hätte eine Frage zu einem "Problem" mit einer KFZ Versicherung.
Wenn man als Minderjähriger und ohne gültige Fahrerlaubnis einen PKW fährt und damit einen verschuldeten Unfall baut, kann dann die KFZ-Haftpflichtversicherung den Schaden (oder einen Teil des Schadens) vom Fahrer zurückfordern?
Danke für die Antwort.
Gruß Monti
--------------------------------------------------- Der Bundesgesundheitsminister warnt: Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen! Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga"
In Antwort auf:kann dann die KFZ-Haftpflichtversicherung den Schaden (oder einen Teil des Schadens) vom Fahrer zurückfordern?
auf jeden fall ... da ist mit vorsatz gegen die stvo verstoßen worden - eventuel ist auch der halter haftbar, wenn er den zugang zum Fahrzeug zu einfach gestaltet hat (z.B. wenn sowas schon mal vorgekommen ist das sohneman ohne führerschein unterweg war, dann muß man dafür sorgen das er nicht an den schlüssen kommen kann)
Meine Uneheliche -bin leider (oder zum Glück?) nicht der gesetzlicher Vertreter- setzte sich hinter das Steuer eines KFZ, dessen Halter der Vater einer Freundin meiner Tochter ist, und fuhr in einen geparkten Porsche. Meine Tochter fuhr den Wagen , Beifahrer war die Tochter des Halters, welche den Autoschlüssel von ihrem Vater entwendete.
Jetzt meldete sich die Kindsmutter bei mir und erzählte, daß die Versicherung die Tochter anschrieb und den bezahlten Schaden ersetzt haben möchte.
Meine Uneheliche wurde für diese "Tat" schon zu Sozialstunden verdonnert, welche sie auch ableistete.
Gruß Monti
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Erstmal muß der Halter löhnen. Ob er sich das bei deiner Tochter oder ihrem gesetzlichen Vertreter wiederholt ist für die Versicherung zweitrangig. Kommt halt auch drauf an wie alt das Kind ist. Außerdem könnte ich mir vorstellen, wenn es zu einem Gerichtsentscheid kommt, das die Kosten zwischen der Unfallverursacherin und der Schlüsselentwenderin geteilt werden.
Ich habe ähnliches in unserer Familie gehabt: Rixas Freundin hat den Schlüssel vom Traktor ihres Vaters geholt und dann sind die beiden ins Feld gefahren. Rixa sollte/wollte dann auch mal fahren und hat den Traktor die Böschung runter gekippt. Den Mädels ist zu Glück nichts passiert. Traktorschaden 10.000 Euro. Der Vater, der erst Schadenersatz von uns haben wollte, hat alles ganz schnell unter den Teppich gekehrt, als sein Anwalt ihm sagte, dass er die Aufsichtspflicht grob vernachlässigt hat und deswegen sein Führerschein in Gefahr wäre. Ist zwar nicht direkt vergleichbar - aber vielleicht eine Richtung.