Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
W650.deW650 ForumW-Tour/Treff-Kalender
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 17 Antworten
und wurde 1.351 mal aufgerufen
 W650/W800 Technik Bereich
Seiten 1 | 2
montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

15.12.2007 22:02
Reifeneintragung BT-45 Antworten
Hallo Leute,


ich verstehe da etwas nicht mit der Eintragung der BT-45 Reifen!

Zu den Einzelheiten:


Ich meldete mich bei Bruno, da ich dort nun Bridgestone BT-45 Reifen bestelle.

Jetzt habe ich für meine W nur die gültige "Zulassungsbescheinigung Teil II", welche den alten Fahrzeugbrief ablöste, denn den ungültigen alten Fahrzeugschein hab ich als "Andenken" behalten.

Nun steht aber in besagter "Zulassungsbescheinigung Teil II" rein gar nichts über die Reifengrösse, geschweige denn über eine Reifenbindung!!!

In dem ollen und ungültigen Brief steht die Reifenbindung noch unter Bemerkungen:

*NUR FOLGENDE REIFENPAAR. ZUL.: BRIDGESTONE VORN ACCOLADE 03 u. HINTEN ACCOLADE 04 OD. VORN ACCOLADE 03G U. HINTEN ACCOLADE 04G OD. DUNLOP VORN TT100GPG U. HINTEN TT100GP*

Auch die Reifengrösse war dort noch unter Punkt 20 (100/90-19 57H) und unter Punkt 21 (130/80-18 66H) angegeben.


Ist denn überhaupt noch eine Eintragung in der "Zulassungsbescheinigung Teil II" nötig, bzw. ist dort eine Eintragung gar nicht vorgesehen?!

In der "Zulassungsbescheinigung Teil I" (ehemals "Fahrzeugschein") steht allerdings die genaue Grösse der Bereifung und als Zusatz "REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN*** !?

Jetzt habe ich aber keine "Betriebserlaubnis" vorliegen. Was zum Teufel ist die "Betriebserlaubnis"? Wo find ich die "Betriebserlaubnis"?

Bevor meine W angemeldet wurde, da mußte ich noch ein TÜV Gutachten erstellen lassen (zur Wiedererlangung einer Betriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO).
In dem Gutachten ist zwar die Reifengrösse aufgeführt, aber da steht als Zusatz auch nur "REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN"!


Spinnen die jetzt komplett? Wissen die eigentlich noch, was sie da tun?

Wo muß denn nun der BT-45 eingetragen werden, wenn überhaupt???



HILFE!!!
Gruß
Monti

---------------------------------------------------
Der Bundesgesundheitsminister warnt:
Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen!
Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga"

Martin W. Offline




Beiträge: 2.855

15.12.2007 22:22
#2 RE: Reifeneintragung BT-45 Antworten
In Antwort auf:
Spinnen die jetzt komplett? Wissen die eigentlich noch, was sie da tun?


Die schon

1. Der Prüfer nimmt deine neuen Reifen nach erfolgtem Fahrversuch ab und stellt dir eine Prüfbescheinigung und ein Datenblatt zur Berichtigung der Zulassungbescheinigung gem. §13 FZV aus.

Darin stehen die neuen Daten und der Vermerk ...Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich...

In die Zulassungbescheinigung Teil 1 trägt der Prüfer nichts selber ein, darf er nämlich nicht, durfte er noch nie, das macht nur deine Zulassungbehörde anhand des Prüfberichts.
Aber die BT45 darfst du jetzt schon legal fahren !

2. Mit dem Prüfbericht dackelst du dann ab zum deinem Straßenverkehrsamt und läßt dir neue, um die BT45-Eintragung erweiterte Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1) ausstellen.

3. Eine Eintragung in Teil 2 erfolgt nicht, nur im Computer der Zulassungbehörde und in Teil 1 der Zulassungsbescheinigung.

-----------------------------------------------

Bierchen in der Hand, Füsse stehn im Sand,
Sonne auffem Bauch, so kann das bleiben !

Serpel Online




Beiträge: 48.439

15.12.2007 23:10
#3 RE: Reifeneintragung BT-45 Antworten
Mich würd mal interessieren, wozu es für eine Zulassung zwei verschiedene Dokumente braucht.

Natürlich ist mir klar, wie das formal begründet wird, aber dass es mit nur einem Dokument offenbar auch - und wie ich erfahren habe sehr viel effektiver - funktioniert, zeigt das Beispiel Schweiz. Klar ist das dort ausgegebene Dokument ("Fahrzeugausweis") kein Eigentumsnachweis. Aber wozu brauchts den überhaupt? Die auf der Zulassungsbehörde haben ja alle Unterlagen, so dass keiner unberechtigt ein Fahrzeug einfach so ummelden kann.

