Wenn die Werkstatt das Mopped quasi in Kommision nimmt - also im Kundenauftrag verkauft und ausstellt - dann bin ich der Meinung das das Mopped über die Werkstatt versichert ist. Genauso wie es ja auch versichert ist, wenn es zur Inspektion oder zur Reparatur dort steht.
Wenn die Fa. in Konkurs geht sieht die Sache wohl etwas anders aus. Da musst Du nachweisen, das Du der Besitzer bist sonst siehst Du alt aus.
die Werkstatt ist versichert, aber der Wert des Fahrzeuges wird nicht immer nach dem Wunsche des Besitzers geschätzt - ist leider so. Das hängt mit der anderen Sichtweise der Brandschadenschätzer zusammen. Ist z.B. ein Fahrzeug auseinandergebaut, wenn das Feuer kommt, dann kann ohne weiteres der Wert dieses Fahrzeuges auf Null festgesetzt werden. Niemand sucht dann in der Asche die einzelnen Teile, um festzustellen, daß man in zwei Stunden daraus wieder in funktionstüchtiges Ganzes hätte machen können. Die Brandversicherungen sind nicht böse Menschen, sondern von Einäscherungsexperten dazu gemacht worden. Einfach ein paar Mopedleichen in den Shop und Benzin drüber und Streichholz dran - schon gibts Geld. So hat sich mancher das gedacht.
Mit dem Konkurs ist das etwas anders. Steht ein Fahrzeug zur Reparatur in der Werkstatt, wenn der Laden in Konkurs geht, kann das Teil tatsächlich weg sein. Schrecklich, aber wahr. Selbst schon erlebt bei einem Freund. Wir haben - pssst, nicht weitersagen - die Kiste, eine Kawa 750 regelrecht aus dem Laden zurück geklaut. Da der Besitzer sich drei Tage später umgebracht hat, ist das in dem ganzen Durcheinander nicht weiter aufgefallen.
Insolvenzrecht steht über Privatrecht. Wartet ein Mitarbeiter auf Lohn, so wird dieser zuerst bezahlt.
Man kann eigentlich nur dringend dazu raten, wenn eine Werkstatt irgendwie marode erscheint, dort nichts abzugeben "zu treuen Händen", wie es offiziell so schön heißt. Reparaturen am Fahrzeug im Beisein des Besitzers, also kleine Sachen, gehen gerade noch. Dann ist der Verantwortungsübergang noch nicht gegeben. Aber wer macht das heute noch, wenn einer zuguckt!
Wenn die Eigentumsverhältnisse zweifelsfrei hergeben, das die Kiste nicht dem Händler gehört, gibts da auch keine Probleme ! Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder Angst haben müsste, bei ner Insolvenz sein Fahrzeug nicht mehr wieder zu bekommen. Problematisch wirds, wenn der Händler den Brief schon hat, und der dann mit in die Insolvenzmasse geht. Und wenn dann nichts anderes schriftlich vorliegt.
Bei einem Diebstahl ist die Werkstatt genauso versichert wie bei einem Brand, iss also dann egal, ob das Fahrzeug angemeldet ist oder nicht. Weiß ich zufällig, weil ich letzt n Fahrzeug bei ner Werkstatt stehen hatte, und wir da genau diese Frage behandelt ham.
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die Gedanken malen Bilder, doch ich finde keinen Rahmen
Zitat von U-W... Bei einem Diebstahl ist die Werkstatt genauso versichert wie bei einem Brand, ...
hab ich leider schon selbst gegenteilig erleben müssen, nebst allen unschönen Querelen mit meiner eigenen Versicherung die den Schaden dann begleichen sollte ...
In Antwort auf:...wie es bei Diebstahl aussieht...
...könnte klappen:
mein Kumpel hatte einen bei uns rel. seltenen Toyota SUV mit norwegischer Zulassung, den er nach seiner Rückkehr von dort (er hatte da mehrere Jahre gelebt) in einer deutschen Werkstatt stehen hatte. Die sollten den durchchecken und eine deutsche Zulassung bewirken, was sie ihm mit einem schriftlichen Vertrag (kein Problem, das) zum Festpreis zugesichert hatten. Es war aber doch nicht so einfach, weil es keine EU-Zulassung für das Auto gab (Norwegen ist nicht in der EU), bzw. es wäre eine sehr aufwendige (teuere) Einzelabnahme gewesen. Nach einigem hin- und her war das Auto plötzlich verschwunden : gestohlen! Die Versicherung hat problemlos gezahlt - aber mein Kumpel hat da zum Tathergang eine ganz andere Vermutung ...
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"Ich bin ein Workaholic - aber seit Jahren trocken."
In Antwort auf:Haftet in jedem Falle die Werkstatt oder nicht ?
Ich geh natürlich von unserem ABGB aus (Allgemeines Bürgerliches Gesstzbuch, heißt bei euch etwas anderes. Es steht aber fast das Selbe drin).
Die Werkstatt haftet natürlich. Du hast dein Eigentum übergeben und hast Anspruch, es unbeschädigt zurück zu bekommen. Wäre ja noch schöner, wenn ma sein Eigentum nicht mehr irgend wo hinstellen dürfte, ohne den Verlust des selben zu riskieren.
Dieser Anspruch hat grundsätzlich einmal mit einer Versicherung nichts zu tun. Die sollte eine Art Solidargemeinschaft sein: Viele Kleine schließen sich zusammen, um große Risiken gemeinsam abzudecken. In diesem Fall zahlen viele Werkstätten ein, falls einer von ihnen eine W abhanden kommen sollte. Im Ernstfall zahlt dann die Versicherung.
Die Werkstatt kann sich aber hinter der Versicherung keineswegs verstecken. Dein Gegner wäre im Verlustfall der Mechaniker.