Schon lange wundere ich mich darüber, dass Winnie Scheibe seine wirklich gute Seite "MOTORRAD-bild" unter diesem Titel betreibt, sind doch sowohl die Titel der Zeitschrift "MOTORRAD" als auch die "BILD" darin enthalten. BILD greift Winni Scheibe jetzt (jetzt erst!) an. Im Anschluss eine entsprechende Mitteilung. So sehr ich Winnie schätze, das war aber vorauszusehen wenn man solch einen Titel wählt. Naivität oder Provokation?
Pressemeldung
Springer AG setzt per Gericht Löschung des Online-Magazin „MOTORRAD-bild“ durch!
Staatliche Hilfe bei Vernichtung von geistigem Eigentum?
Die Axel Springer AG fürchtet um großen Schaden und muss sich wehren, mit allen juristischen Mitteln. Gegen den Journalisten Winni Scheibe und seine Web-Seite „MOTORRAD-bild“. Die Klage: Markenrechtsverletzung bzw. Verwechslungsgefahr durch das Logo „MOTORRAD-bild“ und den Domain-Namen „motorrad-bild.de“.
Es ist eine Markenrechtsklage gegen „MOTORRAD-bild“, einem Online-Magazin mit einem Logo, das es ein zweites Mal aber überhaupt nicht gibt. Weder im Medienangebot der Axel Springer AG, nicht bei den Printmedien und nicht in Online-Angeboten und auch sonst wo nicht.
Der gesunde Menschenverstand sagt einem, „das darf es doch nicht geben, nicht in unserem Land“. Das Rechtsempfinden erleidet einen empfindlichen Schaden.
Dennoch, die Rechtsverletzung wiegt schwer. So schwer, dass das Landgericht Köln in einer einstweiligen Verfügung vom 06.03.2008 (31 O 123/08) den Beschluss erlässt:
„Auf Antrag der Antragstellerin wird gemäß §§ 14, 15 MarkenG, 91, 890, 936 ff. ZPO im Weg der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, folgendes angeordnet: 1) Der Antragsgegner hat es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € - ersatzweise Ordnungshaft – oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr a) ein Online-Magazin unter der Website motorrad-bild.de zu betreiben oder betreiben zu lassen. b) den Titel „MOTORRAD – bild das online magazin“ für ein Online-Magazin zu verwenden und/oder verwenden zu lassen und/oder unter diesem Zeichen ein Online-Magazin zu betreiben und/oder betreiben zu lassen“.
Der Widerspruch wurde durch das OLG Köln zurückgewiesen, ein rechtsgültiger Beschluss, dem sich der Bürger zu beugen hat. Ohne „wenn und aber“?
Die journalistischen Veröffentlichungen in Winni Scheibes Online-Magazin genießen den Schutz des Urheberrechts. Die Webseite „MOTORRAD – bild das online magazin“ stellt nach § 4 UrhG ein Sammelwerk/ Datenbankwerk dar. Nach § 15 UrhG haben Autoren und Fotografen das Recht, ihre Werke frei zu verwerten und nach § 19a UrhG für jedermann öffentlich zugänglich zu machen. Seine Homepage beinhaltet rund 500 Berichte rund um das Hobby Motorrad, Technik und Freizeit, die in den vergangenen 30 Jahren alle von ihm selbst erstellt worden sind. Als Druckwerk würden diese Beiträge über 25 Bücher ergeben. Vernichtet: Durch die Löschung am 26. März 2008 ist es mit der freien Verfügbarkeit dieses virtuellen journalistischen Sammelwerkes für Motorradfans, aber auch als Bibliothek für Pressekollegen, vorbei. Das im Internet frei zur Verfügung gestelltes geistige Eigentum musste vernichtet werden, wie die Bücherverbrennungen in den finstersten Jahren Deutscher Geschichte.
Hat man in Deutschland aus der Geschichte eigentlich nichts gelernt?
