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Dieses Thema hat 28 Antworten
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 Allgemeines Forum
Seiten 1 | 2
TedStriker Offline




Beiträge: 465

01.02.2006 16:19
Eiei... Verstoß gegen §29 Stvzo Antworten
Hallo,
durch einen blöden Ablauf wurde die Versicherung meines Vaters gekündigt. Jetzt wurde eine Zwangsstilllegung meines KFZ eingeleitet. Das konnte ich zwar abwenden, aber jetzt kommt eine Anzeige zu Stande und da gehen die Informationen weit auseinander. Einerseits finde ich Informationen, dass ich nun für 18 Monate ins Gefängnis muss, oder aber bis zu 180 Tagessätze zahlen muss. Ich habe ungefähr einen Monat lang keine Versicherung für mein PKW gehabt. Unwissentlich allerdings. Mein Vater hat's verbockt. Was passiert mir jetzt?

bügler Offline



Beiträge: 1.286

01.02.2006 17:01
#2 RE: Eiei... Verstoß gegen §29 Stvzo Antworten

Ich glaub, Zahnbürste musste mitbringen, Schlafanzug und der Rest wird gestellt! Im Ernst: Ich tipp eher auf die Tagessätze, wird aber bestimmt auch reichlich Punkte bringen !

Eulekatz Offline




Beiträge: 7.991

01.02.2006 17:24
#3 RE: Eiei... Verstoß gegen §29 Stvzo Antworten

In Antwort auf:
reichlich Punkte

7, in Worten : SIEBEN
gag
Günter
@Ted:
Du hast PM!

Falcone Offline




Beiträge: 113.677

01.02.2006 17:56
#4 RE: Eiei... Verstoß gegen §29 Stvzo Antworten

Schau doch bitte noch mal genau hin: Ein Verstoß gegen §29 StVZO wäre nämlich nix weiter, als den TÜv-Termin überzogen.
Das ist es aber doch wohl nicht, oder? Vielleicht ein Unterparagraf, §29a oder so?

Grüße
Falcone

Ich hab dir nix getan - also nenn´ mich nicht Biker!

3-Rad Offline



Beiträge: 34.798

01.02.2006 18:04
#5 RE: Eiei... Verstoß gegen §29 Stvzo Antworten

Also wenn du nachweisen kannst,das du nichts davon gewußt hast,wirds schon nicht so schlimm werden.
Und wenn das Fahrzeug auf deinen Vater zugelassen ist,wird er wohl die Punkte bekommen.

Auf jeden Fall :Rechtsanwalt deines Vertrauens hinzuziehen.

Wird schon werden.Gruß Norbert

Wenn Gott gewollt hätte, das Motorräder sauber sind,hätte er Spüli in den Regen getan.

Eulekatz Offline




Beiträge: 7.991

01.02.2006 18:05
#6 RE: Eiei... Verstoß gegen §29 Stvzo Antworten

3-Rad Offline



Beiträge: 34.798

01.02.2006 18:07
#7 RE: Eiei... Verstoß gegen §29 Stvzo Antworten

Hee,Falkonette

Ich hab dir nix getan - also nenn´ mich nicht Biker!

Das kommt mir so bekannt vor.


Oh,da fällt mir gerade ein ,Meiner ist ja auch geklaut.

Wenn Gott gewollt hätte, das Motorräder sauber sind,hätte er Spüli in den Regen getan.

Hobby Online




Beiträge: 42.290

01.02.2006 18:13
#8 RE: Eiei... Verstoß gegen §29 Stvzo Antworten

In Antwort auf:
Also wenn du nachweisen kannst,das du nichts davon gewußt hast

eh isch schwör hab isch konkret nich gewusst...
.
.
Gruß Hobby

Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit...

Falcone Offline




Beiträge: 113.677

01.02.2006 18:18
#9 RE: Eiei... Verstoß gegen §29 Stvzo Antworten

Hallo Günter, das hilft nicht wirklich weiter.
§29d StVZO regelt die Anzeigepflicht bei Erlöschen der Versicherung.
Merkwürdigerweise finde ich dazu im Bußgelkatalog keinen Straftatbestand - das kann aber eigentlich nicht sein.
Auf jeden Fall muss eine Versicherungsbescheinigung abgegeben werden, aber das ist ja wohl schon geschehen.
Eine Geldstrafe wird es wohl auch geben.
Aber leider finde ich dazu in meinen schlauen Büchern (noch) nix.
Ich werde heute Abend noch mal weitersuchen - falls hier niemand inzwischen was Genaueres gefunden hat. Muss jetzt erst mal weg.
Grüße
Falcone

Ich hab dir nix getan - also nenn´ mich nicht Biker!

