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Dieses Thema hat 17 Antworten
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 Allgemeines Forum
Seiten 1 | 2
Turtle Offline




Beiträge: 15.096

21.01.2009 11:53
Vorlaufzeit Halteverbot. Antworten

Mal ne Frage an die Verkehrsexperten.
Steht da doch heute morgen son Schild "Absolutes Halteverbot" vor meiner Haustür. Drunter steht auch auf dem Seitenstreifen. Das ganze für den 22. + 23. 1. ´
Ich hab am 23. Urlaub, weil ich da Möbel bekommen werde und will eigentlci die komplette Zimmereinrichtung nicht von Friemersheim zu mir schleppen ca. 3km. Die Schilder stehen nämlich auf dem gesammten Weg bis da.Ich hab mal gehört, sowas muß 3 Tage vorher da aufgestellt werden.
Nicht das ich da jetzt zicken will, wenn son Transporter kommt, dann fahr ich auch gern mal kurz da weg, aber aber so geht das doch nicht, oder?

Werner
Erfahrung ist das, was man glaubt zu haben, bis man mehr davon bekommt.

WBiker Offline




Beiträge: 1.636

21.01.2009 11:57
#2 RE: Vorlaufzeit Halteverbot. Antworten

Steht das Schild vielleicht extra für Dich dort? Damit der Möbelwagen da parken kann???


Gruß,

Chris


"Ich weiß, dass ich nicht weiß."



pelegrino Offline




Beiträge: 51.660

21.01.2009 12:00
#3 RE: Vorlaufzeit Halteverbot. Antworten

Hmm - ich bin ja nun kein Verkehrsexperte ... wer stellt denn solche Schilder auf, bzw. ordnet das an - das Ortnungsamt? Da würde ich mal anrufen und fragen, warum und wieso. Vermutlich finden irgendwelche Baumaßnahmen in der Straße statt - aber solange da noch kein tiefes Loch gegraben ist, kann man da bestimmt noch mal kurz stehen, um Möbel auszuladen. Sonst doch vielleicht lieber die Möbellieferung neu terminieren?

.


"Mit oder ohne Religion werden gute Menschen Gutes tun und böse Menschen Böses.
Aber damit gute Menschen etwas Böses tun, dazu braucht es Religion." (Steven Weinberg)

Wännä Offline




Beiträge: 17.494

21.01.2009 12:09
#4 RE: Vorlaufzeit Halteverbot. Antworten

Moin,

Ordnungsamt ist dafür zuständig.

Bei meinen Eltern gab das früher auch mal Probleme. Die Schilder wurden einfach aufgestellt und Vattern konnte nicht mehr auf sein Grundstück

Dann gabs Wirbel bis in die regionale Verwaltung. Dann schaffte es keiner, die Schilder wieder abzubauen. Dann wurde die Polizei informiert und angewiesen, die Verbote nicht zu verfolgen. (Wir hatten gedacht, da klebt wenigstens mal einer was drüber und macht ein Siegel drauf, aber das war wohl zu peinlich). Dann passierte einfach nur nix mehr.

Und nach zwei Jahren hat ein Angestellter meines Vaters die Schilder abgesägt - das wars dann.


Laß den Amtsschimmel mal so richtig wiehern.


Gruß

Wännä

Turtle Offline




Beiträge: 15.096

21.01.2009 12:14
#5 RE: Vorlaufzeit Halteverbot. Antworten

In Antwort auf:
Steht das Schild vielleicht extra für Dich dort? Damit der Möbelwagen da parken kann???



Nee, ist nur die Dachkammereinrichtung.
Ich finds schon nen Hammer die Dinger 24h vorher da aufzustellen. Da kommt wohl ein Schwertransport von/zu der A57 zum Logport und da die Umgehungsstraße gesperrt ist.
Egal, ich park da, wenn die Karre kommt fahr ich weg damit der durch kann, bin ja am Ausladen also dabei. Wenn n Grüner meckert mach ich ihm klar, daß das Schild da gerade 24h steht, er möge bitte mit dem meckern noch was warten bis es gültig wird, dann wäre ich ja da weg.

Werner
Erfahrung ist das, was man glaubt zu haben, bis man mehr davon bekommt.

WBiker Offline




Beiträge: 1.636

21.01.2009 12:15
#6 RE: Vorlaufzeit Halteverbot. Antworten

Ne aber ist schon richtig Werner, Ordnungsamt anrufen, die sind originär zuständig und Antrags- und Erlaubnisbehörde für sowas.

Gruß,

Chris


"Ich weiß, dass ich nicht weiß."



pelegrino Offline




Beiträge: 51.660

21.01.2009 12:16
#7 RE: Vorlaufzeit Halteverbot. Antworten
In Antwort auf:
...Ordnungsamt...
Du hast recht - obwohl die manchmal vor Ort sind, schreibt es sich natürlich mit d !
In Antwort auf:
...das wars dann...
... mein Reden - einfach selber machen, fertig. Argumentationshilfe bei Rückfragen nach Schema F:
keine Ahnung, das war schon immer so, das war noch nie so, da kann ja jeder kommen ...

.


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Aber damit gute Menschen etwas Böses tun, dazu braucht es Religion." (Steven Weinberg)

Turtle Offline




Beiträge: 15.096

21.01.2009 12:16
#8 RE: Vorlaufzeit Halteverbot. Antworten

In Antwort auf:
Sonst doch vielleicht lieber die Möbellieferung neu terminieren?


Das kostet einen Anruf, also exakt gleich viel Arbeit wie das Ordungsamt rechtzeitg anzurufen die Schilder früher aufzustellen....

Werner
Erfahrung ist das, was man glaubt zu haben, bis man mehr davon bekommt.

ruhri Offline




Beiträge: 331

21.01.2009 12:24
#9 RE: Vorlaufzeit Halteverbot. Antworten

Hallo,

die Haltverbot Schilder müßen 48 Std. vorher aufgestellt werden !

ruhri
(Ordnungsamtmitarbeiter..)

EN-DW4

Falcone Offline




Beiträge: 113.817

21.01.2009 12:27
#10 RE: Vorlaufzeit Halteverbot. Antworten

Du musst beim Ordnungsamt schnell noch vor deinem Haus einen Parkplatz für den Möbeltransport beantragen. Vielleicht bekommst du ihn noch und beim Amt weiß eine Hand nicht, was die andere angeordnet hat. Dann hast du noch mehr Schilder und die heben sich auch noch gegenseitig auf. Fotografieren nicht vergessen!

Grüße
falcone

Turtle Offline




Beiträge: 15.096

21.01.2009 12:34
#11 RE: Vorlaufzeit Halteverbot. Antworten
Wozu, bei mir vorm Haus ist "normalerweise" eingeschränktes Halteverbot. Da dürfte ich zum Be/Entladen so lange stehen wie ich eben dafür brauche ( sogar incl. Pause). So hab ich natürlich kein Schild bestellt.
Die ganze Ausladerei wird wohl auch nur ca. 10-15min dauen dann ist der Wagen wieder weg. Glaube kaum, daß ich da ne Kollision (zeitlich) mit dem Schwertransporter haben werde. Nur wie der Teufel will, kommt gerade dann son Waldmeister vorbei und fragt ob ich das Schild nicht gesehen hätte ( Werner denkt: Du fehlst mir jetzt gerade noch) und will dann 20-40 Ocken von mir haben.

Werner
Erfahrung ist das, was man glaubt zu haben, bis man mehr davon bekommt.

CHEstrella Offline




Beiträge: 11.682

21.01.2009 12:36
#12 RE: Vorlaufzeit Halteverbot. Antworten

Das ist jetzt mal eine genaue Aussage,
du Malt-Sammelnder Ordnungsamtmitarbeiter!

CHEstrella





andar despacio, pongo en marcha el motor!!!

pelegrino Offline




Beiträge: 51.660

21.01.2009 12:48
#13 RE: Vorlaufzeit Halteverbot. Antworten

Werner, schraub' doch einfach ein Zusatzschild unter die vorhndenen:

"Gilt nicht für Herrn Petras vor Haus Nummer XYZ"

.


"Mit oder ohne Religion werden gute Menschen Gutes tun und böse Menschen Böses.
Aber damit gute Menschen etwas Böses tun, dazu braucht es Religion." (Steven Weinberg)

Turtle Offline




Beiträge: 15.096

21.01.2009 12:58
#14 RE: Vorlaufzeit Halteverbot. Antworten

Das geht noch einfacher, der Termin ist mit nem Edding von Hand auf die untere Tafel geschrieben. Glaube ich werde den Termin mal um 48h verschieben heute nacht. Sind ca. 8 Schilder je Straßenseite, das dauert doch nicht lange.

Werner
Erfahrung ist das, was man glaubt zu haben, bis man mehr davon bekommt.

pelegrino Offline




Beiträge: 51.660

21.01.2009 13:09
#15 RE: Vorlaufzeit Halteverbot. Antworten

In Antwort auf:
...werde den Termin mal...verschieben heute nacht...
Au ja - verändere einfach nur die Zahlen:

"Absolutes Halteverbot"

vor meiner Haustür. Drunter steht

auch auf dem Seitenstreifen

für den 32. + 33. 1.


...fänd' ich lustig ...

.


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