ich habe mir was Zweirädriges ohne Brief gekauft. Was muss ich jetzt tuen um das Teil wieder zuzulassen. KBA ist wohl nicht mehr nötig, da das Strassenverkehrsamt die Anfrage übernimmt. Was brauche ich denn neben dem alten Nummernschild und den Kaufvertrag noch, um einen neuen Brief zu erhalten?
PS: Das Teil steht wohl schon eine längere Zeit und ist von 1980.
Das Wichtigste ist die Eidesstattliche Versicherung des Vorbesitzers, dass er den Brief verloren hat. Die kann er bei der Zulassungsbehörde, vor einem Notar, bei der Bürgermeisterei oder auch Polizei abgeben. Ansonsten mal bei der Zulassungsstelle anrufen, jeder Landkreis hat da so seine kleinen Eigenarten. Ohne Brief musst du eine Vollabnahme machen lassen (mit Brief wäre das nicht notwendig gewesen, dann hätte eine einfache HU ausgereicht).
der Typ hatte das Krad überhaupt nicht angemeldet und nur in der Garage stehen gehabt. Von wem muss dann die eidesstattliche Erklärung sein? Vom letzten Besitzer oder vom letzten Halter (Person die damit gefahren ist).
Laut Gesetz von dem, der den Brief verloren hat. Alles andere wäre ein Eidesbruch.
Oder wer überzeugt davon ist, dass er ihn verloren hat ... Vielleicht hast du das Motorrad ja schon lange rumstehen und hast den Brief selbst verloren? Wer weiß? Aber wehe, wenn er wieder auftaucht - bei jemandem anderes.
So'n briefloses Mopped hab ich auch noch hier stehen. Halter ausgewandert, Brief versuhst. Vater hat mir das Mopped verkauft. Ich bin momentan zu faul, um den Hobel zum Leben zu erwecken. Aber demnächst gehts los. Früher solte es das Winter-Mopped werden. Jetzt wirds die Deutschland-XBR.