Donnerstag, 3. April 2008, 12:00 Uhr, findet im Landgericht Köln, Luxemburger Straße 101, Raum 235, die mündlicher Verhandlung statt.
Jeder, der das Urheberrecht und die Pressefreiheit in Einklang mit der Demokratie für das höchste Gut unserer Gesellschaft in Deutschland betrachtet, sollte diesen Termin nicht verpassen - es wird bestimmt spannend. Eines der größten Verlagshäuser Europas gegen den Journalisten Winni Scheibe.
Aber es geht natürlich darum: ... untersagt a) ein Online-Magazin unter der Website motorrad-bild.de zu betreiben oder betreiben zu lassen. b) den Titel „MOTORRAD – bild das online magazin“ für ein Online-Magazin zu verwenden und/oder verwenden zu lassen und/oder unter diesem Zeichen ein Online-Magazin zu betreiben und/oder betreiben zu lassen“. Grüße Falcone
... und trotzdem, es verstösst gegen mein Rechtsempfinden. Dass es eine Zeitschrift Motorrad (TM) gibt und eine Veröffentlichung (in Ermangelung einer passenden Bezeichnung) Bild (TM) - igitt ich muss erst einmal meine Tastatur säubern - oder auch eine Zeitschrift Auto (TM) verändert doch nichts daran, dass dieses Worte des täglichen Gebrauchs sind, so wie "Frau", "Freundin", "Stern" - wird wohl weniger häufig benutzt aber dennoch ein Wort der Deutschen Sprache, "Spiegel"
Heist das jetzt, dass man im Öffentlichen Raum nicht mehr irgendwelche Bezeichnungen benutzen darf, weil irgendwelchen Konzernen diese Worte jetzt gehören? muss mann jetzt immer wenn man etwas schreibt überall das (TM) Zeichen dahintersetzten. Kann ein Konzern, der eine Produkt wie die Bild herausbringt daduurch allen anderen verbieten diese vier Buchstaben in einem Namen zu verwenden?
Was ist mit den Worten "Sternbild" "Bildung" dürfen diese überhaupt noch benutzt werden ohne Erlaubnis?
Wenn ich eine Photo bvoin einem Motorrad mache, dann ist es ein Motorrad-Bild. Wenn ich ein Forum für eben solche Bilder erzeugen will, dann sollte ich auch die Bezeichnung wählen dürfen. Mir scheint, hier kriecht die Deusche Justiz wieder einemal in vorauseilendem Gehorsam in das grösste Arschloch.
Andreas
Photographiert wird auf Film, alles andere ist blos digital. Mitglied VfDKV
Tja so ist das mit diesen Namensgeschichten... was ich damals auch interessant fand dass das Nachrichtenmagazin Focus dem Radprofi Mike Kluge einiges an Kohle hinblättern musste da er den Namen Focus zuerst hatte und zwar für eine bzw. seine Fahrradmarke ! seit dem läuft es parallel da beide Marken existieren, was ich eigentlich nicht so verstehen kann... bitte korrigieren wenn es falsch ist was ich hier geschrieben habe !
. . Gruß Hobby
Alle Tage sind gleich lang, sie sind nur unterschiedlich breit
In Antwort auf:Wenn ich eine Photo bvoin einem Motorrad mache, dann ist es ein Motorrad-Bild. Wenn ich ein Forum für eben solche Bilder erzeugen will, dann sollte ich auch die Bezeichnung wählen dürfen. Mir scheint, hier kriecht die Deusche Justiz wieder einemal in vorauseilendem Gehorsam in das grösste Arschloch.
