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Dieses Thema hat 28 Antworten
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Falcone Offline




Beiträge: 113.677

01.02.2006 20:44
#16 RE: Eiei... Verstoß gegen §29 Stvzo Antworten

Im Bußgeldkatalog findet man alles, was im Straßenverkehr mit Strafe bewehrt ist. Von der kleinen Ordnungswidrigkeit bis hin zur Straftat. Leider doch auch Fahren ohne Versicherungsschutz, was als Straftat gilt:
Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger: 6 Punkte
Die Höhe der Strafe entscheidet das Gericht, ebenso auch über das Fahrverbot.
Wichtig wäre also jetzt, nachzuweisen, dass nicht gefahren wurde!
Ich denke, ein Anwalt wäre doch ganz gut.

Beste Grüße
Falcone

Ich hab dir nix getan - also nenn´ mich nicht Biker!

U-W Offline




Beiträge: 6.367

01.02.2006 23:16
#17 RE: Eiei... Verstoß gegen §29 Stvzo Antworten

Gib doch ma Butter bei die Fische.

Wer iss Fahrzeughalter, das iss nämlich der, der zunäxt ma haftet !
Isses dein Vater, bisde sowieso schon raus, bisd es du, dann haste dich mit schuldig gemacht, denn dann bisde vom StVA angeschrieben worden, das die Versicherung den Schutz widerrufen hat, und das du innerhalb von einer Woche entweder abmelden oder ne neue Deckungskarte vorlegen musst. Haste das versaubeutelt, bisde dran.

Je nach StVA bezahlt ihr jetzt erstmal den Einsatz der Polizei, die ja extra rausfahren mussde, sowie die Abmeldegebühren. Polizeieinsatz kostet in aller Regel um die 100 Euros.

Ansonsten ist es n Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz


.

WWL-EhrenMitGlied
Bleibt zu hoffen, dass das absehbare Ende des US-Imperiums nicht mehr all zu viele Kriege, Tote und weiteres unsägliches Leiden wie im Irak nach sich zieht.(clemens ronnefeldt)

Eulekatz Offline




Beiträge: 7.991

01.02.2006 23:22
#18 RE: Eiei... Verstoß gegen §29 Stvzo Antworten
In Antwort auf:
Ansonsten ist es n Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz

dassachtidochschon.

Im Pflichtversicherungsgesetz § 6 steht genau drin, was Sache ist!!!


Keiner glaubet mir
gag
Günter

double barrel Offline



Beiträge: 668

01.02.2006 23:30
#19 RE: Eiei... Verstoß gegen §29 Stvzo Antworten

In Antwort auf:
... ein Anwalt ...

Wer prozediert um eine Kuh,
Zahlt ein Pferd dazu.....

Grüsse,
DB

Wer den Tiger fährt, muss auf sein Hut sein ...

Wännä Offline




Beiträge: 17.494

02.02.2006 01:18
#20 RE: Eiei... Verstoß gegen §29 Stvzo Antworten

In Antwort auf:
Denn ich wurde nicht angehalten von der Rennleitung und seit dem Erlöschen des V-Schutzes bin ich auch nicht mehr gefahren.

Hi Ted,

bin kein Jurist, komme aber aus Juristenhause. Oppa hatte ne Kanzlei mit Verkehrssachen als Schwerpunkt.

Nach meiner Einschätzung beschränkt sich der Fehler lediglich darauf, daß ein nicht versichertes Fahrzeug - welches damit im Straßenverkehr nicht mehr verwendet werden darf und in der Sache auch keine Zulassung mehr hat - sich im öffentlichen Bereich befunden hat, also dort abgestellt war. Das ist eine Ordnungswidrigkeit und thats it. Wenn die Versicherung das den Behörden meldet, kommen die sofort und kratzen die Plaketten runter. Auch in Deiner Abwesenheit. Eine Gefährdung durch dieses abgestellte Fahrzeug liegt nicht vor, wohl aber - aus Sicht der Straßenverkehrsordnung - eine potentielle Behinderung.

Mir ist das mal passiert mit meinem Auto. Tüv total überzogen, einfach gepennt. Klingelt ein Schupo an meiner Tür und sagt: "Ist das Ihr Auto?" "Ja, warum?" "Da ist schon lange kein TÜV mehr drauf!" "Ooooh!"

