In Antwort auf:
.... na denn Los!
hier mal das Regelwerk:
Quelle:
http://www.mofarennen-speinshart.de/Zugelassen werden folgende Fahrzeuge (Material)!
1. Mofas mit einer gültigen Betriebserlaubnis (keine Mofaroller oder Mockick) oder mit einer amtlichen Zweitschrift.
2. Eine Auspuffanlage muss montiert sein, die max. Lautstärke beträgt 85 dB/A (Fahrgeräusch), das entspricht max. 105 dB/A Standgeräusch bei Vollast.
3. Die Bremsanlage (2-Kreis-System) muss technisch einwandfrei funktionieren. Die Rücktrittbremse
muss bauartbedingt, wie original vorgesehen, bedienbar sein.
4. Die max. Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 Km/h. Das Fahrzeug darf max. 50 ccm Hubraum haben. Die Rennleitung nimmt sich das Recht, den zulässigen Hubraum beim Einchecken zu überprüfen.
5. Max. 3 Gang Handschaltung oder Automatikgetriebe sind erlaubt keine Umbauten v. 4, 5 oder 6 Gang auf 3 Gang Handschaltung).
6. Feststehende Fußrasten sind nicht erlaubt. Die Armlänge der Drehkurbeln muss mindestens 120 mm betragen.
7. Fußschaltung ist nicht erlaubt (auch keine Sonderbauten auf Handschaltung).
8. Das Starten des Motors muss über die Pedale erfolgen. Eine Drehung der Pedale um 360 Grad muss möglich sein.
9. Alle Umbauarbeiten müssen einer TÜV-Abnahme standhalten. Schweißnähte und Arbeiten am Rahmen und am Fahrgestell sind besonders zu beachten. Verletzende Teile dürfen nicht montiert werden.
10. Chiptuning ist nicht erlaubt, bei Zuwiderhandlung erfolgt sofortige Disqualifikation!
11. Ein Motorwechsel ist nicht erlaubt, nur Motorreparaturen.
12. Anstelle des Frontscheinwerfers, muss eine runde oder ovale Platte (Ø 12 cm), zur Befestigung der Startnummer (Startnummer werden noch bekannt gegeben) angebracht werden.
13. Der Rahmen: Erlaubt sind Arbeiten am Lenkkopflager, an der Schwingen- und Stoßdämpferaufnahme, mindestens 70% des Original-Rahmens müssen noch vorhanden sein (Angebracht muss Typenschild und Fahrgestellnummer sein). Mitgebrachte Typenschilder werden nicht anerkannt.
14. Das Baujahr des Mofas muss vor 1990 sein. (Beispiel: 1989 oder 1980 usw...).
15. Für Fahrzeuge, die die Prüfung (Geschwindigkeit, Lautstärke und TÜV-Abnahme) beim ersten mal nicht bestehen, müssen für jeden weiteren Versuch der Prüfung 5 Euro bezahlt werden. Der Erlös kommt einem guten Zweck (Kindergarten oder so) zu gute.
16. Ausnahmslose Disqualifikation bei Geschwindigkeitsüberschreitungen der zulässigen
50 km/h. Dabei ist zu beachten, dass sich die beim Einchecken gemessene Geschwindigkeit technisch bedingt üblicherweise im laufe des Rennens erhöht!
17.1. Rundenabzug bei fahren gegen die Fahrtrichtung in der Boxengasse (auch wenn in
der Boxengasse von oben/unten oder seitlich durch die Streckenabsperrung ein- und
ausgefahren wird).
17.2. Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Boxengasse von
10 km/h.
17.3. Fahrerwechsel auf der Rennstrecke.
17.4. Bei rücksichtslosem Fahren ( wenn andere Rennteilnehmer dadurch behindert oder
unfair attackiert werden).
17.5. Das Strafmass wird dabei im Einzelfall durch die Rennleitung festgelegt.
17.6. Die einzelnen Rennteams sind dazu angehalten, Verfehlungen anderer der Rennleitung
anzuzeigen bzw. entsprechend Protest einzulegen. Die Rennleitung wird aufgrund von
mehreren Protesten und nicht einhalten des Reglements beim XI. Rennen knallhart
durchgreifen.
18. Gemessene Runden, die ohne Motorkraft erzielt werden, werden ausnahmslos
gestrichen.
19. Das verlassen der ausgewiesenen Rennstrecke um schnellerer Rundenzeiten zu erzielen
führt zur sofortigen Disqualifikation.
20. Wer den Anweisungen der Rennleitung oder der Streckenposten nicht folge leistet
wird ebenfalls disqualifiziert.
II. Voraussetzungen für den Fahrer- und der Fahrerinnen zur Teilnahme am Rennen!
1. Der Fahrer, die Fahrerin ist im Besitz einer Mofa-Fahrerlaubnis, oder kann seine Berechtigung zum betreiben eines Mofas nachweisen.
2. Der Fahrer/Fahrerin muss das Formular des Haftungsausschuss für den Veranstalter unterschreiben.
Bei Minderjährigen müssen beide Erziehungsberechtigte unterschreiben.
3. Es besteht Pflicht für Helm und Rennkleidung (keinen freien Oberkörper oder so).
4. Der Fahrer/Fahrerin muss nüchtern sein. (keine Drogen, kein Alkohol)
5. Der Fahrer / Fahrerin / Teammitglieder muss den Anweisungen des Veranstalters strikt Folge leisten. Bei Zuwiderhandlung Erfolgt die Disqualifizierung!