Ich täte mich freuen, keine formalen Beamtenargumente zu hören, sondern inhaltliche Begründungen, warum im grossen Kanton (und vermutlich auch in anderen EU-Ländern) so ein riesen Verwaltungs-TamTam () rund ums Fahrzeug gemacht wird. Steckt da eine Beamten-Lobby dahinter? Oder ist der Verwaltungsapparat bereits zum Selbstläufer geworden? Oder sind diese Fragen überhaupt naiv, weil jeder die Antworten kennt und nicht verstehen kann, dass da jemand noch nicht resigniert hat?

Gruss
Serpel
Martin W. Offline




Beiträge: 2.855

15.12.2007 23:29
#4 RE: Reifeneintragung BT-45 Antworten

Theoretisch ginge es auch mit einem Papier, aber dann müßte man ja ggf. mit dem Eigentumsnachweis in der Tasche herumfahren oder bei jedem Verkauf einen schriftlichen Vertrag machen und den dann (wegen der Unterschriften) beglaubigen lassen.

Oder muß der Verkäufer dann mit zur Ummeldung kommen ?
Und wenn der Fahrzeugausweis kein Eigentumsnachweis ist, wie beweist du das dann im Fall der Fälle ?

Auf gut Deutsch :

War so, ist so, bleibt so

-----------------------------------------------

Bierchen in der Hand, Füsse stehn im Sand,
Sonne auffem Bauch, so kann das bleiben !

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

16.12.2007 00:06
#5 RE: Reifeneintragung BT-45 Antworten

Ich denke, daß hier der Amtsschimmel aus dem Wiehern nicht mehr herauskommt!

Was ich auf den Zulassungsbehörden schon erlebte, dagegen ist "Schilda und die Schildbürgerstreiche" eine kleine Floskel!

Die stellten mir vier Fahrzeugscheine auf das gleiche Automobil aus, wovon sie zwei wieder einzogen, aber zwei noch in meinem Besitz sind!
Das darf es nicht geben, ist völlig unmöglich!
Ich kann leider das Gegenteil beweisen und deren Tun "ad absurdum" führen!

Die wissen nicht was sie tun, vor lauter Bestimmungen, Verordnungen und Gesetzen habens die menschliche Vernunft abgelegt!
Da ist nix mit "vernünftiger Logik".


Heute bekam ich wieder so einen behördlichen Blödsinn mit (war zwar in Belgien, aber irgendwas ist da wohl im Busch mit EU-Bürokraten), denn wenn Feuerwehren im Einsatz eine Kreuzung bei roter Ampel überfahren, dann bekommt der Fahrer ein saftiges Strafmandat und darf einige Zeit nicht mehr Auto fahren! Klasse oder?
Da fackelt vielleicht eine Schule nieder und die Feuerwehr soll an jeder roten Ampel anhalten, selbst die Geschwindigkeitsbeschränkung darf sie nicht überschreiten!

Wer sowas forciert, der gehört an der nächsten Ampel aufgehängt!!!


Gruß vom Renitenten
Monti

---------------------------------------------------
Der Bundesgesundheitsminister warnt:
Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen!
Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga"

urmo Offline



Beiträge: 15

16.12.2007 02:07
#6 RE: Reifeneintragung BT-45 Antworten

Werde doch erwachsen und Fahr doch einfach.
Deine Reifen sind absolut TOP.

urmo Offline



Beiträge: 15

16.12.2007 02:09
#7 RE: Reifeneintragung BT-45 Antworten

Bei uns sagt man, dass im Notfall Papiere gut sind bei Krankheiten. (z.B. Durchfall)

urmo Offline



Beiträge: 15

16.12.2007 02:10
#8 RE: Reifeneintragung BT-45 Antworten

Bei uns sagt man, dass im Notfall Papiere gut sind bei Krankheiten. (z.B. Durchfall)

urmo Offline



Beiträge: 15

16.12.2007 02:26
#9 RE: Reifeneintragung BT-45 Antworten

Bei uns sagt man, dass im Notfall Papiere gut sind bei Krankheiten. (z.B. Durchfall)

Alle guten Dinge sind 3.


http://www.caferacer.ch/kawasaki/teile.htm

Falcone Offline




Beiträge: 113.816

16.12.2007 09:47
#10 RE: Reifeneintragung BT-45 Antworten

Nun regt euch doch nicht gleich wieder so auf.

