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Dieses Thema hat 5 Antworten
und wurde 259 mal aufgerufen
 Allgemeines Forum
Turtle Offline




Beiträge: 15.087

02.07.2008 11:55
Virtuelle Realität Antworten

oder auch virtuelle Preise.
Ists eigentlich normal, daß man für einen Grundbucheintrag einen Preis bezahlt der vom virtuellen Marktwert berechnet wird und nicht von dem Preis den man tatsächlich bezahlt hat?
( Dann schreib ich jetzt dem Finanzamt, daß ich eine absolute Niete bin und auch keine Ahnung habe, ich eigentlich Brutto nur 500€ Wert bin und darauf bitte meine Lohnsteuer berechnet werden solle)
Aus der virtuellen Realität virtuelle Grüße

Pigeon

Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig.

Surfin´Bird Offline



Beiträge: 1.933

03.07.2008 02:55
#2 RE: Virtuelle Realität Antworten

Sehr gute Idee ,werd ich demnächst mal probieren.....

Teddyboy Offline




Beiträge: 3.697

03.07.2008 07:41
#3 RE: Virtuelle Realität Antworten

..am besten ist an diesem virtuos virtuellen Betrag die tatsache, das jeder Grund bei jedem Bewohnerwechsel neu bezahlt werden muß.
Da tun sich Fragen auf:
-wird der Grund dadurch erneuert?
-nimmt der Vorgänger den Grund in der Schubkarre mit?
-bei Kauf muß ich zahlen, ergo muß ich bei verkauf doch wieder bekommen, oder?

Es ist wies ist, ein ganz großer Beschiss.



every rider a mechanic

http://www.myspace.com/teddyboy1956

Turtle Offline




Beiträge: 15.087

03.07.2008 08:27
#4 RE: Virtuelle Realität Antworten

Hab den Schuppen ja ersteigert. Die nehmen glatt den Gutachtenwert zur Berechnung der Gebühren. ( Nicht der Grundsteuer). Ich möchte wetten, wäre der Bau über Gutachtenwert weggegangen, hätten die natürlich den anderen Preis zur Berechnung genommen. Wie es gerade passt oder auch willkürlich.

Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig.

phaedrus Offline




Beiträge: 4.501

03.07.2008 08:41
#5 RE: Virtuelle Realität Antworten

... nee das passt schon. Auch die Grundsteuer wird davon berechnet. Und die Erbschaftsteuer. Hat auch einen Sinn: Es wird in kaum einem Bereich - außer vielleicht bei Gebrauchtwarenhändlern - so gemauschelt wie bei gewerblichen Grundstücksverkäufen. Insbesondere bei Tauschgeschäften Grundstück A gegen Grundstück B. Die Buch und "offiziellen Handelswerte" sind dann rein fiktiv - also virtuelle Realität. An etwas muss man sich halt halten.

Das hat schon im ausgehenden Mittelalter zu skurrilen Berechnungsverfahren geführt wie zum Beispiel in England die "Fenstersteuer" die ja eigentlich keine war.

Andreas

Photographiert wird auf Film, alles andere ist blos digital.
Mitglied VfDKV

Turtle Offline




Beiträge: 15.087

03.07.2008 08:45
#6 RE: Virtuelle Realität Antworten
In Antwort auf:
Auch die Grundsteuer wird davon berechnet.

Die Grunderwerbssteuer wurde vom Gebotsbetrag berechnet. ( Gott sei Dank) Aber wenn das mal so und mal anders ist nenn ich das schon willkürlich.

Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig.

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