Tach, Sacht ma, es gibt doch hier immer gut bewanderte Leute auf allen Sachgebieten ( und Unsachgebieten. Hoffe dder Honig reicht für gute Antworten ) Wir isses eigentlich, wenn ich für mein Moped den neuen Fahrzeugschein habe, oder wie das jetzt so heisst? Woher weiss die Rennleitung, was ich darf und wass nicht? Wäre für mich nicht besonders schwer nachzuvollziehen, dass die Grünen Online gehen und die Info vom KBA oder auch Aldi Süd ziehen. Soweit gut. Aber woher weiß ich selbst, was gut für mich ist? Beispiel : Im alten Brief steht unten gar nichts. In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehem. Fahrzeugschein) finde ich nun :
Woher weiß ich denn nu, was in der Betriebserlaubnis steht? Nä, was war das früher einfach.
Andere Sache : Bei Zulassung legte ich eine Anbauabnahme der Dekra vor, die den Anbau einer Tourenscheibe mit dem Text für die Briefeintragung beinhaltet.(Alte Scheibe, damals noch ohne ABE, nur TÜV Gutachten) Ich Frage, wenn ich die Scheibe abmontiere, ob ich die dann wieder austragen müsste. Die nette Dame bestätigte das. Daraufhin verzichtete ich auf den Eintrag. Später erklärte mir ein Händler, dass das Unfug sei. Zurückrüsten auf Serienzustand müsse nicht "ausgetragen" werden. Ja watt den nu? Nicht, dass mich solche Dinge um die Nachtruhe bringen, eher passieren sie mich im Heckbereich, aber das Sammeln von Munition für den Ernstfall kann auch nicht schaden.
Bonny ( auf seiner Neuen recht glücklich und die Vorteile einer Tourenscheibe geniessend, wer hätte das jemals gedacht? Werd ich alt? )
Im der neuen "Zulassungsbescheinigung Teil I", was früher der Fahrzeugschein war, stehen nicht mehr alle zulässigen Reifen drin. Deswegen gibt es den Satz "Reifenherstellerbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten". Das bedeutet, dass du die Reifen fahren darfst, für die damals die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) deiner W erstellt wurden, also die Accolade und die TT100. Darüberhinaus darfst du alle Reifen fahren, für die es eine Freigabe gibt. Diese Freigabe musst du in den Papieren mitführen. Eingetragen wird da dann nichts mehr. Eingetragen werden müssten nur Reifen, die keine Freigabe haben und die nicht in der ABE aufgeführt sind, der BT45 zum Beispiel.
Die Grünen oder Blauen oder Schwarzen oder wie auch immer können derzeit noch nicht unterwegs online gehen und die Daten abrufen. Zum Glück haben sie da auch gar kein Interesse dran, da die Reifenbindung ein Auslaufmodell ist und kaum noch jemanden interessiert. Genau genommen gilt sie aber noch.
Frage doch beim Hersteller der Tourenscheibe mal nach, ob es nicht inzwischen eine ABE dafür gibt. Die brauchst du dann nämlich auch nur mitführen und kannst die Scheibe an- oder abbauen.
Hat die Scheibe nur ein Gutachten, müsste der TÜV (oder eine andere Prüforganisation) den Anbau begutachten und du musst dieses Abnahme-Gutachten mitführen. Das kannst du auch in die Papiere eintragen lassen, musst du aber nicht. Das Mitführen des Gutachtens, wenn die Scheibe angebaut ist, reicht völlig aus.
Im Grunde ist alles viel einfacher geworden als früher.
Wenn du eine Fahrzeugänderung in die Papiere eintragen lässt, musst du sie auch wieder austragen lassen, wenn die Änderung wieder weggefallen ist. Alternativ gibt es die wahlweise Eintragung. Die Sachbearbeiterin hat also Recht, der Händler nicht.
nun wird es ganz kompliziert : ich habe mit mal konis eintragen lassen, und habe inzwischen auf wilbers umgerüstet die ABE haben ... muss ich jetzt von rechts wegen die konis austragen, obwohl ich nicht wieder auf original zurückgerüstet habe ??? herrn Dekra wars egal - mit der ABE der Wilbers war er glücklich
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
So ist es auch richtig. Deine ABE beinhaltete ursprünglich die originalen Stoßdämpfer und wurde auf die Wilbers erweitert. Da jetzt der Einbau von Fahrzeugteilen mit ABE und ohne Abnahme erlaubt ist, ist das ganz korrekt, wenn du mit Konis und mitgeführter ABE herum fährst. Anbauteile kannst du also anbauen und auch wieder wegnehmen. Ändert sich aber der Fahrzeugzustand markant, z.B. durch eine längere Gabel, andere emmissionsrelevante Teile oder gar eine Rahmenänderung, so muss der Rückbau durch Austragung vermerkt werden. Mir ist jetzt nicht bekannt, dass es da eine feste Regel gibt. Normalerweise kräht erst mal kein Hahn danach bis der Prüfer bei einer HU bemerkt, dass da Eintragungen vorhanden sind, die dem Istzustand nicht entsprechen. Und dann wird er entscheiden, ob er die Austrägt oder stehen lässt, bevor es die Plakette gibt. Früher wurde konsequent wieder ausgetragen, heute ist man da sehr viel kulanter.
In Antwort auf:Im der neuen "Zulassungsbescheinigung Teil I", was früher der Fahrzeugschein war, stehen nicht mehr alle zulässigen Reifen drin. Deswegen gibt es den Satz "Reifenherstellerbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten".
Tun sie doch!!!! In meinem Teil I steht der Satz mit der Betriebserlaubnis, dann folgt: "Nur folgende Reifenpaare zulässig: Bridgestone vo. Accolade 03G und hi. Accolade 04G oder Dunlop vo. TT100GPG und hi. TT100GP*GEM"
So kriegt dann auch der letzte Ordnugshüter noch aufs Brot geschmiert, das der BT da eigendlich nix zu suchen hat ...
Schotte
_______________________________________________________________ Lieber ne gesunde Verdorbenheit, wie ne verdorbene Gesundheit!
Danke für die aufklärende Antwort. Für die Tourenscheibe habe ich ja die Anbaubescheinigung. Und ob ich nun eine ABE oder diese Bescheinigung mitnehme ist Jacke wie Hose. Vordringlich ging es um die Reifen, da im alten Brief ja nichts drinsteht. (nicht die W) Und nun hab ich den obigen Spruch in Teil 1. Woher soll ich als Privatmann es denn wissen, wenn doch vorher jegliche Beschreibung fehlte? Kann man nicht eine Betrieberlaubnis für "sein" Moped irgendwo einsehen? Was ist, wenn der alte Brief mal nicht mehr ist? Und woher weiss ich in Zukunft, wieviel Vorbesitzer schon dran waren? Ich habe schon früher mal den ScheiXX mitgemacht, als ich ein seltenes Moped mit Reifenbindung fuhr und es keinen Reifenhersteller wegen der geringen Stückzahl interessierte eine Freigabe zu machen. Nach ein paar Jahren wurde der richtige Reifen nicht mehr hergestellt. Da ich aber nun im orig. Brief nichts stehen habe, mache ich mir eigentlich wenig Sorgen, denke aber mal ein paar Jahre weiter. Man macht sich doch von den Reifenherstellern abhängig. Und ich hasse Abhängigkeit.
Bonny ( Sonntag is ne Demo gegen das WE-Fahrverbot auf der B236 in meiner Gegend, das wird wohl die erste Demo meines Lebens)
In Antwort auf:...wird wohl die erste Demo meines Lebens...
Na, dann wird's aber Zeit ... zum Anfang würde ich erstmal nur mitgehen - keine faulen Eier, Tomaten oder Steine mitnehmen. Auch Vermummungen erstmal bei den anderen Teilnehmern begutachten, und sich von denen beraten lassen für's nächste Mal ... Transparente, Trillerpfeife und Halstücher sind aber O.K.!
Es ist nie zu spät ...
.
„Ein Mann verliert zuerst seine Illusionen, dann seine Zähne, und zuletzt seine Flausen.“ (Helen Rowland)
Dann gleich noch ne Fräge an den Falcone, wie ist es in folgendem Fall?
W mit ausgetragener Reifenbindung, noch mit alten Papieren. Nun kommt irgendne Änderung oder Ummeldung, so daß man automatisch die neuen Zulassungsbescheinigungen bekommt.
Bekommt man die "nicht mehr vorhandene" Reifenbindung in die neuen Papiere eingetragen oder hat man die Arschkarte, denn ohne Eintrag hat man ja wieder die Reifenbindung des Herstellers. Bleibt einem evtl. nur der Weg, den entwerteten Fahrzeugschein immer mitzuführen?
Interessante Frage - betrifft mich, und möchte ich auch wissen. Am Besten ist wahrscheinlich, das ich in einem solchen Falle den alten Fahrzeugschein "verloren" haben werde ...
.
„Ein Mann verliert zuerst seine Illusionen, dann seine Zähne, und zuletzt seine Flausen.“ (Helen Rowland)
Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder es wird nur noch die Reifengröße in die Zulassungsbescheinigung (ohne Reifenbezeichnung) geschrieben - dann kann mit dieser Angabe jeder Reifen jedes Herstellers mit der richtigen Größe gefahren werden - oder es wird genau der Austrage-Satz übernommen, der in den bisherigen Papieren auch schon drin steht. Sollte also kein Problem darstellen.