...hmmm.... bin gerade dem link aus der Datenbank gefolgt: http://www.kawasaki.info/downloads/ und habe festgestellt, dass laut Kawa die unterschiedlichen Ausführungen der W (bis 01/ ab 01) unterschiedliche Reifenfreigaben haben.... jetzt bin ich überrascht, hatte ich ja noch nie gehört? Also wenn mans genau nimmt, gilt demnach das Gutachten für Sport Demon und Metzler ME33/55 nicht für die frühen Baujahre:
Modelljahr: 1999 ‐ 2001
100/90‐19 57H 130/80‐18 66H Bridgestone Accolade 03 TT Bridgestone Accolade 04 TT Dunlop TT 100 GP G Dunlop TT100 GP Bridgestone Accolade 03 G TT Bridgestone Accolade 04 G TT Pirelli MT 09 TL Pirelli MT 08 TL
Modelljahr: 2001 ‐ 2006 100/90‐19 57 H 130/80‐18 66H Bridgestone Accolade 03 TT Bridgestone Accolade 04 TT Dunlop TT 100 GP G Dunlop TT100 GP Bridgestone Accolade 03 G TT Bridgestone Accolade 04 G TT Pirelli MT 09 TL Pirelli MT 08 TL Metzeler ME 33 TT/TL Metzeler ME 55 A TL Pirelli Sport Demon Front Pirelli Sport Demon
das wirst du feststellen, das Metzeler und Pirelli auch für die frühe W650 freigaben haben, allerdings auf veranlssung der reifenhersteller und nicht auf veranlssung von Kawasaki, für aktuelle Modelle macht das der möppi-Hersteller für alte der Reifenhersteller und da die beiden Reifen erst nach 2000 gekommen sind finden sich die freigaben nicht bei Kawa selber.
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
@electro, Du mußt auf die Web-Site von Metzler gehen und Dir dort das richtige Ding ausdrucken. Da Du in der Nachweis-Pflicht bist, empfiehlt es sich, den Wisch bei einer Polizeikontrolle zu zücken, sonst gibts irgendwie ne Orndungsdingens, weil Du es nicht nachweisen konntest. Verstoß gegen die Verkehrsordnung ist es aber dennoch nicht.
Ich hab mit meinen Metzlern noch nie Probleme gehabt. Der einzige, der danach gefragt hat, war der TÜV-Prüfer (hust: sorry, DEKRA-Mann). Und der hat sich das richtige Ding sogar selbst rausgesucht und mir einen Ausdruck überlassen. Fand ich nett !