Das Ende vom Lied. Den Nachweis, daß ich gefahren bin, hat niemand erst versucht, zu führen (obwohl der Motor noch warm war). Ich bekam aber ein Ticket wegen des unzulässigen Abstellens. Hätte die Kiste auf dem Hof gestanden, wär nix gewesen. Nicht mal eine Mängelkarte wurde ausgestellt. Dazu hätte ich das Fahrzeug vorher unter den Augen der Polizei bewegen müssen.


Also Gefängnis ist ein bißchen starker Tobak für Deinen Fall. Es ist aber nicht so, daß der Halter zwingend dafür haftet, weil er Dir das Auto überlassen hat und davon ausgehen darf, daß Du weißt, was Du tust, sprich, er muß nicht schauen, wo Du das unversicherte Fahrzeug letzlich abgestellt hast. Er muß Dir aber mitteilen, wenn die Versicherung und damit die Bedingung für die Zulassung nicht mehr gegeben ist. Das kann Dir nicht auferlegt werden, jeden Tag danach zu fragen, ob das nicht zufällig gekündigt wurde.


Viele Grüße und sag man an, was draus geworden ist.

Wännä


Falcone Offline




Beiträge: 113.677

02.02.2006 07:54
#21 RE: Eiei... Verstoß gegen §29 Stvzo Antworten

Hallo Günter, natrlich glaube ich dir und den Pflichtversicherungsgesetz! Ich wusste nur, dass es dazu auch etwas im Bußgeldktalog gibt. Und das hatte ich auf Anhieb nicht gefunden.

Hallo Wännä!
Mit dem TÜV-Überziehen kommst du heute so nicht mehr davon. Für das längere Überziehen gibt es Punkte, auch wenn dein Fahrzeug nicht mal die Garage verlassen hat. Das wird zum Glück nicht überall gleichmäßig streng verfolgt, aber in der letzten Zeit hat es einige Fälle (persönlich bekannt ist mir ein Braunschweiger und einer aus Bayern), wo es eine Ordnungswidrigkeit mit Punkt gegeben hat, weil ein Fahrzeug ohne TÜV im Garten stand (BS) und weil ein Fahrzeug ohne TÜV abgemeldet wurde. Das Thema wurde auch schon in der Zeitschrift "Markt" erörtert und ist Gegenstand in einigen Oldtimer-Foren, weil dort Fahrzeuge in der Restaurierungsphase oftmals sehr lange stehen und nicht abgemeldet wurden.
8 Monate überziehen kostet z.B. 75 Euro und einen Punkt.
Ein typischer Fall von einem Gesetz, das keiner versteht ...

Grüße
Falcone

Ich hab dir nix getan - also nenn´ mich nicht Biker!

keulemaster Offline



Beiträge: 5.133

02.02.2006 09:56
#22 RE: Eiei... Verstoß gegen §29 Stvzo Antworten

@eule

da wird allerst geckuckt obs a deutsches nummernschild is.
dann wird geschätzt.

aber mit schätzen fährt man echt gut, wenn man einiges zu schnell ist...
wenn schnell dann qscheid schnell, wegen a poor km/h schätzens nitamoll.

is nit so schlimm bei uns...
man muß nur
Fernpaß
Seefeld
ganzen Brenner
aufpassen...

ansonsten sieht man voll selten von denen...is ja klar, der arme fleissiger tüchtiger österreicher darf nicht ausgenommen werden.
------------------------------------------------------

TedStriker Offline




Beiträge: 465

02.02.2006 10:09
#23 RE: Eiei... Verstoß gegen §29 Stvzo Antworten
Guten Morgen,

wurde heute Nacht nach San Quentin geflogen. Meine Begnadigung wurde vom Ober-Ösi dort abgelehnt. Das war es wohl.
Nein mal zur Sache: Die Angelegenheit scheint nun vom Tisch zu sein. Ich muss den Einsatz und diverse Mahngebühren zahlen und obwohl ich erst nach Ablaufen der Vier-Tage-Frist handeln konnte (mein Dad war im Urlaub und hat halt den Brief der Staatsgewalt zu spät entdeckt), wird nichts weiter folgen.
Nochmal die Fakten: Da mein alter Herr 1999 mit meinem damaligen Wagen zwei Unfälle hatte, wurde ich in der Versicherung hochgestuft. Da das blöd war, wurden fortan alle meine KFZ (bis auf die Motorräder) auf meinen Dad zugelassen. Der Wagen steht in einer Garage, also auf einem nicht öffentlichen Feld.
Ich brauch wohl nicht erwähnen, dass mir trotzdem mein Arsch auf Grundeis ging und ich nun wirklich erleichtert bin. Erleichtert und durchgefroren, da ich natürlich mit meiner W zur Arbeit fuhr, trotz -9°c. Aber als ich losfuhr, wusste ich ja noch nicht, dass man in der fernen Heimat die Probleme lösen konnte. *freu*