In der Zulassungsbescheinigung steht der Satz, dass man die Reifenbindungen des Herstellers zu beachten hat. Und die sind in der Betriebserlaubnis (früher) oder in den COC-Papieren (jetzt) vermerkt. Eine "Ablichtung" der Betriebserlaubnis nach altem Recht war der Fahrzeugbrief, der auch gleichzeitig als Urkunde des Besitzes diente. Gültiger Fahrzeugbrief = gültige Betriebserlaubnis, so war das. Und der Schein war nur der "Beweis", dass das Fahrzeug zugelassen ist, damit man den "wertvollen" Brief nicht mit herumschleppen musste. Jetzt hat das Fahrzeug eine lebenslange Betriebserlaubnis (sofern nichts Gravierendes dran verändert wird) und die Zulassungsbescheinigung (Teil I) ist jetzt lediglich die Bescheinigung dafür, dass das Fahrzeug zugelassen ist.
Warum es jetzt noch mal eine abgespeckte Version für zu Hause gibt (Teil II), konnte mir auch noch niemand wirklich schlüssig erklären, vermutlich wirklich eine alte Gewohnheit oder ein Netz mit doppeltem Boden bei Verlust von Teil I oder so was.

Was ich viel mehr ärgert, ist, dass die Fahrzeugpapiere in Scheckkartenformat schon in der Pipeline sind und dass man es nicht gleich einmal richtig gemacht hat. So kommen bald wieder neue "Papiere" kostenpflichtig auf uns zu.

Um noch mal auf die Reifen zurückzukommen: Da die Bindung in der Betriebserlaubnis festgeschrieben ist, hast du dich auch dran zu halten. Du musst also den BT eintragen lassen. Besser noch: Bindung austragen lassen, denn wer weiß, wie lange es den BT45 noch gibt oder ob er nicht nächstes Jahr schon durch einen BT46 ersetzt wird?
Dass es bei einer normalen Kontrolle (zur Zeit zumindest noch) keine kontrollieren kann, ob die BT eingetragen sind, steht auf einem anderen Blatt.

Ich gehe mal davon aus, dass die Reifenbindung sich in den nächsten Jahren sowieso tot läuft. Außer bei wirklich schnellen Geräten macht sie ja auch wenig Sinn und in allen anderen Ländern geht es auch ohne. Suzuki hat sie schon fallen lassen, die Italiener sowieso (außer MV) und wohl noch ein paar andere.

Grüße
falcone

Ist die BMW erst optisch ruiniert, schraubt sich´s daran ganz ungeniert

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

16.12.2007 09:50
#11 RE: Reifeneintragung BT-45 Antworten

Urmo,

ich fahr' doch so gut es geht, sogar soviel, daß die Reifen in nächster Zeit der Erneuerung bedürfen.
Ok, die letzten Tage (Wochen) bin ich nicht dazu gekommen. (Ausrede!!!)
Mit dem Erwachsen sein ist bei mir zu spät, keine Chance, nada...

Mir persönlich ist die Reifenwahl völlig "Wurscht", Hauptsache ich fahr' nicht auf den Felgen!

Insofern ist Dein "Fahr doch einfach" schon ok.



Gruß
Monti

---------------------------------------------------
Der Bundesgesundheitsminister warnt:
Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen!
Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga"

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

16.12.2007 10:02
#12 RE: Reifeneintragung BT-45 Antworten
Dann bedanke ich mich für die Erklärungen!
Begriffen hab' ich es nicht so ganz, muß ich erst den Verstand ausschalten, dann fällt vielleicht der Groschen?!

@Falcone

Der "alte" Fahrzeugbrief galt doch immer als "Besitznachweis" und wurde wie der Augapfel gehütet!
Die "Zulassungsbescheinigung Teil II" (auf dieser steht noch in kleiner Schrift und in Klammern "Fahrzeugbrief") ist demnach gar kein "Besitznachweis" mehr?
Wenn ich dieses Teil nun verlege, verliere, verschenke, dann ist's "Wurscht", da sowieso kein tieferer Sinn hinter diesem Papier steht?


Versteh' ich wirklich nicht!


Gruß
Monti

Edit:

Zitat von Falcone:
>Was ich viel mehr ärgert, ist, dass die Fahrzeugpapiere in Scheckkartenformat schon in der Pipeline sind und dass man es nicht gleich einmal richtig gemacht hat. So kommen bald wieder neue "Papiere" kostenpflichtig auf uns zu.<

Muß man dann "zwingend" den ollen "Schein","Bescheinigung" in eine "Karte" umändern lassen?
Nö, oder?! Ist den Entscheidungsträgern langweilig und erlassen deshalb so einen Schmarrn oder sitzt wieder irgend ein Lobbyist im Europaparlament, welcher dadurch kräftig mitverdient?

