Habe gerade folgende Meldung im Nachrichtenticker gefunden:
Meldung APD vom 2006-04-01 08:27 Priorität: 3
DEU/Umwelt/Verpackungsverordung dsa brn Verpackungsverordnung auch auf Kunststoffgehäuse anwendbar Berlin (AP) Die Bundesstiftung Umweltschutz und Bürgeraufklärung e.V. (BUB e.V.) in Berlin weist auf eine Besonderheit in der Verpackungsverordnung (VerpackV) hin: Die ab 1. April 2006 gültige, geänderte Verpackungsverordnung regelt nicht nur die allgemeine Rücknahme von Getränkeumverpackungen bei jeder Verkaufsstelle. Kaum Beachtung in der Öffentlichkeit fand bisher die Änderung des § 5 Abs. 3 der VerpackV (Rücknahmepflichten für Umverpackungen). Dieser Paragraph regelt, dass ab in Kraft treten der Regelung auch Geräteumbauten zurück zu nehmen sind. Dies trifft nicht nur Geräteumbauten, die nach Inkrafttreten der Verordnung vom Endverbraucher erworben wurden. Vielmehr besteht jetzt auch die Möglichkeit den Geräteumbau von Bestandsgeräten zurück zu geben! Ausdrücklich weisen die Ausführungsbestimmungen jedoch darauf hin, dass die Umbauten aus einer mineralisch-chemischen Verbindung (Plastik) bestehen müssen. Die BUB e.V. möchte darüber informieren, dass ab sofort auch das Kunststoffgehäuse eines Kofferradios oder einer Taschenlampe über das DSD entsorgt werden kann. Sperrige Kunststoffumhüllungen, wie beispielsweise die Kunststoffbeplankung von Kraftfahrzeugen oder Wohnfahrzeugen könne über die örtlichen Verwertungshöfe entsorgt werden.