Weiß jemand zufällig,wie lang die Kündigungsfrist ist,wenn ein Angestellter nach 12 Jahren kündigt. Das hat sich doch vor gar nicht so langer Zeit geändert,oder?
Gruß Norbert
---------------------------------------- Ein Motorrad darf jede Farbe haben,Hauptsache es ist schwarz.(oder Bordeaux-rot)
Guck mal im § 622 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html) Demnach kann dem Arbeitnehmer mit einer Frist von 5 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Anderes kann aber tarifvertraglich oder einzelvertraglich geregelt werden, allerdings z.T. nur unter bestimmten Bedingungen.
Zitat von der W Jörgnormalerweise kann man eigentlich sofort gehen wenn man kündigt (an einem Arbeitnehmer der weg will aben die wenigsten arbeitgeber wirklich interesse)
Wer da Interesse hat ist herzlich egal, wenn vertragliche Pflichten bestehen. Ansonsten kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch in Regress nehmen, wenn ein wirtschaftlicher Schaden dadurch entsteht, dass Vertragspflichten seinerseits nicht eingehalten werden. In meinem Umfeld sind Fristen von 3 Monaten (z. T. zum Quartalsende) oder auch von 6 Monaten Gang und Gäbe.
Sofort gehen kann man bei einer ordentlichen Kündigung fast nie, aber das mag auch branchenspezifisch unterschiedlich sein.
Zitat von der W Jörgnormalerweise kann man eigentlich sofort gehen wenn man kündigt (an einem Arbeitnehmer der weg will aben die wenigsten arbeitgeber wirklich interesse)
Wer da Interesse hat ist herzlich egal, wenn vertragliche Pflichten bestehen. Ansonsten kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch in Regress nehmen, wenn ein wirtschaftlicher Schaden dadurch entsteht, dass Vertragspflichten seinerseits nicht eingehalten werden. In meinem Umfeld sind Fristen von 3 Monaten (z. T. zum Quartalsende) oder auch von 6 Monaten Gang und Gäbe.
Sofort gehen kann man bei einer ordentlichen Kündigung fast nie, aber das mag auch branchenspezifisch unterschiedlich sein.
Will der Arbeitnehmer kündigen, so gilt sicherlich ebenfalls § 622 Abs. 1 BGB: "Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden." Auch hier sind vertragliche andere Regelungen möglich.
In Antwort auf:Für eine Kündigung seitens des Arbeitgebers gibt es unterschiedliche Faktoren, die sich auf die Kündigungsfrist auswirken können. Zunächst kommt es darauf an, welche Rechtsquellen als Grundlage genommen werden. Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Von diesen darf im rangniedrigeren Tarifgesetz oder im noch niedrigeren einzelnen Arbeitsvertrag nur dann abgewichen werden, wenn dies eine Vergünstigung für den Arbeitnehmer darstellt. Nur in Einzelfällen (z.B. bei Aushilfstätigkeiten) können kürzere Fristen vereinbart werden. Ansonsten gelten nach §622 BGB Mindestkündigungsfristen, die nach Länge der Betriebszugehörigkeit gestaffelt sind.
Grad gefunden. Allerdings tät ich da, wie oben beschrieben, auch nochmal den Tarifvertrag und vor allem den eigenen Arbeitsvertrag zu Rate ziehen. Normalerweise ist sowas auch vertraglich geregelt. Früher gab es noch einen Unterschied zwischen Angestellten und Arbeitern. Allerdings ist diese Geschichte auch schon wieder 20 Jahre her und ich weiß nicht wie das heute aussieht. Also doch mal den Vertrag zu Rate ziehen. Beim Thema Arbeitsrecht war ich in der Schule gar nicht so schlecht.
Saufen für den Frieden, schmiedet Schwerter zu Zapfhähnen
im gegenseitigen enverständnis ist alles möglich ...
eigene erfahrung : als ich damals bei Atelco gekündigt habe (4 wochen zum Monatsende) bin ich schon einen Tag später freigestellt worden - die 4 wochen extraurlaub fand ich nicht schlecht in der zentrale haben sie gedacht, bevor wir da jemanden der gehen will auf die kundschaft loslassen zahlen wir ihn lieben einen Monat fürs nichtstun - dann mancht er wenigstens keinen scheiß oder lotst die Kunden zur konkurenz, die gefahr das eines von beiden passiert bestand überhaupt nicht - das war aber die generelle firmenpolitik
Wie Jörg schon sagte. Wenn sich alle einig sind, ist alles möglich. Ich sach nur: Aufhebungsvertrag! Wer bei uns gehen möchte, kann das i. d. R. auch kurzfristig.
In Antwort auf:Weiß jemand zufällig,wie lang die Kündigungsfrist ist,wenn ein Angestellter nach 12 Jahren kündigt. Das hat sich doch vor gar nicht so langer Zeit geändert,oder?
Moin,
das eine ist das Gesetz, was theoretisch etwas sagt. Das andere ist die Durchführung. Wie will man einen Mitarbeiter nachher verklagen? Auf Arbeitsaufnahme? Das ist fast nicht durchführbar bzw. im Effekt totaler Blödsinn. Besser ist, man einigt sich irgendwie per Aufhebung.
Ich hatte vor ziemlich genau 10 Jahren das Vergnügen und saß beim Arbeitsrechtler deswegen.
Im Prinzip hats der Jörg schon gesagt. Will man selber kündigen, kommts auf die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag an. (z.B. 1,3,6 Monate) Wird man gekündigt, kommt zu diesen Fristen noch der Kündigungsschutz, abhängig vom Tarifvertrag bzw. gesetztlichen Mindestschutzfristen.
---------------------------------------------- I'm not fat. I'm big-boned!
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§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
(1) 1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
(2) 1Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, können nach einer Beschäftigungszeit (Absatz 3) von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. 2Soweit Beschäftigte nach den bis zum 30. September 2005 geltenden Tarifregelungen unkündbar waren, verbleibt es dabei.
(3) 1Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. 2Unberücksichtigt bleibt die Zeit eines Sonderurlaubs gemäß § 28, es sei denn, der Arbeitgeber hat vor Antritt des Sonderurlaubs schriftlich ein dienstliches oder betriebliches Interesse anerkannt. 3Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. 4Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.
alles was du aufzählst hat damit zu tun wie "schnell" man einen angestellten loswerden kann ... nicht damit welche fristen ein arbeitnehmer einzuhalten hat die sind auf jeden fall kürzer