten verkauft man auch seinen eigenen Tod als sicherheitsrelevante Notwendigkeit, und fürwahr, denn nur ein toter Nationalist ist auch ein guter... (Monti)
Die Damen und Herren werden Kündigungsschutzklage erheben, der Prozess wird dann in ca. zwei Monaten stattfinden. Es wird angezweifelt, dass der Betriebsrat angehört wurde - außerdem erfolgten im Vorfeld keinerlei Abmahnungen. Die Vollmacht zur Kündigung wird angezweifelt, hier also schon eine formelle Nichtigkeit der Kündigung.
Die fristlose Kündigung hat also vor Gericht überhaupt keine Chance, die Gehälter für zwei Monate müssen komplett nachgezahlt werden und die Herrschaften sind sofort wieder in Amt und Würden.
Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein und darf den Arbeitnehmer nicht in seinem beruflichen Fortkommen behindern, also auch in die Tonne damit.
Frau Merkel kann die Zeit bis zum Prozess als bezahlten Urlaub betrachten und sich mal richtig erholen.
Was schlägst du sonst vor, denn eine "Lösung nach französischem Muster" fänd' ich dann doch etwas unmenschlich...
Gruß Monti
Dem Nationalisten verkauft man auch seinen eigenen Tod als sicherheitsrelevante Notwendigkeit, und fürwahr, denn nur ein toter Nationalist ist auch ein guter... (Monti)
Da gibt es subtile Methoden, möchte ich hier aber nicht näher drauf eingehen. Der Arbeitgeber sitzt immer am längeren Hebel, man muss nur etwas Zeit mitbringen.
Personalführung ist die Fähigkeit seine Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass die entstehende Reibungshitze als Nestwärme empfunden wird?!
Gruß Monti
Dem Nationalisten verkauft man auch seinen eigenen Tod als sicherheitsrelevante Notwendigkeit, und fürwahr, denn nur ein toter Nationalist ist auch ein guter... (Monti)
Zitat Ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren, Schaden von ihm abzuwenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen, Ihre Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben. (Amtseid der Minister_innen)
Ist eigentlich jemals einer wegen "Meineides" vor Gericht gestellt worden?
Zitat Meineid ist ein Verbrechen, das mit Freiheitsstrafe von einem bis fünfzehn Jahren bedroht ist. In minder schweren Fällen ist die Strafe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. (Ein minder schwerer Fall kann beispielsweise vorliegen, wenn der Schwörende nicht hätte vereidigt werden dürfen.)