>Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht. (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.05.1998, 12 (18) Sa 196/98)<
Sachen gibt's!
Gruß Monti
--------------------------------------------------- Der Bundesgesundheitsminister warnt: Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen! Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga - Urban Priol for President!"