Nein, das hier wird kein Reifenfred. Es geht um die Haftung eines Geschäftsführers bei einem Einzelunternehmen. Dazu muß man wissen, daß es um einen Einzelunternehmer handelt, der einen Geschäftsführer braucht. Nun meine vieleicht nicht ganz blöde Frage, wie würde der denn wohl haften, besonders dritten gegenüber. Hat da jemand hier Plan von? Ich find nämlich nix und mein letzter Kontakt mit Arbeitsrecht ist deutlich mehr als 10 Jahre her (eher 20)
Für ein paar kluge Antworten wäre ich sehr dankbar.
Saufen für den Frieden, schmiedet Schwerter zu Zapfhähnen
Die Haftung eines Einzelunternehmers ist mir schon klar. Sollte dieser Vogel aber einen Geschäftsführer einstellen, was ist dann mit dem? Besagter Einzelunternehmer braucht für bestimmte Dinge einen Geschäftsführer aus einer bestimmten Branche. Er findet nur so schlecht einen, weil keiner Bock hat für irgendwelche Dinge haften zu müssen.
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Eltern haften für ihre Kinder ... aber im Ernst, solange dieser Geschäftsführer nicht fahrlässig bzw grobfahrlässig handelt, haftet der Unternehmer.
Schau mal im Netz unter Prokura - du kannst einen Geschäftsführer natürlich per privater Mitverpflichtung, vertraglich haftbar machen.... aber das erhöht nicht die Chance einen zu finden !!
Bei einer Einzelunternehmung haftet der Unternehmer immer und das voll !!
...der Geschäftsführer ist genaus ein Angestellter wie jeder andere auch, seine Handlungsfreiheit zur Tätigung rechtskräftiger Geschäfte, kannst du limitieren. z.B Teil-Prokura.
...ich gehe morgen auf ne Auktion - habe die Bieter Nummer und die Vollmacht - wir sind eine KG - wenn ich als Angestellter morgen statt für die angedachten 50.000 € mal so aus Spass für 5.000.000 € Autos ersteigere, dann ist der Laden wohl Pleite und ich tätige dann "rechtsgültige Kaufverträge" für die Firma.
Also absichern und 100% Sicherheit hast du nie - aber mein Chef vertraut mir und weiss, das ich dieses Vertrauen nie ausnützen würde !!
Dessen Brot ich ess, dessen Lied ich pfeiff - oder auch Loyalität genannt !!
Marcus
"Everything what goes around, comes around" I SOLD MY SOUL TO ROCK 'N ROLL B.S.F.F.B.S
Freundschaft ist nicht nur ein Wort !! aber auch !
schade, denn bei der haftung weiß ich königlich bescheid...
zum thema bin ich geschäftsführer einer gmbh, und seinerzeit (vor 12 jahren) sagte mir der steuerverräter, ich hafte nur mit dem geld, das ich eingebracht habe.
also: habe leider nur minimalstwissen, auf diesem gebiet
So ähnlich hatte ich mir das auch schon gedacht. Leider konnte ich nix finden und bei mir zuhause in Ruhe suchen ist auch grad nicht, weil nix angeschlossen wegen umziehen. Aber wenn die Haftung ausschließlich zwischen dem Unternehmer und dem Geschäftsführer vereinbart werden kann ist das ja alles prima.
@Windi Es ist halt keine GmbH, aber auch Deine Antwort hilft schon weiter. Heißen Dank euch allen.
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Bis letzte Woche hatte ich auch noch einen ziemlich kostengünstigen Anwalt der mir hätte helfen können. Leider habe ich den Burschen jetzt nicht mehr. Scheinbar haftet ein Geschäftsführer aber tatsächlich nur gegenüber der Gesellschaft bzw. dem Unternehmer und nicht gegenüber Dritten. Das wäre dann ja tatsächlich die von mir erhoffte Antwort. Dann sag ich nochmal artig danke.
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In Antwort auf:Scheinbar haftet ein Geschäftsführer aber tatsächlich nur gegenüber der Gesellschaft bzw. dem Unternehmer und nicht gegenüber Dritten.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftest du auch.Unwissenheit kann auch grobe Fahrlässigkeit sein. Ich würde da auf jeden Fall jemand fragen,der sich wirklich mit der Materie auskennt.
Es gehen auch schon mal Geschäftsführer in den Knast.
Gruß Norbert
---------------------------------------- Ein Motorrad darf jede Farbe haben,Hauptsache es ist schwarz.(oder Bordeaux-rot)
In Antwort auf:Scheinbar haftet ein Geschäftsführer aber tatsächlich nur gegenüber der Gesellschaft bzw. dem Unternehmer und nicht gegenüber Dritten.
Moin Opabär,
Dein alter Herr nicht verfügbar? Doch nichts schlimmes?
Mit der Haftung ist das so, daß er für alles, was der Geschäftsführer macht und was nicht im Sinne des Unternehmers war, auch von ihm verantwortet werden muß. In unserer Branche führt dieser Umstand gelegentlich dazu, daß - wie im Film Wall Street oder so - Leute nachts über Handy aus dem Bett gerissen werden, weil der Geschäftsführer sich über irgendetwas rückversichern will. Ich habe auch schon erlebt, daß vor dem Kunden gesagt wurde: "Sorry, muß mich erst rückversichern!" und als das Fax dann kam, wurde unterschrieben.
In richtig kitzeligen Geschäften ist das eine heiße Sache. Hat der GF Erfolg, so wird er hochgelobt. Tritt er mit einer Aktion daneben, hat niemand was gewußt und er ist dran, auch gegenüber Dritten. So ist das Pokerleben halt in den hochpreisigen Etagen . Mehr als einmal habe ich schon dankbar zum Himmel aufgeschaut, daß ich "nur" Techniker bin und nicht so viel verdiene .
Nein, mein alter Herr ist nicht länger verfügbar für mich. Das hat aber andere Gründe als Du jetzt annimmst. Deshalb muß ich mir jetzt erstmal eine andere Möglichkeit der Information suchen, da ich noch keine Rechtsschutz und noch keinen neuen Anwalt habe. Aber die Antworten sind klasse und sehr informativ. Dank nochmals an alle.
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