auf dieser Seite http://www.wm-trailer.de/de/index.html habe ich einen Trailer gefunden der komplett mit angepassten Adapter für die W lieferbar ist. Besonders interessant dürfte die Tatsache sein, daß der Hersteller eine 100km/h Zulassung in der Mache hat - wer will schon mit 60 rumeiern ... Für W-Reisende mit Platzproblemen und ausgeprägter Gespannphobie eine echte Alternative - wie ich finde?!
Sicher Falcone, der Preis ist ganz schön happig ... ... aber wer stellt sich die Frage beim Gespann-Umbau(?) Dabei wird der Wert des Krades doch auch(mind.) verdoppelt - soviel ich weiß. Aber du bist ja diesbezüglich eh' "vorgeschädigt" und siehst das Gespann als das "nonplusultra" - für mich als Gespannphobiker aber vereint es(außer der "Standfestigkeit" auf winterlicher Fahrbahn)eben nur die Nachteile von Auto und Motorrad?! Ein Anhänger hingegen erhält die Vorteile und besonders das Fahrverhalten eines Zweirades und ist obendrein viel schneller rückgerüstet - insofern relativiert sich der zugegebenermaßen enorme Preis dieses Hängers schon wieder.
Nach allem was man so hört, wird die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 Km/h wohl so schnell nicht fallen.
Edit sacht: Ich hab mir gerade noch mal das Filmchen angeschaut. Fü solche Fahrer, die die 60 Km/h Marke wohl kaum ausnutzen, passt das wohl.
Selbst 100 Km/h ist ja keine wirklich tolle Reisegeschwindigkeit. Bei der Länge, wirst du auch schnell ein Parkplatz Problem bekommen. Vom rangieren wollen wir jetzt mal gar nicht reden. 40 Kg Zuladung ist ja auch nicht gerade gewaltig. Das sich das Fahrverhalten nicht ändert, kannst du getrost vergessen. Da werden sich typische Vorderradbremser aber ganz schön wundern. Ob da der Fahrspaß nicht auf der Strecke bleibt? Am besten vorher ausprobieren.
Schon mal ein richtiges Gespann gefahren ?
Gruß Norbert
---------------------------------------- Ein Motorrad darf jede Farbe haben,Hauptsache es ist schwarz.(oder Bordeaux-rot)
Stefan Hier geht es doch um die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Und die liegt bis jetzt noch bei 60 Km/h!!!!! was glaubst du denn welchen Schnitt du mit dem Hängerchen selbst bei Tempo 100 erreichst?
40 er?
Auf der Rückfahrt von der Leizach sind wir auf einen Schnitt von über 70 gekommen. Das ging aber nur, weil anscheinend schon alle Leute ab Mittags auf das Endspiel gewartet haben.
Das hätten wir mit Tempo 100 bestimmt nicht geschaft.
Gruß Norbert
---------------------------------------- Ein Motorrad darf jede Farbe haben,Hauptsache es ist schwarz.(oder Bordeaux-rot)
In Antwort auf:Das sich das Fahrverhalten nicht ändert, kannst du getrost vergessen.
Das ist schon klar, aber eben nicht so gewaltig wie beim Gespann?! Eine Probefahrt würde ich bei dieser Investition auf jeden Fall machen - auch wenn's warscheinlich keine W sein wird(?) ... Erfahrung mit Einspurhängerbetrieb habe ich aber schon - habe mit diesen Bob-Fahrradanhänger schon längere Touren gemacht - schiebt ganz schön so ein Ding, vor allem voll beladen, und "kippeliger" bei langsamer Fahrt wird's auch, aber das Fahrverhalten(besonders in Kurven) ist erstaunlicherweise genial neutral - bei konstanter Geschw. merkst du den Motorradtrailer sicher auch nicht. Das mit der Länge und dem Rangieren ist klar, aber dafür läßt er sich ja auch mit einer Hand abkuppeln ...
grüße piko
P.S. ... was verstehst du unter einem "richtigen Gespann"? Eine MZ mit Lastenbeiwagen bin ich -mußte ich- schon mal (ge-)fahren ... ... neenee nixe für mich!
Hallo Pico, Das hat mir ein Gespannfreund geschrieben.
In Antwort auf:Sorry, ich hab da noch was gefunden:
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 20.09.2007 abschließend beraten und beschlossen: Die Petition a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) – als Material zu überweisen, b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Begründung Mit der Eingabe begehrt der Petent eine Änderung des § 18 Straßenverkehrsordnung (StVO) dahingehend, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung für Motorräder mit Anhänger auf Autobahnen von 60 km/h auf mindestens 80 km/h erhöht wird. Der Petent ist der Auffassung, die heutigen Motorräder böten die technischen Voraussetzungen, um mit Anhängern eine höhere Geschwindigkeit auf Bundesautobahnen fahren zu können. Die derzeit geltende Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h beschwöre Unfallgefahren aufgrund der langsamen Geschwindigkeit herauf. Das Anliegen des Petenten wurde als öffentliche Petition zugelassen. 2.748 Mitunterzeichner unterstützen das Anliegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich wie folgt dar: Die Forderung von Motorradfahrern, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Krafträder mit einachsigen Anhängern zu überdenken, ist bekannt. Im November 1997 wurde ein Expertengespräch zu diesem Thema bei der Bundesanstalt für Straßenwesen durchgeführt. Es bestand damals noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Fahr dynamik bei höheren Geschwindigkeiten für derartige Fahrzeugkombinationen. Insbesondere lagen keine Erkenntnisse darüber vor, bis zu welcher Obergrenze die Geschwindigkeit fahrdynamisch unbedenklich generell für alle Krafträder mit Anhängern angehoben werden kann. Daher war vorgesehen, im Rahmen einer Dokumentation, die Neutralität gewährleistet und wissenschaftlichen Kriterien standhält, die entsprechenden Daten als Entscheidungsbasis zu erarbeiten. Angesichts der äußerst geringen Zahl der jährlich produzierten Anhänger von ca. 200 Stück und dem für die erforderliche Dokumentation hohen Kosten wurden die Kraftrad- und Anhängerhersteller als die interessierten Kreise vom BMVBS aufgefordert, die erforderlichen fahrdynamischen Erkenntnisse selber zu erarbeiten und vorzulegen. Die Erarbeitung einer entsprechenden Studie wurde dem BMVBS Anfang 1998 zugesagt. Offenbar wurde sie aber noch nicht durchgeführt, da die notwendigen Daten bisher nicht vorgelegt wurden. Eine Nachfrage beim Gewerbeverband, der die Kraftradhersteller vertritt, bestätigte diesen Stand. Der Ausschuss hält unabhängig davon die in der öffentlichen Petition enthaltenen Überlegungen für unterstützenswert. Das BMVBS sollte weiterhin der Angelegenheit nachgehen. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung – dem BMVBS – als Material zu überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.