Hallo Harry, schönes Teil, herzlichen Glückwusch zum Kauf der "alten Werte"
In Antwort auf:Da die gute ja 31 Jahre alt ist, wuerde ich Sie gerne mit H- Kennzeichen zulassen. Gibts da was zu beachten?
Warumm willst du das tun ? Bringt dir keinerlei Vorteile (außer beim Feinstaub) vielleicht, das Gutachten und die neuen Papiere kosten eine Stange Geld und dein Nummernschild wird nur unnötig breiter.
Bei der Maschine brauchst du "historisch" auch nicht dranzuschreiben, das erkennt man auch so ganz gut
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Waltzing Mathilda, Waltzing Mathilda Who’ll come a-Waltzing Mathilda with me...
In Antwort auf:ist die versicherung dann nicht preiswerter mit H-Kennzeichen?
Nur bei speziellen Oldtimer-Versicherungen (und selbst da lohnt sich das bei einer 125ccm Maschine nicht wirklich), aber die werden 16jährige Fahranfänger sicher ausklammern.
Mit 16 Jahren dürfte dein Sohn die auch nur fahren wenn die eingetragene Höchstgeschwindigkeit nicht höher als 80 Km/h ist.
Sorry, ist nunmal so, für die 16-18jährigen ist die Versicherung sauteuer. Manche Versicherungen lassen sich aber mit sich verhandeln wenn die Maschine auf dich angemeldet ist und dein Sohn als Mitnutzer eingetragen ist, frag halt einfach mal bei deiner Stammversicherung an.
Dennoch bleibt die 80 Km/h - Hürde, ich denke mal die TS125 liegt schon darüber ?!
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die Versicherung will da ein Gutachten sehen wegen der 80km/h bzw. 100km/h musste mir damals bei meiner TW125 extra so eine Black-Box für die 100km/h holen sonst hätte ich die teure Versicherung bezahlt !!!
. . Gruß Hobby
Es gibt Leute, die kaufen sich Sachen, die sie nicht brauchen, mit Geld, was sie nicht haben, um Leuten zu imponieren, die sie nicht mögen.
In Antwort auf:Klasse A1 Mindestalter: 16 Jahre Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich Gültigkeit: Keine zeitliche Befristung Einschluss: Klasse M
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS)
Für 16 - 17 Jährige
wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht mehr als 80 km/h erteilt.
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres,
Aufhebung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit,
Hubraum und Leistungsbeschränkung bleiben bestehen.
Die TS auf diese Bedingungen umzufrickeln macht in meinen Augen keinen Sinn. Entweder du setzt ihn für die 2 Jährchen auf ein Mokick (Tip : Ex-DDR Mokicks/Mopeds dürfen legale 60 Km/h fahren und die Schwalbe ist schon Kult) oder du beißt in den sauren Apfel, kaufst ihm eine aktuelle (gedrosselte) 125ger und zahlst die Versicherung.
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H-Kennzeichen ist völliger Unfug, weil du dann Steuern zahlen musst, und zwar so viel, wie für 625 ccm. (= 46,- Euro) Lässt du sie normal zu, ist die 125er Emme von der Steuer befreit. Eine eventuelle Oldtimer-Versicherung ist nicht vom H-Kennzeichen abhängig, sondern allein vom Alter der Maschine. Lässt du sie als Leichtkraftrad mit Leistungsbeschränkung zu (max. 80 km/h wie von Martin schon bestens beschrieben) und fährt damit ein 16-Jähriger, gibt es wahrscheinlich keine Oldtimerversicherung - mir ist jedenfalls keine bekannt, die junge Leute versichert. Meist liegt die Grenze bei 25 Jahren Alter des Fahrers. Aber da musst du wirklich fragen. Die Versicherung für max 80 km/h-Moppeds ist um ein Vielfaches teurer als für eine ungedrosselte 125er, die man erst ab 18 fahren darf, letztere dürfte so etwa gut 20 Euro im Jahr kosten. Als Kleinkraftrad kannst du sie nicht anmelden, das geht nur bei einem Hubraum von max 50ccm.
Ja Glückwunsch, da hast du ja einen guten Kauf gemacht. Bei dem Modell sagen die hier im Forum ja schonmal Stinker zu einem, aber das darf man net so ernst nehmen. Sieht ja echt gepflegt und dicht aus, und damit das auch so bleibt, gib ihr nur unlegiertes ÖL in Motor und Getriebe.
Viel Spaß damit, und wenn du mal ne Frage hast, bin ich dir gern behilflich.
Habe gestern noch Online bei der HUK24 direkt angefragt was moeglich ist.
Danke fuer die vielen Tips. Da ich sie erst im Maerz anmelden werde, hats noch etwas Zeit. Gibt es bei ner Ummeldung auch den komischen "neuen" KFZ-Brief. Wenn ja, wie kann man den alten behalten? Nett fragen oder lieber die Freunde aus Sizilien mitbringen, zum Strassenverkehrsamt?
@Jürgen Darf die von Neckermann mit 1:50 gefahren werden, da mit ohne Nadellager, oder brauchs da auch 1:33?
Das mir dem ohne Beiwagen geprueft steht auch in meinem Brief.
MFG
Harry
von Simson Schwalbe 4 x Schalten bis 65 Km/h zu W650 5 x schalten bis 180 Km/h
In Antwort auf:gib ihr nur unlegiertes ÖL in Motor und Getriebe.
???
Im Getriebe gilt das, wenn alles noch den DDR-Stand hat. Es sollte aber auch ein Motorradöl sein, das da rein kommt, wegen der ölbadkupplung. Auto-Getriebeöl ist tabu.
Für den Motor wähle gutes aktuelles selbstmischendes Zweitaktöl, dann kannst du bedenkenlos eine Mischung von 1:70 fahren, das hab ich selbst im Vollgas-Gespanneinsatz über viele Jahre ohne Probleme getan. Unter 1:50 solltest du mit modernen Zweitaktölen aber nicht gehen, sonst stinkt die Emme und gibt es Ablagerungen. Bei 1:50 bis 1:70 läuft sie fast geruchsfrei und fast ohne Qualm.
Motoröl im Gemisch ist eher was für den Notfall, legiertes und unlegiertes Motoröl sorgt für festbackende Kolbenringe und zudem fehlen ihm die entscheidenden Additive, die eine gleichmäßige Mischung aufrechterhalten. An gutem Zweitaktöl nicht sparen beim Kauf, dann kannst du sparen bei der Mischung. Motor, Umwelt und die Motorradfahrer, die nicht an dir vorbei kommen danken es dir.
Kauf dir das MZ-Schrauberbuch, Heel-Verlag, ISBN 3-89880-148-9
1.) noch ein Modell mit 18"-Rädern 2.) Teleskopgabel mit großem Federweg (185 mm) 3.) Baujahr 1977 schon mit Duplex-Primärkette - hat das der 150er-Motor auch? 4.) Noch mit maßvoller Leistung und erträglichem Verbrauch
Hege und pflege das Teil, ein Jung-Veteran, mit dem man noch eine Weltreise machen könnte.