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Dieses Thema hat 8 Antworten
und wurde 268 mal aufgerufen
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montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

29.08.2007 17:52
Versicherungsfrage Dose Antworten

Hallo,

hätte eine Frage zu einem "Problem" mit einer KFZ Versicherung.

Wenn man als Minderjähriger und ohne gültige Fahrerlaubnis einen PKW fährt und damit einen verschuldeten Unfall baut, kann dann die KFZ-Haftpflichtversicherung den Schaden (oder einen Teil des Schadens) vom Fahrer zurückfordern?

Danke für die Antwort.


Gruß
Monti


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Der Bundesgesundheitsminister warnt:
Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen!
Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga"

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

29.08.2007 18:06
#2 RE: Versicherungsfrage Dose Antworten
In Antwort auf:
kann dann die KFZ-Haftpflichtversicherung den Schaden (oder einen Teil des Schadens) vom Fahrer zurückfordern?



auf jeden fall ... da ist mit vorsatz gegen die stvo verstoßen worden - eventuel ist auch der halter haftbar, wenn er den zugang zum Fahrzeug zu einfach gestaltet hat (z.B. wenn sowas schon mal vorgekommen ist das sohneman ohne führerschein unterweg war, dann muß man dafür sorgen das er nicht an den schlüssen kommen kann)

82,9

bochumer Offline



Beiträge: 3.003

29.08.2007 18:06
#3 RE: Versicherungsfrage Dose Antworten
Vielleicht vom Halter? Weil er auf seinen Schlüssel nicht aufgepaßt hat?

Da war der Jörg schneller.

Gruß vom Nobbi .

ALLES WIRD GUT

BO NZ 4

claudia Offline




Beiträge: 16.034

29.08.2007 18:09
#4 RE: Versicherungsfrage Dose Antworten

Jörg hat richtig geantwortet. Bleibt nur noch der Hnweis auf sofortige Taschengeldsperre für den Nachwuchs!

--- WWL-Befugte und Anführerin des Pott-Chapters DOW ---

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Martin W. Offline




Beiträge: 2.855

29.08.2007 18:59
#5 RE: Versicherungsfrage Dose Antworten

Sie kann nicht nur, sie wird das sicher tun
und den Halter des Fahrzeugs zur Kasse bitten !

3-Rad Offline



Beiträge: 34.848

29.08.2007 19:04
#6 RE: Versicherungsfrage Dose Antworten

Um dem zu entgehen,muß man den Schlüssel schon im Tresor einschließen.

Hier vor einem Jahr passiert,als der 15 jährige Filius mit Vaters 16 tonner auf die A 2 ist.

Ich hoffe,das betrift dich nicht selbst?

Gruß Norbert

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Ein Motorrad darf jede Farbe haben,Hauptsache es ist schwarz.(oder Bordeaux-rot)

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

29.08.2007 19:16
#7 RE: Versicherungsfrage Dose Antworten

Hi,

betrifft mich sekundär...

Meine Uneheliche -bin leider (oder zum Glück?) nicht der gesetzlicher Vertreter- setzte sich hinter das Steuer eines KFZ, dessen Halter der Vater einer Freundin meiner Tochter ist, und fuhr in einen geparkten Porsche.
Meine Tochter fuhr den Wagen , Beifahrer war die Tochter des Halters, welche den Autoschlüssel von ihrem Vater entwendete.

Jetzt meldete sich die Kindsmutter bei mir und erzählte, daß die Versicherung die Tochter anschrieb und den bezahlten Schaden ersetzt haben möchte.

Meine Uneheliche wurde für diese "Tat" schon zu Sozialstunden verdonnert, welche sie auch ableistete.


Gruß
Monti

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Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga"

bochumer Offline



Beiträge: 3.003

29.08.2007 19:22
#8 RE: Versicherungsfrage Dose Antworten

Erstmal muß der Halter löhnen. Ob er sich das bei deiner Tochter oder ihrem gesetzlichen Vertreter wiederholt ist für die Versicherung zweitrangig. Kommt halt auch drauf an wie alt das Kind ist. Außerdem könnte ich mir vorstellen, wenn es zu einem Gerichtsentscheid kommt, das die Kosten zwischen der Unfallverursacherin und der Schlüsselentwenderin geteilt werden.

Gruß vom Nobbi .

ALLES WIRD GUT

BO NZ 4

Falcone Offline




Beiträge: 113.817

29.08.2007 21:43
#9 RE: Versicherungsfrage Dose Antworten
Ich habe ähnliches in unserer Familie gehabt: Rixas Freundin hat den Schlüssel vom Traktor ihres Vaters geholt und dann sind die beiden ins Feld gefahren. Rixa sollte/wollte dann auch mal fahren und hat den Traktor die Böschung runter gekippt. Den Mädels ist zu Glück nichts passiert. Traktorschaden 10.000 Euro.
Der Vater, der erst Schadenersatz von uns haben wollte, hat alles ganz schnell unter den Teppich gekehrt, als sein Anwalt ihm sagte, dass er die Aufsichtspflicht grob vernachlässigt hat und deswegen sein Führerschein in Gefahr wäre.
Ist zwar nicht direkt vergleichbar - aber vielleicht eine Richtung.

Grüße
Falcone

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