III. Sonstiges, usw.
1. Alle Siegerfahrzeuge, Erster- bis Dritterplatz, werden unmittelbar nach dem Rennen nach Reglement überprüft.
2. Alle Fahrzeuge müssen am Freitagabend nach dem Einchecken und TÜV sowie am Samstag nach dem Rennende bei den Veranstaltern abgegeben werden. Die Fahrzeuge werden unter Verschluss genommen.
3. Die Fahrzeuge werden 5 Min. vor Rennbeginn an die Teams ausgehändigt.
4. Eine Reparatur der Fahrzeuge darf nur während des Rennens erfolgen. Es werden keine Reparaturzeiten außerhalb des Rennens gewährt.
5. Die Tankung der Fahrzeuge darf nur an einem vom Veranstalter geschaffenen Tankplatz erfolgen. Bei Zuwiderhandlung erfolgt die sofortige Disqualifizierung.
6. Eine Nachbenennung (nach Einchecken) vom Fahrern ist nicht möglich, max. 3 Fahrer pro Teams sind möglich.
7. Der letzte Zeitpunkt für die Abgabe eines Protestes bei den Veranstalter ist eine Stunde vor dem Rennende.
8. Der Protest muss schriftlich bei der Rennleitung angezeigt werden. Die Gebühr beträgt 30.-- €. Ist der Protest berechtigt, wird das Geld zurückerstattet. Proteste können nur von den Rennteams eingelegt werden.
9. Die Startgebühr für 1 Team beträgt 99 €. In der Startgebühr ist der Eintritt für die
3 Fahrer / Fahrerinnen enthalten.
10. Der Weiterverkauf einer Starterlaubnis ist verboten.
11. Alle Fahrzeuge dürfen nur über die dafür vorgesehenen Ein- und Ausfahrten in die Rennstrecke einfahren oder sie verlassen.
12. Beim Einfahren in die Boxengasse, muss vom Fahrer/ Fahrerin die linke Hand gehoben werden, um die Einfahrt in die Boxengasse gegenüber den anderen Teilnehmern zu signalisieren.
13. Beim Fahren in der Boxengasse ist eine Höchstgeschwindigkeit von max. 10 km/h erlaubt. Bei einer Zuwiderhandlung ist mit Rundenabzug zu rechnen!
14. Das betreten der Rennstrecke und der Boxengasse ist außer für den jeweiligen Fahrer/der Fahrerin strengstens verboten, bei Zuwiderhandlung ist mit Disqualifizierung oder Rennabbruch zu rechnen.
15. Jedes Rennteam muss bei der TÜV-Abnahme einen funktionstüchtigen Feuerlöscher vorweisen. Der Feuerlöscher muss während des Rennens griffbereit im Mechanikerzelt bereit gehalten werden.
16. Alle Fahrzeuge, die bei der TÜV-Abnahme nicht erfolgreich sind, werden vom Veranstalter unter Verschluss gehalten, damit keine zusätzlichen Gefährdungen der Zuschauer gegeben ist.
17. Eine Reparatur der Fahrzeuge darf nur im Fahrerlager erfolgen. Bei Zuwiderhandlung erfolgt die sofortige Disqualifizierung!
18. Der Veranstalter hat das Recht, Stichproben durchzuführen (Geschwindigkeit, Lautstärke, ...), entstandene Fehlzeiten werden nicht nachgetragen.
19. Auf dem gesamten Festgelände sind keine motorisierten Fahrzeuge zu gelassen à Unfallschutz der Zuschauer und Teammitglieder (Sicherstellung der Fahrzeuge bei Zuwiderhandlung).
20. Ab 23°° Uhr ist in der Boxengasse, Fahrerlager und Campingplatz Nachtruhe angesagt (sonst Platzverweis).
21. Jeder Verein, Firma, Stammtisch, ... darf nur ein Herren - und ein Damenteam melden.
22. Bei Disqualifizierung wird die Rennmaschine sicher in Verwahrung genommen und erst nach Rennende ausgehändigt.
23. Jedes Team muss seinen Platz in der Boxengasse so sicher gestalten, damit keine Unfallgefahr droht (keine Aussichtstürme, Container, Werbegerüst, Gerüste aller Art, ...)
24. Bezahlung einer Kaution für Transponder (€ 50) und für Müll (€ 50) bei der Anmeldung / Einchecken.
25. Der Transponder muss von jedem Team selbst an der Rennmaschine (Vorgabe beachten) angebracht, bzw. befestigt werden.
26. Jedes Team hat einen Pavillon (3 * 3 Meter in reinweiß) auf dem ausgewiesenen Platz in der Boxengasse aufzustellen. Der Pavillon wird vom Veranstalter nicht bereitgestellt, sondern muss selbst vom Team mitgebracht werden! (Pflicht)
27. Das befahren der Rennstrecke ist nur mit den für das Rennen mitgebrachten Fahrzeugen in den vom Veranstalter festgelegten Zeiten für das Rennen bzw. Probefahrten erlaubt. Dies gilt auch nach dem Rennen am Sonntag. Bei Zuwiderhandlung werden die Fahrzeuge vom Veranstalter beschlagnahmt und unter Verschluss genommen, bzw. kann die Starterlaubnis für das nächste Rennen verweigert werden.
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