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Dieses Thema hat 7 Antworten
und wurde 327 mal aufgerufen
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martin58 Offline




Beiträge: 3.908

21.04.2010 16:49
leistung der gegnerischen versicherung Antworten

wie berichtet ist mir ende märz ein auto hinten auf mein gespann aufgefahren. nun habe ich letzte woche meinen schaden gemeldet, basierend auf einem kva. mein heutiger anruf bei der gegnerischen versicherung hat ergeben, dass mit einer begleichung des schadens in ca zwei wochen zu rechnen sei. ist das normal bzw hinnehmbar, bei einem unverschuldeten unfall 5 wochen auf die begleichung des schadens warten zu müssen?

claudia Offline




Beiträge: 16.034

21.04.2010 17:17
#2 RE: leistung der gegnerischen versicherung Antworten

Ja , 5 Wochen ist da sogar noch recht schnell....

--- WWL-Befugte und Anführerin des Pott-Chapters DOW ---
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montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

21.04.2010 17:17
#3 RE: leistung der gegnerischen versicherung Antworten

Vorsichtig ausgedrückt, aber du kannst dich über die "schnelle" Auszahlung glücklich schätzen.

Kenne es eigentlich so, daß jeder noch so kleine Anlass -ob nun real oder erfunden- zur Zahlungsverschleppung genutzt wird.
Da soll dann irgend ein Schreiben nicht vorliegen, dann habens nicht die Konto-Nummer, ein andermal müssens mit dem Unfallgegner noch etwas abklären, usw. usf... Bei einigen Versicherungen mußt du dann gezwungenermassen über Rechtsanwalt gehen, was die Sache natürlich nur verteuert. Schadenminderungspflicht verlangens aber nur von anderen!
So kenne ich es zumindest.


Gruß
Monti

Unter den Talaren Muff aus tausend Jahren. Unter den Soutanen treibens mit Untertanen und die Herrn im Schlips verzocken den letzten Grips!

martin58 Offline




Beiträge: 3.908

21.04.2010 17:37
#4 RE: leistung der gegnerischen versicherung Antworten

vielen dank für die schnellen antworten. ich war so naiv davon auszugehen, dass die versicherung die schadensregulierung als chance begreift, ihr image positiv zu beeinflussen .. ich schaue mir das jetzt noch mal eine woche an und wenn sich dann nix tut, werde ich wohl über einen rechtsanwalt nachdenken.

Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.236

21.04.2010 18:21
#5 RE: leistung der gegnerischen versicherung Antworten

Hallo Martin,
als man mich mitsamt meiner Harley 1993 über den Haufen gefahren hatte (Rentner bei Rot durch), habe ich anderthalb Jahre warten müssen,
bis ich den letzten ausstehenden Pfennig wiederhatte.....

also, take care :-)

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always remember little Marta Dynamite, R.I.P.
http://www.myspace.com/littlemartadynamite
http://www.bad-seed.de

martin58 Offline




Beiträge: 3.908

27.04.2010 09:49
#6 RE: leistung der gegnerischen versicherung Antworten

meine befürchtungen hinsichtlich absichtlich verspäteter begleichung haben sich nicht bestätigt. gestern ist das geld auf dem konto eingegangen. damit ist die geschichte in summe doch noch ganz positiv gelaufen. nachdem sich die versicherung bei mir mit einer weiteren frage gemeldet hatte und wir diese telefonisch klären konnten, ist die überweisung wenige tage später erfolgt.
dank provisorischer reparatur mit ziemlich schrottigen altteilen sind einige hundert euro übrig geblieben sowie die erkenntnis, dass der örtliche schlosser ein begnadeter schweisser ist, der für kleines geld gute arbeit liefert. am freitag habe ich den entscheidenden tüv-termin, um den beiwagen eintragen zu lassen. ich werde dannn berichten...

Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

27.04.2010 10:05
#7 RE: leistung der gegnerischen versicherung Antworten

Glückspilz.

Offensichtlich lag der Schaden unterhalb der Bagatellgrenze, dann kann es schnell gehen.

Bist Du sicher, daß Du alles bekommen hast. Was hat man Dir vorenthalten? Freiwillig zahlen die niemals so schnell!!!

Gebrannte Echse

Kaimann

martin58 Offline




Beiträge: 3.908

27.04.2010 10:39
#8 RE: leistung der gegnerischen versicherung Antworten

ich bin bei der schadensmeldung strategisch vorgegangen. sprich: eine möglichst schnelle behebung des schadens war mir wichtiger als der maximale profit. da ein rahmenausleger verbogen war und geschweisst werden musste, hätte ich mich als geschädigter auch auf den standpunkt stellen können, der rahmen sei unrettbar verloren und daher die maschine ein wirtschaftlicher totalschaden. das hätte ich auch begutachtet bekommen, allerdings wäre der zeitliche und organisatorische aufwand meinerseits erheblich gewesen. und so habe ich mich für eine schadenshöhe entschieden, die weit unterhalb der grenze liegt, ab der die hinzuziehung eines versicherungsgutachters erforderlich ist. der rahmenausleger (ohne tragende funktion) ist von mir mit dem dicken hammer wieder in position geschlagen worden und der begnadete schlosser hat eine naht nachgezogen und damit ist das für mich ok.

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