na, dann seit ihr ja wieder zu hause - gut soweit! was ist denn passiert? will christine nicht mehr so weit fahren und du brauchst ein bei-boot für die nächsten ferien?
zu 1 Soweit ich weiß,ist der 562 immer gebremst.Ganz simmpel über einen Bowdenzug.
zu 2 Gebremst ist natürlich immer besser.Mein seitenwagen ist ungebremmst,und ich habe bisher keine Probleme damit gehabt. Bei einer Vollbremsung bei Vollgas kann das aber ins Auge gehen.Bei einer nicht 100% eingestellten Bremmse aber auch. Solltest du vorwiegend mit Fahrgast fahren ist die Bremse auf jeden Fall anzuraten.
zu 3 Auch für das Universalkit brauchst du ja Motorradseitige Anschlüsse,die an das Universalkitt angepasst werden.Wenn du den Kicker noch benutzen willst,soltest du dich bei einem Gespannbauer schlaumachen. Edmund Peikert fertigt so etwas. http://www.peikert-anschlussteile.de/index.html Dieses Gespann Urgestein aus Wuppertal hilft auch gerne Tel.weiter. er ist sozusagen der Bruno Dötsch,der klassischen Gespannszene. Es lohnt sich auf jeden Fall im Gespannforum anzufragen,weil da auch Gespannbauer anwesend sind,die dir auch gerne Kostenlos einen Rat geben.Ebenfalls sind da viele Selbstbauer,die wirklich Ahnung haben.
Gruß Norbert
Gruß Norbert
---------------------------------------- Ein Motorrad darf jede Farbe haben,Hauptsache es ist schwarz.
Bremse ist nicht gefordert (vom Tüv) aber empfehlenswert. Hilfsrahmen und Vorderradschwinge nicht unbedingt notwendig aber empfehlenswert. Ich habe es nicht gemacht weil ich einen wahlweisen Betrieb haben wollte.
An meinem Fahrwerk war kein Hilfsrahmen und keine Vorderradschwinge auch kein Gabelstabilisator aber Wilbers Federn mit Vorspannhülsen (die Hülsen habe ich noch) in der Gabel. 14er Ritzel vor allem bei Zweipersonenbetrieb.
In Antwort auf:Geht das Universalkit an die W?
Von dem mitgelieferten "Universalkit" ist dringend abzuraten, da die Schlauchschellen den Rahmen eindrücken! Ich habe die Anschlüsse beim Meister Peikert anfertigen lassen
Gruß der Judas, der nun einen Heeler an seine BMW schraubt
P.S.
Die Fa.Sidekon hat den Beiwagen noch verstärkt was wohl auch nötig ist. Ich habe diese Verstärkung nach einem Rahmenbruch ebenfalls einschweissen lassen.
So, ich war nochmal in der Garage und hab das Teil gesucht und gefunden!
So sieht der "Universalanschluss" für den oberen Anschluss unter dem Lenkkopf aus.
Die beiden Blechschellen werden um den Rahmen gebogen...
... und mit dem Bolzen auf der einen Seite der Schraube auf der anderen Seite festgezogen
o.k. es soll noch ein Blech unterlegt werden, das hier nicht abgebildetet ist, aber ich denke das man erkennen kann, was passiert wenn diese Schrauben fest angezogen werden, insbesondere wenn man weiss das die Wandstärke der Ramhmenrohe bei der W knapp 2mm betragen.
Technisch ist das siche keine so grosse Herausforderung. Das grössere Problem kommt dann bei der Zulassung. Das VTS sagt dazu:
2. Abschnitt: Motorräder mit Seitenwagen Art. 147 Aufbau, Federung, Bremsen 1 Motorräder dürfen mit einem Seitenwagen versehen werden, wenn eine Eignungserklärung des Herstellers oder der Herstellerin oder eine Garantie des Umbauers oder der Umbauerin nach Artikel 41 Absatz 5 vorliegt. Vorspur, Radsturz und Voreilung (Achsabstand zwischen dem Rad des Seitenwagens und dem Hinterrad des Motorrades) sind so einzustellen, dass das Fahrzeug nicht von selbst von der Fahrspur abweicht. 2 Seitenwagen müssen gefedert sein. 3 Für das Bremssystem von Motorrädern mit Seitenwagen gilt Artikel 145. Seitenwagen müssen jedoch nur mit einer eigenen Bremse versehen sein, wenn die Bremsen des Motorrades allein hinsichtlich ihrer Wirksamkeit die Anforderungen für Motorräder mit Seitenwagen nach Anhang 7 nicht erfüllen. Die Betätigung der Bremse des Seitenwagens kann separat oder zusammen mit einer Bremse des Motorrades erfolgen. Art. 148 Beleuchtung, Richtungsblinker und weitere Anforderungen 1 Seitenwagen müssen möglichst weit aussen nach vorn ein Standlicht und nach hinten ein Schlusslicht sowie einen Rückstrahler tragen, die in einer Vorrichtung vereinigt sein können; die Lichter müssen stets zusammen mit denen des Motorrades leuchten. Am Seitenwagen ist ein Bremslicht zulässig. 2 Falls Richtungsblinker vorhanden sind, richten sich Anordnung und Sichtwinkel nach Anhang 10. 3 Die Bestimmungen von Artikel 73 Absatz 2 über Form, Symmetrie und Anbringungshöhe sind für Beleuchtung und Richtungsblinker für Motorräder mit Seitenwagen nicht anwendbar. 4 Für das Haltesystem für den Mitfahrer oder die Mitfahrerin sowie für Fussrasten und Trittbretter gilt Artikel 146 Absätze 1 und 2.
Art. 41 5 Liegt für ein umgebautes Fahrzeug keine Garantie nach Absatz 2 vor, so kann der Umbauer diese abgeben, wenn ein Bericht einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle die Betriebs- und Verkehrssicherheit bestätigt. Die Zulassungsbehörde legt in Absprache mit der Prüfstelle den erforderlichen Prüfumfang fest.
Und genau da liegt der Hund begraben. Woher nimmst du eine Eignungserklärung / Garantie? Setz dich doch mal ganz unverbindlich mit dem DTC in Verbindung http://www.dtc-ag.ch/typo3/ . Die können dir ganz genau sagen was du brauchst und was das kostet....
In Antwort auf:...dass das Fahrzeug nicht von selbst von der Fahrspur abweicht....
ist mir mal 'ne blöde Frage an die Gespannbändiger gekommen: wie ist das eigentlich, wenn Ihr Euer Gespann mal an einer starken Steigung/Gefälle abstellen wollt - eine Feststellbremse gibt es doch nicht, oder?Reicht es, den ersten Gang einzulegen, oder führt Ihr einen Hemmschuh mit?