TedStriker Offline




Beiträge: 465

01.02.2006 18:24
#10 RE: Eiei... Verstoß gegen §29 Stvzo Antworten

Also ein Straftatbestand (§29c,d) liegt nicht vor. Denn ich wurde nicht angehalten von der Rennleitung und seit dem Erlöschen des V-Schutzes bin ich auch nicht mehr gefahren. Da ich heute erst davon erfahren habe, werde ich wohl dennoch wegen der Sache zur Kasse gebeten. Da wären die Eintreiber-Gebühren, die Gebühren für die Stilllegung etc... ins Gefängnis muss ich jedenfalls nicht.

3-Rad Offline



Beiträge: 34.798

01.02.2006 18:24
#11 RE: Eiei... Verstoß gegen §29 Stvzo Antworten

§ 6/2

Die Worte "bis zu" relativieren die Sach doch scho erheblich.

Gruß Norbert,dem mit 16 mal so was ähnliches passiert ist.
Wenn Gott gewollt hätte, das Motorräder sauber sind,hätte er Spüli in den Regen getan.

Falcone Offline




Beiträge: 113.677

01.02.2006 19:43
#12 RE: Eiei... Verstoß gegen §29 Stvzo Antworten

Ich denke auch, du musst dir keine großen Sorgen machen. Mir ist das auch mal passiert. Es ist allerdings schon so lange her, dass man da wohl zu heute nix mehr vergleichen kann.
Ich gehe auch davon aus, dass du eine Ordnungswidrigkeit plus der anfallenden Gebühren aufgebrummt bekommst. Was mich interessiert hätte (und worüber ich bislang nix gefunden habe) ist, ob Du Punkte bekommst. Denn das finde ich dann immer recht unangenehm.
Ich schau noch mal, ob ich noch was finde.

Wird schon werden ...
Grüße
Falcone

Ich hab dir nix getan - also nenn´ mich nicht Biker!

keulemaster Offline



Beiträge: 5.133

01.02.2006 19:53
#13 RE: Eiei... Verstoß gegen §29 Stvzo Antworten

sach ich doch zieh ins ösiland, dort gibbet es keine punkte.
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Eulekatz Offline




Beiträge: 7.991

01.02.2006 20:19
#14 RE: Eiei... Verstoß gegen §29 Stvzo Antworten

In Antwort auf:
Bußgelkatalog keinen Straftatbestand

@Falcone:
Im Bußgeldkatalog findes du nur Bußgeldtatbestände, z. B. Rotlicht u.s.w.,
Im Pflichtversicherungsgesetz § 6 steht genau drin, was Sache ist!!!
Und:
Alte Weisheit:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!!
Ist halt so:
Wenn z. B. am 32.12. der VersSchutz egal aus welchen Gründen erloschen war, darfst du am 01.01. um 00.00 Uhr NICHT mehr fahren!!!
Was natürlich zu beweisen ist bezw. bewiesen werden muß.
Kommt auf die Hartnäckigkeit und ........... des Ermittlers an!
Sich selbst belasten wie z. B. "Ei isch bin jo nur jeden Dach uff die Abeit die 3 km gefahrn" ist Plöt, muß man nämlich nicht!!!
Den Versicherungen ist das Sch..egal, Hauptsache, die bekomme ihre Kohle.
Und die anfallenden Gebühren kommen sowieso noch dazu.
Tip, nicht ganz ernst gemeint:
Statt 3 Monate auf Vollpension bei Wasser und Brot mal so richtig was dolles anstellen, dann hast du die Chance, auf einem Segeltörn in der Karibik über dein soziales Verhalten nahzudenken
gag
Günter



Eulekatz Offline




Beiträge: 7.991

01.02.2006 20:22
#15 RE: Eiei... Verstoß gegen §29 Stvzo Antworten

In Antwort auf:
ösiland, dort gibbet es keine punkte.

aber sogenannte:
Wachtmeisteraugen
die deine Geschwindigkeit frei raten dürfen und das ist auch nocht rechtens, im Ösiland!!!
Geistert hier durch die Medien, Keule, wird woll stimmen
gag
Günter
fährt nächste Woche auch dahin, aber gaaanz langsam
ab Ösi-Grenze

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