gelten dreirädrige Fahrzeuge wie der Messerschmidt Kabinenroller oder der Morgan Threewheeler und die moderneren "Nachbauten" als Automobil oder als Motorrad? Die Einstufung vor dem "Gesetz" interessiert mich. Welche Kriterien spielen bei der Einstufung Motorrad/Automobil eine Rolle?
Gruß Monti
--------------------------------------------------- Der Bundesgesundheitsminister warnt: Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen! Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga - Urban Priol for President!"
schwere frage .... meist ist es so, dass symetrissche dinge (z.b. Morgen oder auch Trikes) mit einem PKW Führerschin zu fahren sind ... aber es gibt auch Trikes Auf Goldwingbasis mit Motorradzulassung, woher die Basis kommt ist leider auch nicht immer ein kriterium, (z.b. Käfer Trike = Auto - GW-Trike = Motorrad) da es auch einige Gespanne mit Auto hinterachse und Motor gibt, die Motorräder sind, genauso wie Morgen nachbauten mit guzzi motor die Autos sind ... eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht, es kommt immer darauf an wie der hersteller es durch den behördengang geprügelt hat und muss für jedes fahrzeug einzeln beantwortet werden
Messerschmidt mit vier Rädern gab es auch, war aber die stärkste Variante und hatte den Namenszusatz "Tiger". Die Tiger Varianten sind die teuersten und gesuchtesten.
Gruß Monti
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Zitat von pelegrinoWürde mich auch interessieren - aber hatte der Messerschmidt nicht doch 4 Räder? Mein Favorit ist der Reliant Robin aus den Mr.Bean-Filmen (ne, quatsch - der Morgan, ganz klar).
in UK war es das zulässige gesamtgewicht. Diese "Motorräder" hatten den Vorteil, dass für sie nur die Motorradsteuer zu bezahlen war. Zu meinen Studienzeiten war die Motorradsteuer £ 5.00 p.a. und für Autos £ 25.00 p.a. – zu der Zeit war eie Monatsmiete für das Haus, dass wir uns zu fünft geteilt haben £ 200.00 (nur so zum Vergleich)
Photographiert wird auf Film, alles andere ist blos digital. Mitglied VfDKV
Ich hoffe auf die Aussage von Falcone, er hat bestimmt sogleich die Unterscheidungsmerkmale aus dem "ff" parat.
...oder so ein Velorex, mit kunstlederbespanntem Rohrrahmen und Moppedmotor. Das wär fein!
Gruß Monti
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wenn du irgendwo ein kriterium findest (breite, gewicht oder was auch immer) an dem man eindeutig zwischen Krad und PKW unterscheidet sag bescheid ... ich kenne keins
In Antwort auf:...zu der Zeit war die ...Monatsmiete für das Haus...£ 200.00 (nur so zum Vergleich)...
Interessant !
Das waren die Zeiten, als man in GB günstig Schallplatten und Jeans kaufen konnte (und die Ladies Bhs, kann ich mich entsinnen - das Tragen der Tittentüten kam aber in meinen Kreisen kurz drauf aus dem Gebrauch ...).Letzte Zeit ist es aber wieder etwas abgesunken (das Britenpfund jetzt ) - von lange Zeit 1,50 € auf ca. 1,30 € jetzt.Man sollte mal wieder dort Urlaub machen .
Scheiße, schon wieder abgeschwiffen ...
edit:
In Antwort auf:...Haufen Schrott zu einem exorbitantem Preis...
...aber 'ne schöne Farbe, der Rahmen und die Schutzbleche. Chris, guck' mal!
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Ha! Diese Frage aus dem ff beantworten schafft wohl kaum noch jemand - ich natürlich auch nicht.
Aber Jörg hat es eigentlich schon ganz richtig beschrieben. es kommt darauf an ...
Früher war alles ganz einfach: Ein Motorrad hatte zwei Räder und eine Spur. Das war eben ein Motorrad. und wenn ein beiwagen dran geschraubt wurde, bleib es auch ein Motorrad. Und es blieb weiterhin ein Einspurfahrzeug (eigentlich haben wir da schon den ersten Widersinn ...) Hatte das Motorrad weniger als 50ccm, war es ein Kleinkraftrad,fuhr es max 40 km/h und hatte es Pedale war es ein Moped, hatte es keine Pdale war es ein Mokick und fuhr es mit Pedalen nur max 25km/h war es ein Mofa. Alles andere, was zwei oder drei Spuren hat, war ein Auto. War das Auto so groß, dass mehr als 8 Personen rein gingen, war es ein Bus. Und wurden im Auto vornehmlich Waren transportiert und es gab keine Sitzgelegenheiten hinten, dann war es ein LKW.
Dann kam die heute gültige EU-Regelung und die Kategorien explodierten regelrecht. Weil es so schön bequem ist, übernehme ich sie einfach aus Wikipedia:
Klasse C Klassen C1 bis C5 land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Gleisketten
Klasse M Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich PKW, Wohnmobile und Busse) sowie Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit drei Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse über 1 t. Klasse M1: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile). Klasse M2: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen. Klasse M3: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen.
Klasse N Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich LKW, Lieferwagen) sowie Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit drei Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse über 1 t. Klasse N1: Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen. Klasse N2: Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen. Klasse N3: Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen.
Klasse O Anhänger (einschließlich Sattelanhänger). Klasse O1: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 0,75 Tonnen. Klasse O2: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 0,75 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen. Klasse O3: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 10 Tonnen. Klasse O4: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 10 Tonnen.
Klasse R R1 bis R4 land- oder forstwirtschaftliche Anhänger
Klasse S S1 und S2 gezogene auswechselbare land- oder forstwirtschaftliche Maschinen
Klasse T Klassen T1 bis T5 land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
Klasse M Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich PKW, Wohnmobile und Busse) sowie Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit drei Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse über 1 t. Klasse M1: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile). Klasse M2: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen. Klasse M3: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen.
Dann scheine ich ja mit meinen Beitrag und dem Gesamtgewicht nicht ganz falsch gelegen zu haben. Wobeit "Masse" tatsächliche präziser ist und somit die Regelung auch auf dem Mond oder in der Schwerelosigkeit gilt.
Photographiert wird auf Film, alles andere ist blos digital. Mitglied VfDKV
Da warte ich schon länger drauf: das die Kamera der Marssonde http://www.chip.de/news/Mars-Mission-Pho...s_31794767.html einen langsamen Schwenk macht, und dann ein altes MZ-Gespann oder 'n rostiges Fahrrad mit einem platten Vorderreifen auftaucht ...