Auweh, demnäxt darf ich umzugsbedingt den Amtsschimmel satteln.
Das Thema Ein-/Austragungen von An-/Umbauteilen etc. in Bezug auf die neuen Papier gabs schon ein- und mehrmals.
(Dank der hervorragenden Suchfunktion geht die Informationssuche aber durchs abschwiffige Deschawü der vergangenen Jahre ins Nichts - ich bin ja auch nicht so ganz schuldlos daran. )
Meine knappe Frage:
Was muss ich tun, um die offizielle Bestandssicherung der Reifenfabrikatsbindungsaustragung, der momentan noch eingetragenen Stoßdämpfer etc. ... mit neuen Papieren halbwegs hieb- und stichfest zu wahren?
In den neuen Papieren steht ja sowas nicht mehr drin.
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im Brief nicht, aber im schein wird alles eingetragen.
---------------------- Gruß aus der Südpfalz W DCL ----------------------------------------------- --jo geh fodd !-- -----------------------------------------------
...und den alten brief bekommst du mit wenn du ihn willst.
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In Antwort auf:Danke Arno, das klingt ja schon mal beruhigend
bitte,... prost odder zum wohl.
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Es hat sich gar nichts geändert. Wenn du solche Eintragungen bisher im Schein hattest, so werden die auch in Zulassungsbescheinigung I, die den Schein ersetzt, übernommen. Und wenn du die Zulassungsbescheinigung I schon hast und etwas eintragen lassen willst, so bekommst du eine neue ausgestellt - mit der Eintragung.
Schein und Brief gibt es nicht mehr. In der Zulassungsbescheinigung II (früher Brief) steht so was allerdings nicht mehr drin. Vielleicht kommt daher die Falschinformation, dass es diese Eintragungen in den neuen Papieren nicht mehr geben soll. Stimmt aber schlicht nicht. Es gibt sie unverändert.
Null Problemo also
Grüße Falcone
Reifen sind mir so was von wurscht ... ich hab ja meinen TT100
In Antwort auf:Und wenn du die Zulassungsbescheinigung I schon hast
Nee, die hatte ich noch nicht - daher auch meine Newbie-Frage.
Also relaxe ich mich und sage allen bisherigen Antwortern in Arnos Sinn ein herzliches "Prost".
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