Schön formuliert! Aber das ist eben wieder einmal ein Beispiel dafür, daß Recht haben und Recht bekommen in unserem "Rechtsstaat" zweierlei sind - Logik ausgeschlossen.
grüße piko ... der das Lesezeichen jetzt auch löschen kann ...
oweia, hier wird aber wieder gewaltig aus der huefte geschossen!
logik ausgeschlossen? wo denn?
wenn sich wer ein forum anlegen will unter dem titel "motorrad-bild", ist aerger eher unwahrscheinlich. gibt z. b. massen von foren mit "motorrad" im titel, ohne dass die motor presse stuttgart was dagegen macht. sogar das forum http://www.motorrad.de lassen sie leben. wenn sich aber wer so wie winnie mit "motorrad-bild - das magazin" plaziert, dann sollte dem vielleicht schon mal der gedanke kommen, dass die konkurrenz von der bild sich neben "auto-bild" vielleicht auch den titel "motorrad-bild" gesichert hat. hier geht es um zwei kommerzielle unternehmen, und da greift der markenschutz eben bisschen strikter als bei irgendwelchen foren. da bleibt der justiz gar keine andere wahl als die gesetze so anzuwenden wie sie eben sind. und dass es nicht darum geht, immer dem groessten heavy player in den arsch zu kriechen, da war die focus-episode doch das beste beispiel fuer. wir ham hier eben einen gebrauchsmuster- und markenschutz, und der funktioniert in der regel gar nicht schlecht. sonst setze ich mich schlicht mit einem chinesischen motorkopisten zusammen und bringe hier die "original kawasaki W650" raus, das erfolgsmodell der firma "original kawasaki". an den haaren herbeigezogen? bei kawa vielleicht, aber aus dem musikinstrumentenbusiness kenn ich reihenweise beispiele, wo gnadenlos drecksprodukte unter nobelnamen verkauft werden. dass damit firmen kaputtgemacht werden, ist den abzockern scheissegal.
es geht hier einzig um die unterlassung des namens "motorrad-bild". haette winnie sein magazin in "motorrad-bilder" umbenannt, haette das wohl schon gelangt. aber nee, alles runternehmen vom netz und dann krakeelen: "das geistige eigentum musste vernichtet werden - hat man in deutschland aus der geschichte eigentlich nichts gelernt?" - journaille-arschgewaaf!
manxman (schlechtwettersonntag. zu viel zeit fuers forum...)
Wer Winnie kennt, kann sich schon ausmalen, dass er nicht ganz ohne Hintergedanken den Titel gewählt hat. Nur hat er sich wohl eher erhofft, dass MOTORRAD und BILD Hand in Hand vor seiner Türe auftauchen und dicke Schecks schwenken um den Namen übernehmen zu können. Tja ...
In Antwort auf:Heist das jetzt, dass man im Öffentlichen Raum nicht mehr irgendwelche Bezeichnungen benutzen darf, weil irgendwelchen Konzernen diese Worte jetzt gehören
Nicht im öffentlichen Raum, aber im geschäftsmäßigen Gebrauch, wie es eine redaktionell betreute Webseite nun mal ist. Selbst wenn nur Herr Scheibe selbst die Artikel und Bilder darin verfasst und erstellt hat, sind es doch Veröffentlichungen.
Der Axel Springer Verlag hat nun mal die Wortmarke '*-Bild' eintragen lassen, zum Beispiel in der Kombination 'Sport-Bild'.
Ich erinnere da nur an die Nutzung der Farbe Magenta durch die Telekotz, die ebenfalls zu einer ganzen Reihe von Abmahnungen geführt hat.
Im Wettbewerbsrecht ist es nun mal so.
und wech isser, der ganzjahresfahrer --- And crawling on the planet's face Some insects called the human race Lost in time, and lost in space And meaning
In Antwort auf:Ich erinnere da nur an die Nutzung der Farbe Magenta durch die Telekotz,
Was ja auch durchaus nachvollziehbar ist. Es gab da mal eine Fa.,die mit fast gleicher Aufmachung und der entsprechenden Farbe auf ihrer Geschäftspost,tausendfach Angebote rausgeschikt hat,die wie Rechnungen der Telekom aussahen.
Ich habe da auch erst beim dritten hinsehen gemerkt,das das ein Fast-Betrug war.
Gruß Norbert
---------------------------------------- Ein Motorrad darf jede Farbe haben,Hauptsache es ist schwarz.(oder Bordeaux-rot)