Wie in den Beiträgen zur AU bzw AUK, also der Âbgasmessung, die zum 1. April eingeführt wurde, schon erwähnt, wird bei der HU jetzt auch das Geräuschverhalten des Motorrades geprüft. Erst mal subjettiv durch den Prüfer. Er hört also mal hin und wenn er alles für in Ordnung befindet, passiert nix weiter. Hält er ein Motorrad für zu laut, wird gemessen.
Das ist für moderne Motorräder wie unsere W im Serienzustand sicher unproblematisch, für ältere Motorräder kann es jedoch gefährlich werden. Und manche von uns haben ja auch noch ein altes Schätzchen. Das gemeine ist, dass es - anders als bei der AU - bei der geräuschmesung keine Altersgrenze gibt. Also auch alte und sehr alte Motorräder können gemesen werden.
Ein Bekanner von mir, der beim KBA arbeitet, hat dies mitgeteilt:
Die AU-Krad ist ja bekanntlich baujahrsabhängig und nur für neuere für Fahrzeuge ab 1989 Pflicht.
Nicht baujahrsabhängig und mehr oder weniger heimlich in die Richtlinie für die HU eingeflossen ist dagegen eine verbindliche Geräuschmessung. Alle Prüfstellen und alle reisenden Prüfer wurden deswegen zum 1.4. (verbindlich) mit Schallpegelmessgeräten ausgestattet ...
Erscheint einem Prüfer ein Fahrzeug subjektiv zu laut, so muß er eine Standgeräuschmessung durchführen, und, wenn ihm dann immer noch Zweifel kommen, eine Fahrgeräuschmessung (!) Die ganze Geschichte wurde vom Verordnungsgeber mal wieder mit sehr heisser Nadel gestrickt, bei der BAST-Studie, auf der diese Verordnung beruht, wurden alle problematischen Fahrzeuge (Erstzulassung vor ca. 1981) einfach ausgeklammert (die Studie liegt hier vor, bzw. ist bei der BAST zu bestellen).
So bleibt nur zu hoffen, das die Prüfer bei der HU sich auch mit den älteren Geräuschmessverfahren auskennen.
Problemfahrzeuge sind insbesondere (siehe Fahrzeugschein):
- Kräder aus der ehm. DDR (Geräuschmessung nach TGL bzw. nach StVZO DDR, teilweise keine Angabe der Standgeräuschwerte, sondern nur "Aussengeräusch")
- Kräder mit der Angabe (N) -> Nationale Richtlinie zur Geräuschmessung, ab 1966, mehrfach geändert
- Kräder mit Angabe in (D) oder phon / DIN-phon -> bis 1966, die alten phon Werte sind mit den heutigen dB(A) Messgeräten nicht nachvollziehbar
- Kräder, bei denen der Standgeräuschwert niedriger als der Fahrgeräuschwert ist, und Erstzulassung vor ~ 1983 -> Messung nach der nationalen Richtlinie, s.o.
Unproblematisch dagegen:
- Kräder mit einem (P) als Standgeräuschwert -> "Polizeimessung"
- Kräder mit einem (E) -> Messung nach EG Richtlinie (war von ~ 1975 - 1983 optional möglich)
- Kräder mit Typgenehmigungserteilung ab ~ 1983 -> Messung nach EG-Richtlinie war ab da Pflicht
Die verschiedenen Richtlinien für die Geräuschmessung unterscheiden sich insbesondere durch die Drehzahl und die Entfernung vom Fahrzeug, bei der die Messung durchgeführt wird.
Oldtimerfahrer müssen also noch genauer darauf achten, wo und bei wem sie die HU machen lassen.
Bin gespannt, wie sich das alles entwickelt ...
Grüße
Falcone
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