ich kann eine günstige LC4 als "Ersatzteilspender" erstehen, da die Karre allerdings noch ganz gut und vor allem fahrbereit dasteht, wäre es eigentlich schade sie zu "zerflücken" - der kleine piko macht gerade den großen Führerschein und könnte die sicher noch fahren?! Das Problem: keine Zulassung und kein KfZ-Brief ... ... der Vorbesitzer bewegte sie(nach Aussage des Verkäufers) auch nur offroad und meint er habe keinen Brief mitbekommen ... [aha] ... ... könnte zwar sein bei einem Wettbewerbsmodell von KTM, aber eher unwarscheinlich bei einer EGS - wie ich finde?! 1.) Könnte ich jetzt noch einen Brief nachordern, wenn ja wo? Bei KTM oder der Zulassungsstelle??? 2.) Was wäre mit dem TÜV - würde das dann wie eine Einzelabnahme - so ganz ohne Papiere? 3.) Aber was ist eigentlich wenn die Karre irgendwann mal "versicherungstechnisch abgemeldet" wurde? Wie groß ist das Risiko, daß die mir dann abgenommen würde???
also wenn das Ding gestohlen sein sollte und die Kollegen vom Straßenverkehrsamt/Polizei o.ä. davon Wind bekommen, dann nehmen Sie es dir ab, vermutlich nicht, ohne dir noch ein Verfahren wegen Hehlerei oder Diebstahl dranzuflicken.
Meine Empfehlung: Lass dir die Karre nur verkaufen, wenn der Verkäufer (den du mir Personalausweis und dessen Identnummer auf dem vertrag festhältst) vertraglich zusichert, dass die Karre frei von Rechten Dritter ist. Dann nehmen sie dir die Karre im Zweifel trotzdem weg, aber dann kannst du zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen und bist strafrechtlich aus dem Schneider.
Wenn beim Verkäufer nix zu holen sein sollte, dann ist die Kohle weg und die Kohle für Anwalt und Gericht auch noch. Langer Rede kurzer Sinn: lass die Finger am besten davon.
Der offiziell korrekte Weg ist: Der Verlierer des Briefes - ind diesem Falle wohl der Verkäufer - muss eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass er den Brief verloren hat. Das geht bei einem Notar oder einer Behörde wie Bürgermeister, Polizei oder auch Zulassungsbehörde. Kostet dort ca. 35 Euro. Dann beantragst du einen neuen Brief. Daraufhin wird der Brief vom KBA aufgeboten. Das dauert etwa 4 Wochen. Dann wird er freigegeben und du kannst ihn ausstellen lassen. Zur Zulassung brauchst du dann eine HU und eine AU. Die Daten liegen der Zulassungsstelle ja schon vor und du kannst dann zulassen.
Einen fetten Haken hat die Sache dann, wenn die KTM noch nie zugelassen war. Dann gilt sie als Neufahrzeug und ist so gut wie gar nicht zulassungsfähig, da sie den Bestimmungen für neue Motorräder (Emissionen) nicht mehr entspricht. Dein oberster Landesherr müsste dir eine Ausnahmegenehmigung geben. Damit sind die aber sehr sparsam.
Zitat von FalconeEinen fetten Haken hat die Sache dann, wenn die KTM noch nie zugelassen war. Dann gilt sie als Neufahrzeug und ist so gut wie gar nicht zulassungsfähig, da sie den Bestimmungen für neue Motorräder (Emissionen) nicht mehr entspricht. Dein oberster Landesherr müsste dir eine Ausnahmegenehmigung geben. Damit sind die aber sehr sparsam.
Sowas in der Richtung habe ich befürchtet - also selbst wenn die Karre "sauber" sein sollte, werde ich damit erst gar keinen Versuch machen sie zuzulassen, der Aufwand ist mir dann doch zu groß. Schade ... ... aber danke erstmal für eure Auskünfte.