Kein (verspäteter) Aprilscherz. Meldung aus einer deutschen Automobilzeitschrift leicht gekürzt wörtlich zitiert :
Fahrradstreifen auf den ... Autobahnen. In Abweichung von den Bestimmungen der ... Autobahn - Verkehrs- und Betriebsordnung sollen ... auch Fahrradstreifen der Schutzpolizei ... auf den ... Autobahnen eingesetzt werden, soweit Kraftfahrzeuge oder Kraftstoff zu einer motorisierten Überwachung nicht zur Verfügung stehen. Es darf mit dem Fahrrad aber nur der in der Fahrtrichtung jeweils rechts gelegene Randstreifen, nicht dagegen die Fahr- oder Überholungsspur befahren werden. Bei notwendigen Überquerungen der Fahrbahn sind die Fahrräder zu schieben. Eine allgemeine Benutzung der ... Autobahn mit Farrädern ist nach wie vor untersagt. Runderlaß des..."
Zitat von KaimannNanu, keine Aufregung? Nur stilles Mißtrauen? Na ja, einen kleinen Haken hat der zitierte Bericht ja auch. Nur welchen? Wer kann das erklären ? Dazu heute Nachmittag mehr.... Kaimann
ohne groß zu googlen ... der Erlass ist von 1952 (plus/minus 5 Jahre)
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
das mit den "1952" war wirklich Zufall ... ich wollte erst 1949 schreiben, war mir aber nicht sicher ab wann Deutschland überhaupt wieder eigene Polizeigewalt hatte und wollte einen "plus/minus" Zeitraum haben
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
Hier nun der vollständige Text (Jörg war nahe dran):
"Fahrradstreifen auf den Reichsautobahnen. In Abweichung von den Bestimmungen der vorläufigen Autobahn - Verkehrs- und Betriebsordnung sollen für die Dauer des Krieges auch Fahrradstreifen der Schutzpolizei und Gendarmerie auf den Reichsautobahnen eingesetzt werden, soweit Kraftfahrzeuge oder Kraftstoff zu einer motorisierten Überwachung nicht zur Verfügung stehen. Es darf mit dem Fahrrad aber nur der in der Fahrtrichtung jeweils rechts gelegene Randstreifen, nicht dagegen die Fahr- oder Überholungsspur befahren werden. Bei notwendigen Überquerungen der Fahrbahn sind die Fahrräder zu schieben. Eine allgemeine Benutzung der Reichsautobahn mit Farrädern ist nach wie vor untersagt. Runderlaß des Reichsführers SS und Chef der Deutschen Polizei (MBLiV.S.2002)."
aus Allgemeine Automobil - Zeitung, Nummer 23 vom 7.11.1942, Seite 499
Sicher muß man diesen Erlaß vor dem Hintergrund dieser Zeit sehen. Ende 1942 gab es kaum noch privaten Verkehr auf den paar Autobahnen. Private Fahrzeuge waren überwiegend zur Kriegsverwendung eingezogen, Reifen der nicht gezogenen Fahrzeuge wurden eingezogen. Sprit war rationiert, private Fahrten kaum möglich.
Im Grunde gab es da kaum was zu kontrollieren.
Als ich das aber las, erinnerte mich das stark an zerlöcherte Straßen, für die kein Geld da ist, unterbesetzte Wachen, die kaum noch Streifenwagen zu Unfällen schicken können, an Fahrradpolizisten in Großstädten und grüne Politiker.
Da erschien mir der Text unter Fortfall der blauen Passagen plötzlich garnicht mehr so abwegig.