By the way, aber hat man den bayerischen Stoiberer nicht nach Brüssel "versetzt" in ein "Europäisches Amt für Bürokratieabbau???!!!
Wuahahahaha, ich lebe in Schilda!

---------------------------------------------------
Der Bundesgesundheitsminister warnt:
Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen!
Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga"

Buggy Offline




Beiträge: 20.423

16.12.2007 21:09
#13 RE: Reifeneintragung BT-45 Antworten
Noch ein Argument gefällig?
Der Brief als Eigentumsnachweis befindet sich nicht immer in der Hand des Fahrzeughalters.Sondern liegt oft im tresor der Kredit gebenden Bank.Damit der Halter das Fahrzeug nicht andersweitig veräusern kann!
Buggy

Wenn man nicht helfen kann,muss man stören.Wichtig ist,dass man teilnimmt!

pelegrino Offline




Beiträge: 51.658

17.12.2007 09:26
#14 Sonderrechte Antworten

In Antwort auf:
...und die Feuerwehr soll an jeder roten Ampel anhalten...

Ja, im Prinzip schon !

Blaulichtfahrzeuge haben Sonderrechte (die haben sie übrigens auch dann, wenn die Blaulichter garnicht an sind ...). Damit bei der Inanspruchnahme dieser Sonderrechte die anderen Verkehrsteilnehmer dies auch mitbekommen, haben diese Fahrzeuge eben diese Blaulichter und Martinshörner, und wenn deren Fahrer einigermaßen sicher durch den Verkehrsdschungel kommen wollen, dann benutzen sie die auch.Aber ganz vorsichtig - z.B. fahren sie gaaanz laaangsaaam in Kreuzungen ein und vergewissern sich, ob das auch alle mitbekommen haben.Mit gutem Recht und auf Treu & Glauben fahren wir z.B. bei grün - wäre auch blöd, wenn wir an jeder Einmündung/Kreuzung etc. erst gucken und nach allen Seiten sichern müßten, ob da nicht vielleicht ein Blaulichtauto kommt .
Wenn dann doch ein Unfall passiert (kommt schonmal vor), ist der Fahrer erstmal dran und wird auch bestraft - weil er anscheinend die nötige Sorgfalt nicht an den Tag gelegt hat!Wenn er Glück hat, kann er vielleicht nachweisen, das sein Unfallgegner gepennt, die Musikanlage volle Kanne anhatte oder sonst noch größeren Blödsinn angestellt hat, aber das ist so ganz einfach auch nicht.Er kann sich also nicht darauf verlassen, das er seine Fackeln angezündet und die Tröten geblasen hat - und das ist auch gut so: man stelle sich vor, die führen auf Teufel komm 'raus volle Lotte und ohne die anderen sonderlich zu beachten durch den Verkehr !
Auf der anderen Seite sollte nun jeder "normale" Verkehrsteilnehmer doch bitte die Augen (und Ohren - es gibt allerdings durchaus Gehörlose, seltener Blinde Menschen am Steuer/Lenker) öffnen, und nicht auf Ihr vermeintliches Recht bestehen, nix mitbekommen zu haben.
Einfach so verhalten, wie es eigentlich immer sein sollte - dann klappt's auch mit der Sicherheit im Straßenverkehr:

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.



PS: und bitte nicht immer gleich meckern, wenn die plötzlich mittendrin die Lichter löschen, die Fanfaren ausmachen, langsamer werden und normal weiterfahren - die sind nicht unbedingt hungrig zur Pommesbude unterwegs, sondern haben wahrscheinlich über Funk den Einsatz abgeblasen bekommen.Der Fahrten- oder Unfalldatenschreiber zeigt hinterher übrigens genau an, was Sache war !

.


Ein Leben ohne Katzen ist möglich, aber völlig sinnlos. (frei nach Loriot)

W_Werner2 Offline



Beiträge: 4.992

17.12.2007 12:07
#15 RE: Sonderrechte Antworten

In Antwort auf:
Blaulichtfahrzeuge haben Sonderrechte

Ein sehr nettes Mädel, daß ich 1982 in Indonesien kennengelernt habe, ist im gleichen Jahr von einem Polizeiwagen in "dringendem" Einsatz auf dem Fahrrad in Oberhausen überfahren worden. Sie war auf der Stelle tod. Mp3 spieler gabs damals noch nicht. Wie weit gehen diese Sonderrechte denn? (retorisch!)

Werner

Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt.

Seiten 1 | 2
 Sprung  
Der-Amazon-LinkW650 ForumAsbest
Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz