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Dieses Thema hat 25 Antworten
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Seiten 1 | 2
piko Offline




Beiträge: 16.462

24.08.2008 23:03
Vorübergehende oder endgültige Stilllegung Antworten
Hallo Leute,

dieser Text irritiert mich:

Die Unterscheidung zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung wurde durch das neue Zulassungsrecht zum 1.3.2007 aufgehoben. Wer jetzt ein Fahrzeug abmeldet, muss sich nicht mehr zwischen beiden Varianten entscheiden. Vielmehr wird das Fahrzeug für maximal sieben Jahre außer Betrieb gesetzt. Wer jetzt schon weiss, dass das Kfz auch innerhalb der nächsten sieben Jahre nicht wieder angemeldet werden soll, kann es auch endgültig abmelden. Hierfür ist dann ein Verwertungsnachweis einer zertifizierten Kfz-Annahmestelle zu erbringen.

Ich habe ja letztens meine KTM stillgelegt, kommt dann in 7jahren die Zulassungsbehörde zum Verschrotten derselben auf mich zu ... ... ich wollte sie eigentlich behalten - denn ich habe die doch selbst bezahlt und sie gehört doch noch mir, auch nach der Stilllegung?!
Stilllegung + 7jahre = Enteignung ... kann ja wohl nicht sein oder???

verwunderte grüße piko

warum einfach wenns auch kompliziert geht

3-Rad Offline



Beiträge: 34.550

24.08.2008 23:09
#2 RE: Vorübergehende oder endgültige Stilllegung Antworten

Fragst du das jetzt im Ernst?

Klar, nach sieben Jahren kommt der amtliche Verschrotter und zerrt dein Mopped aus der Garage in die fahrbare Schrottpresse.


Gruß Norbert

----------------------------------------
Ein Motorrad darf jede Farbe haben,Hauptsache es ist schwarz.(oder Bordeaux-rot)

piko Offline




Beiträge: 16.462

24.08.2008 23:12
#3 RE: Vorübergehende oder endgültige Stilllegung Antworten

Zitat von 3-Rad
Fragst du das jetzt im Ernst?

Ja und Nein!
Aber was soll das dann mit diesem erforderlichen "Verwertungsschein"?

warum einfach wenns auch kompliziert geht

ziro Offline



Beiträge: 6.705

24.08.2008 23:17
#4 RE: Vorübergehende oder endgültige Stilllegung Antworten
Na, damit wollen sie vermeiden, dass Du Deine Karren einfach in den Wald wirfst. Mußt also nach 7 Jahren nachweisen, wo Du sie verschrottet hast.
Für die Oldtimerei stellt diese Behördenkacke ein ziemliches Problem da. Stell Dir vor Du zerlegst Dein Mopped selber und verkaufst es in Teilen. Nach 7 Jahren klopft vielleicht einer an die Tür und fragt nach Deinem Verwertungsschein. Schreibst Du den dann selber?
Somit ist Deine Frage schon berechtigt!
mappen Offline




Beiträge: 15.025

25.08.2008 06:50
#5 ... Antworten

tach

Zitat von ziro
Stell Dir vor Du zerlegst Dein Mopped selber und verkaufst es in Teilen.


...hatte ich schon, formloses schreiben an die zuständige stelle, kein problem...

gas

markus


Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

25.08.2008 08:09
#6 RE: ... Antworten

Ganz so einfach ist das nicht.

Die private Verwertung wäre ein Verstoß gegen das Abfallbeseitigungsgesetz, wenn ich das Recht in Erinnerung habe.
Danach hat Schrott über einen zertifizierten Betrieb entsorgt zu werden, der dafür eine Bescheinigung ausstellt.

Zerlegen und in Teilen verkaufen wäre somit illegale Abfallentsorgung, wenn man es auf die Spitze treiben will.

Natürlich kann man das Fahrzeug auch länger als 7 Jahre einlagern, muß dann aber mit Auflagen vom Ordnungsamt rechnen: So müssen alle Betriebsmittel wie Öl und Benzin entfernt sein, der Garagenboden muß bestimmten Ansprüchen genügen (ölundurchlässig usw). Kontrollen sind möglich.

Verbleibt noch die eleganteste Lösung: Verkauf des Mopeds in ein Gebiet außerhalb der Gültigkeit des Gesetzes: Wenn also Tante Else´s Schwesters Freunds bekannter.... Iwan den Kaufvertrag mit kirgisischem Wohnsitz unterschrieben hat, dürfte das Problem gelöst sein....

MfG

Kaimann

Falcone Online




Beiträge: 112.787

25.08.2008 08:16
#7 RE: ... Antworten
Wo hast du das her?
Das ist ziemlicher Stuß.

