In Antwort auf:
nicht, das wir hier einen falschen Eindruck vom Jugendamt bekommen !
Sollt ihr natürlich nicht. Aber ich habe hier ja mit halbwegs gebildeten und intelligenten Leuten zu tun.
Trotzdem mal ein paar Kurzinfos:
Der Betreuer bin ich selbst (erst bei umfangreichem und/oder speziellem Betreuungsbedarf kommen andere
zum Zuge) und die "Kunden" kann ich mir nicht aussuchen. Höchstens die Hilfeart (z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe oder Aufsuchende Familientherapie, Heim A oder B, Pflegefamilie C oder D) und einen
entsprechenden Anbieter.
Die betroffenen Kunden/Klienten/Hilfeempfänger haben allerdings Mitsprache- und Mitentscheidungsrecht,
je nach Problemlage mal mehr, mal weniger. Eine 450 km entfernte Pflegefamilie ist allerdings ein Ausnahmefall,
wo ganz besondere Umstände eine Rolle spielen.
Schreibtisch- und Aktenarbeit lässt sich nicht vermeiden, nimmt aber einen weitaus geringeren Teil ein als oft vermutet wird. Und sei es nur, weil die sozialarbeiterische Beschäftigung/Auseinandersetzung mit den Klienten/Problemfällen Vorrang hat und oft wenig Zeit für anderes bleibt. Trotzdem müssen wichtige, kindeswohlrelevante Belange dokumentiert und der rechtliche und "amtliche" Rahmen berücksichtigt werden.
Schließlich muss sich gerade das Jugendamt, vor allem als "staatliches Wächteramt", immer wieder kritischen Fragen und Überprüfungen stellen (nicht erst seit Bremen und nicht nur wegen solcher Fälle).
Nur mal so nebenbei.
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