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Dieses Thema hat 17 Antworten
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pelegrino Offline




Beiträge: 51.515

17.12.2007 12:24
#16 RE: Sonderrechte Antworten

In Antwort auf:
...von einem Polizeiwagen in "dringendem" Einsatz auf dem Fahrrad...überfahren worden...

Das müßte einen Gerichtsprozeß gegeben haben !
In Antwort auf:
...wie weit gehen diese Sonderrechte denn?...

Die reichen an sich nicht sehr weit - sie sind lediglich dazu da, angemessen agieren zu können.Es ist ja niemanden damit gedient, bei einem Unfall Menschen zu schaden kommen zu lassen bzw. den eigentlichen Einsatzzweck nicht erfüllen zu können - wie wichtig der denn ist, sei mal dahingestellt bzw. separat geklärt.

.


Ein Leben ohne Katzen ist möglich, aber völlig sinnlos. (frei nach Loriot)

W_Werner2 Offline



Beiträge: 4.992

17.12.2007 12:38
#17 RE: Sonderrechte Antworten

In Antwort auf:
Das müßte einen Gerichtsprozeß gegeben haben

Hat es sicher. Ich war aber nicht in der Stimmung das zu verfolgen. Es hätte auch nicht das geringste geändert.

Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt.

pelegrino Offline




Beiträge: 51.515

17.12.2007 13:01
#18 RE: Sonderrechte Antworten

In Antwort auf:
...nicht in der Stimmung...und...hätte auch nicht das geringste geändert...

Das will ich wohl glauben ...
Ein Freund von mir hatte mal eine Kollision mit seinem Rettungswagen auf 'ner Kreuzung mit einem PKW auf einer Einsatzfahrt - blöderweise auch noch mit Patient im Auto .Glücklicherweise ist nicht ganz so viel passiert, und er wurde frei gesprochen, weil er 1. sehr langsam war und 2. alle anderen ihn gesehen/gehört hatten - außer seinem Unfallgegner, der nach Zeugenaussagen sein Autoradio so laut hatte, das sich die Türen im Rhythmus der Basslautsprecher nach Außen wölbten .Auf alle Fälle Glück gehabt!
Ein anderer kam mit Blaulicht und Martinshorn von hinten an einen innerstädtischen Stau vor einer Ampel.Zweispurige Fahrbahn - er nach links auf die (leere) Gegenfahrbahn und an der Reihe vorbei, bis an die Stelle, an der ein links stehender die Faxen dicke hatte, und links 'rauszog um zu wenden.Der hatte nix gehört und gesehen (und sich auch nicht umgeschaut) und wurde frei gesprochen, weil er nicht damit rechnen konnte/mußte, das da hinter ihm jemand eine 3. Fahrspur aufmacht.Die Geldstrafe hat das DRK übernommen, die Reparaturkosten die Versicherung - die beiden Punkte in Flensburg durfte der Notarztfahrzeugführer für sich behalten ... den Einsatz hat ein anderes Team (leicht verspätet ) übernommen.

PS: an Bahnübergängen hält übrigens auch kein Zug für'n Blaulicht, nichtmal 'n Bummelzug.

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