Es gibt den Unterschied zwischen vorübergehender Stilllegung (Abmeldung) und endgültiger Stilllegung nicht mehr.
Du meldest ab. Die einmal erworbene Betriebserlaubnis bleibt im Gegensatz zu früher aber bestehen. Wenn du die Verkehrstüchtigkeit nachweist, also einen gültigen HU-Prüfbericht vorlegst (egal von welcher Prüf-Organisation), dann kannst du wieder zulassen.

Anfangs sorgte das für Verwirrung, weil es so formuliert war, dass das nur für neu in den Verkehr gekommene Fahrzeuge gilt, die ein COC-Papier haben. Dann ist noch in der Entwurfsphase dahingehend nachgebessert worden, da gleiches Recht für alle Fahrzeuge gilt.
Hast du also ein Fahrzeug mit Brief, egal wie alt und wie lange stillgelegt, dann kannst du es mit einer neuen HU einfach so wieder zulassen.

Auch für die omminösen 7 Jahre, die es nicht gibt, gibt es eine Erklärung: Das KBA hat die Fahrzeugakten von Fahrzeugen, die bislang endgültig stillgelegt wurden, bislang noch sieben Jahre aufbewahrt. Daraus schlossen manche, dass man ein Fahrzeug, das vor mehr als sieben Jahren letztmalig zugelassen war, auch nicht ohne Vollabnahme wieder zulassen könne. Das ist aber nicht so, denn der Fahrzeugbrief dient ja als Beweis für eine erteile Betriebserlaubnis.

Vollabnahmen gibt es nur noch bei Fahrzeugimporten ohne COC-Papiere und bei Verlust des Fahrzeugbriefes.

Das alles geistert natürlich noch im Netz rum und sorgt für Verwirrung, manchmal sogar bei Zulassungsstellen.

Noch mal zusammengefasst:
Den Unterschied zwischen Abmelden und Stilllegen gibt es nicht mehr.
Ein Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) verfällt nicht mehr nach 18 Monaten.
Eine einmal erteilte Betriebserlaubnis behält ihre Gültigkeit.
Zu einer Fahrzeugzulassung reicht ein Fahrzeugbrief und eine gültige HU-Prüfbescheinigung aus.

Entsprechend ist auch das Abfallverwertungsgesetz geändert worden. Wenn man ein Fahrzeug einlagert, muss dies unter Beachtung der Umweltauflagen geschehen, vom ersten tage der Abmeldung an. Aber ganz sicher kommt nicht nach sieben Jahren jemand vorbei und prüft nach - das kann bei bei Verdacht jederzeit geschehen oder auch nie.

Willst du aber ein Fahrzeug wirklich verschrotten, dann brauchst du einen Verschrottungsnachweis. Das dient in erster Linie dazu, zu verhindern, dass du Fahrzeuge nicht einfach "irgendwo" entsorgst. Legst du den bei der zulassungsstelle vor, gilt dein Fahrzeug als nicht mehr existent.

Grüße
falcone

There ain´t no bugs on me!

Wännä Offline




Beiträge: 17.488

25.08.2008 08:43
#8 RE: ... Antworten

Moin Falcone,

hoffentlich lesen die Zulassungsbehörden jetzt auch Deinen Beitrag

In Antwort auf:
dann brauchst du einen Verschrottungsnachweis.

Dazu mal die Frage: viele Verwertungsbetriebe (besser gesagt: alle, die ich kenne) stellen es so dar, daß nur sie den Verschrottungsnachweis bringen können (natürlich gegen Bares), weil sie ein anerkannter Entsorgungsbetrieb bla bla bla sind.

Wenn nun ein Fahrzeug im Laufe der Jahre bei mir hier im Schuppen allmählich seine Teile verliert, verschenkt, verkauft, kaputt und weggeworfen (Hausmüllentsorgung), ins Flugzeug eingebaut, etc. und schlußendlich nur noch aus einem Rahmen mit Gabel besteht, in dem keinerlei Betriebsstoffe mehr drin sind - auch nicht Gabelöl; . . . . und wenn nun der Schrotti vorbeikommt und gierig nach dem Eisenmetall lechzt und sogar gleich mit dem Geldschein winkt dafür, ohne aber diesen Entsorgungsschein ausstellen zu können, . . . .

darf ich dann sagen, daß das Ding entsorgt ist, oder glaubt mir das mal wieder keine Socke?


Gruß

Wännä

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

25.08.2008 08:51
#9 RE: ... Antworten
Hi,

Eure Ws und Oldtimer könnt Ihr bei mir abgeben, bekommt auch einen Verwertungsnachweis von mir!

Nehme -bei den hohen Metallpreisen- auch gerne euren Metallschrott gegen geringe Gebühr entgegen!

