Brief ist vorhanden. Welche Art von Abnahme ist das dann, wenn seit 1994 stillgelegt. Normale HU? Das wär schön, denn HU = TÜV Norden = 3 km oder Dekra beim Schrauber, alles andere = TÜV Aurich = 30 kilometer. Langt mir schon, daß ich zur Eintragung meiner Enduroreifen bei der Enfield nach Aurich muß, da die Größe eingetragen werden muß
Wenn ein deutscher Brief existiert, brauchst du seit 1. April 2007 nur noch eine HU zur Wiederzulassung. Die HU kann jede Prüforganisation durchführen. Die Briefe sind jetzt unbegrenzt gültig, egal wann das Fahrzeug abgemeldet wurde. Nur wenn keine deutschen Fahrzeugpapiere existieren oder ein Import ohne COC-Papiere vorliegt, dann brauchst du die Vollabnahme. Grüße falcone
ich selbst hatte seinerzeit eine SL, also eine Enduro in grün (so ein Teil das Kaimann gesehen hat). Zog kein Würtschen vom Teller - jede Kreidler war in der Endgeschwindigkeit schneller. Sonntags morgens beim Treffen im Gelände wurde man von der GS Zweitaktfraktion (meistens Maico) mit so einer Viertaktgurke einfach nur ausgelacht. Und ich war 1,96 groß und das Ding war viel zu klein für mich.
Aber ich hab sie geliebt. Und bis nach eineinhalb Jahren ein 500er-2-Zylinder-2-Takt-Cafe-Racer an ihre Stelle trat, war sie das schönste Motorrad der Welt. Ich habs dann an ein Mädel verkauft. Die standen da total drauf und fanden die einfach nur süüüüüß.
. micka,
Suche Mitfahrer für Marokko 15. März bis 9. April 2009
Den Winter über hab ich bei der XR den Motor ausgebaut, Steuerkettenspanner, Steuerkette, Ventilschaftdichtungen und allerlei Kleinkram erneuert, Zylinder schleifen lassen, neue Kolbenringe, Zylinderkopf überholen lassen und anschließend alles fein säuberlich wieder zusammengebaut. Heute dann nach vielen Wochen erstmals eine längere Ausfahrt gemacht. Läuft prima, bläut nicht mehr, kein rasseln kein gar nix. Perfekt.
Beim Zwischenstopp wollte ich sie wieder anschmeißen und..........die Kickerrückholfeder gebrochen. Der Kickstarter hing ein wenig lustlos in der Gegend rum. Sie ging zwar an, aber ich mußte den Kicker mit nem Kabelbinder fixieren.
Soll heißen: Wieder Öl raus, Deckel runter, Kupplungskorb runter u.s.w.
Zitat von FalconeWenn ein deutscher Brief existiert, brauchst du seit 1. April 2007 nur noch eine HU zur Wiederzulassung. Die HU kann jede Prüforganisation durchführen. Die Briefe sind jetzt unbegrenzt gültig, egal wann das Fahrzeug abgemeldet wurde. Nur wenn keine deutschen Fahrzeugpapiere existieren oder ein Import ohne COC-Papiere vorliegt, dann brauchst du die Vollabnahme. Grüße falcone
Hallo Falcone! es wird gesagt, daß nach 7 Jahren die Fahrzeugdaten im Zentralregister gelöscht werden und das deshalb eine Vollabnahme erforderlich ist. Ich hab mich mal versucht, schlau zu machen und bin auch § 14 Abs. 2 VZV gestoßen: (2) 1Soll ein nach Absatz 1 außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen werden, ist die Zulassungsbescheinigung vorzulegen(das ist wohl der alte Kfz-Brief??), § 6 gilt entsprechend. 2Das Fahrzeug muss vor der erneuten Zulassung einer Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung unterzogen werden,... 3Satz 2 gilt entsprechend ...blablabla.... 4Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden (und dies soll nach 7 Jahren der Fall sein, wo auch immer das steht )*und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden. *edit sagt: steht in § 44, Du Legastheniker
Wenn ich also entweder die "Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs" beibringen könnte, wäre ich aus dem Schneider. Es ergibt sich gnadenlos die Frage: Was zur Hölle ist eine Übereinstimmungsbescheinigung oder eine Datenbestätigung oder eine Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs
Edit sagt: Schau mal in den §1 VZV (Begriffsbestimmungen) da werden Sie geholfen: Übereinstimmungsbescheinigung: die vom Hersteller ausgestellte Bescheinigung, dass ein Fahrzeug, ... zum Zeitpunkt seiner Herstellung einem nach der jeweiligen EG-Typgenehmigungsrichtlinie genehmigten Typ entspricht; Datenbestätigung: die vom Inhaber einer nationalen Typgenehmigung für Fahrzeuge ausgestellte Bescheinigung, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner Herstellung dem genehmigten Typ und den ausgewiesenen Angaben über die Beschaffenheit entspricht; Einzelgenehmigung: die behördliche Bestätigung, dass das betreffende Fahrzeug,...den geltenden Bauvorschriften entspricht; sie ist eine Betriebserlaubnis im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes und eine Einzelbetriebserlaubnis im Sinne der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung;
Ahja: muß ich also an Honda schreiben, ob sie mir mal die Übereinstimmungsbescheinigung oder die Datenbestätigung zur Vorlage bei wem auch immer zuschicken können
Hey Andreas, genau so sah meine aus. Kostete damals neu in DM etwa 2.500,--
Hatte wahlweise diesen serienmäßigen Stahlkotflügel vorne oder bei mir Kunstfaser direkt über dem Rad. Alles was mir von diesem Moped geblieben ist, ist der Tankdeckel. Ich hatte den gegen einen abschließbaren von Kreidler ausgetauscht.
. micka,
Suche Mitfahrer für Marokko 15. März bis 9. April 2009
Lass dich nicht irre machen. Die Übereinstimmungsbescheinigung/Datenbestätigung/ggf Einzelgenehmigung wird alles durch den Fahrzeugbrief belegt. DAS IST DER BRIEF! Und die Geschichte mit den 7 Jahren geistert im Internet rum und ist meist falsch ausgelegt. Tatsächlich war es bis 2007 so, dass das KBA die Halterdaten sieben Jahre lang vorhielt, dann wurden sie gelöscht. Die Fahrzeugdaten hast du ja aber im Brief (die Halterdaten ja auch), und darauf kommt es an. Die Sache ist ganz einfach: Ist der deutsche Brief vorhanden ist eine Zulassung alleine mit einer HU möglich. Genau das wird ja auch in den von dir zitierten Texten ausgesagt.: §29 = HU, Brief = Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung Ich hab es schon drei Mal durchexerziert - ging ganz problemlos.
Hast du keinen Brief und ist kein amtliches Datenblatt vorhanden ( = Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung ), dann musst du eine Vollabnahme nach §19 machen.