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Gruß Monti,
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Falcone Online




Beiträge: 112.787

25.08.2008 09:24
#10 RE: ... Antworten

Wännä, das ist echt ein Grenzfall.
Wie Kaimann schon ganz richtig sagte: wenn du dein aufgelassenes Fahrzeug in Teilen verkaufst und damit verwertest, machst du dich eigentlich wegen unzulässiger Abfallentsorgung strafbar. Aber was ist Abfall? Das wird inzwischen von Fall zu Fall entschieden, die spektakulären Aktionen um die Jahrtausendwende mit verschrotteten Oldtimern gehören wohl (hoffentlich) endgültig der Vergangenheit an.
Es kann dir aber passieren, dass ein Autoverwerter dein ausgeschlachtetes Chassis nicht annimmt, weil er nicht genug damit verdienen kann. Der fahrende Schrottti wird es aber nehmen. Allerdings immer nur mit Fahrzeugbrief. Achte darauf, dass er dir entwerteten Brief und Verwertungsbescheinigung wieder zusendet.

Nimmt der Schrotti nur einfach die Reste mit (was er nicht tun wird), dann könntest du im ungünstigsten Falle in die Bredoullie kommen.

Ich hatte erst letztes Jahr so einen Fall: DS, vor Jahren mal aus Frankreich mitgebracht als Ersatzteilträger, natürlich ohne Papiere, total ausgeschlachtet. Der Schrotti hat das Chassis nicht mitgenommen, weil keine Papiere da waren. Also große Motorflex ausgeliehen und in handliche Teile zerlegt. Nun war es kein Fahrzeug mehr und der Schrotti hat aufgeladen.

Grüße
falcone

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pelegrino Offline




Beiträge: 51.345

25.08.2008 09:28
#11 RE: ... Antworten

In Antwort auf:
...Verschrottungsnachweis...

...war mal hier bei mir ein heißes Thema - erinnere mich daran, das ich um die 300 DM für die Entsorgung eines Opels abdrücken mußte, um den Verwertungsnachweis zu bekommen .
Mittlerweile fragt da aber keine Sau mehr nach, und die Schrottis nehmen wg. der akt. Schrottpreise wieder alles Alteisen mit Handkuß an - manchmal geben sie sogar auch wieder Geld dafür.

.


Die Fähigkeit eines Lebewesens, Schaden zu stiften, ist proportional zu seiner Intelligenz.
Der Mensch hält auch hier die Spitze. Konrad Lorenz

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

25.08.2008 09:43
#12 RE: ... Antworten

ALTEISEN

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Gruß Monti,
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piko Offline




Beiträge: 16.462

25.08.2008 09:43
#13 RE: ... Antworten


Guten Morgen,

irgendwie hat mich das Geschriebene noch nicht viel weiter gebracht, bzw. noch mehr verunsichert.
@Falcone: Wie machst du das mit Fahrzeugen die 1/2 jahr oder länger nicht im Gebrauch sind, wenn du schreibst:

In Antwort auf:
Wenn man ein Fahrzeug einlagert, muss dies unter Beachtung der Umweltauflagen geschehen, vom ersten tage der Abmeldung an. Aber ganz sicher kommt nicht nach sieben Jahren jemand vorbei und prüft nach - das kann bei Verdacht jederzeit geschehen oder auch nie.
Daß ich nicht zum verschrotten gezwungen werden kann, war mir schon klar - aber ich habe auch nicht die Absicht sämtliche Betriebsmittel abzulassen - das macht doch selbst ein Händler nicht bei den "Standuhren" auf dem Hof - weil sie könnten ja ggf. nochmal bewegt werden?!
Also werde ich mich, da die KTM im abgemeldeten u. stillgelegten Zustand auch hinundwieder mal bewegt werden soll, in einer gesetzlichen Grauzone bewegen - wie so mancher "Alteisensammler" ... hoffentlich kommt "keiner" vorbei ...

grüße piko

warum einfach wenns auch kompliziert geht

pelegrino Offline




Beiträge: 51.345

25.08.2008 09:51
#14 RE: ... Antworten

In Antwort auf:
...verunsichert...

In Bezug auf Motorräder tut sich da in der Praxis wohl kaum was von der Zulassungsstelle, denke ich. Wenn Du einen alten Tankwagen einlagerst, vielleicht eher .
@monti:
In Antwort auf:
...ALTEISEN...

Das hab' ich jetzt nicht so richtig verstanden ...

.


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montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

25.08.2008 09:58
#15 RE: ... Antworten
Zitat von pelegrino

@monti:
In Antwort auf:
...ALTEISEN...

Das hab\\' ich jetzt nicht so richtig verstanden ...



"Früher", also in meiner Kindheit, da fuhren die Alteisenhändler durch unsere Strassen und schrien dieses "Alteiiiiiisen" laut aus, damit man auf sie aufmerksam wurde. Mit Glocken habens auch gebimmelt.
Irgendwann gab es dies plötzlich nicht mehr, doch seit einiger Zeit hört man es wieder!

Dies ist der Grund meines etwas kärglichen ALTEISEN

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Gruß Monti,
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