Eulekatz Offline




Beiträge: 7.991

02.02.2006 10:15
#24 RE: Eiei... Verstoß gegen §29 Stvzo Antworten

@Keule:
gestern im ZDF:
Angebliche Abzocke deutscher Touris durch Polizei Ösiland, Italia und Schwyz:

Ösi:
Halten D-Touris an, Frau hinten nicht angeschnallt, 35 Öken!!
Fahrer mußte pusten, null.
Grund:
Touris kommen von der Schipiste und sind angesoffen. Stimmt ja öfters mal.
Italia:
Am Brenner Ausfahrt:
Limit 60 km/h
Da blasen die bis zu 120 km/h durch.
Werden abkassiert, zu recht!
Unfallschwerpunkt.
Wundern sich über die fällige Sicherheitsleistung (bis zur Beschlagnahme des Fz, kommt aber äußerst selten vor).
Die Sicherheitsleistung wird auch in -D- einbehalten, wenn ein Ausländer eine VerkehrsOWi oder eine Straftat begeht.
Schwyz:
Da fahren die Deppen im Zermedes auf der A 5 direkt nach Basel rein und werden angehalten, weil sie keine Vignette haben.
Oder:
Haben die Vignette in der Brieftasche, von "ausgetauschter Scheibe"!!
Oder
rasen wie die Bekloppten.
Ist doch Alles hinreichend bekannt!!
Meine Meinung zu diesem "Report":
Stil PLÖT-Zeitung.
gag
Günter
der noch NIE im Ausland ein Ticket gefangen hat.



Eulekatz Offline




Beiträge: 7.991

02.02.2006 10:19
#25 RE: Eiei... Verstoß gegen §29 Stvzo Antworten

In Antwort auf:
da ich natürlich mit meiner W zur Arbeit fuhr, trotz -9°c.

Nur die Harten kommen in den Garten

gag
Günter
Glüggwuntsch

TedStriker Offline




Beiträge: 465

02.02.2006 10:22
#26 RE: Eiei... Verstoß gegen §29 Stvzo Antworten

naja man ist schön wach und fühlt sich ein bisschen wie ein edler Ritter - so allein in Wald und Flur. =)

Falcone Offline




Beiträge: 113.677

02.02.2006 10:24
#27 RE: Eiei... Verstoß gegen §29 Stvzo Antworten

Prima, dass es gut ausgegangen ist - Punkte wegen so was wäre dann doch zu ärgerlich gewesen!

In Antwort auf:
Stil PLÖT-Zeitung.

Günter, da sagst du was!
Der Stil der öffentlich-rechtlichen Magazine geht seit einiger Zeit derart in den Keller, dass ich manchmal richtig einen Zorn krige. Aus Interviews wird genau der Satz rausgesschnitten und gezeigt, der in die Stimmungsmache passt. Wirklich wie in der Blöd-Zeitung ...
Warum nicht sachlich - bleibt doch genug zum kritisieren - und es wäre dann villeicht glaubwürdiger.

Sich bald nur noch über´s W-Forum informierend
grüßt
Falcone

Ich hab dir nix getan - also nenn´ mich nicht Biker!

TedStriker Offline




Beiträge: 465

02.02.2006 10:36
#28 RE: Eiei... Verstoß gegen §29 Stvzo Antworten

weil sich sachlich eben nicht mehr verkauft. Spiegel, Focus, Stern, FAZ rutschen alle rapide ab und verlieren massig Leser. Kein Wunder also, dass man sich entscheidet die Inhalte zugänglicher zu machen. Aber so lang es bei uns nicht läuft wie in der britischen Presse, bin ich mit meinem Job in der Branche zufrieden. ;o)

Falcone Offline




Beiträge: 113.677

02.02.2006 17:39
#29 RE: Eiei... Verstoß gegen §29 Stvzo Antworten

Der Stern scheint sich noch immer recht treu zu bleiben - in seiner Mittelmäßigkeit. Der Focus hat auch das Reisserische für sich entdeckt, der Spiegel scheint von links nach rechts zu schwenken und die FAZ kenne ich so gut wie nicht. Alles nur meine persönlichen Eindrücke. Aber man kann und darf sich ja nach wie vor aus allem seine Meinung bilden
Schweifende Grüße (aber er §29 ist ja zum Glück ausgestanden)
Falcone

Ich hab dir nix getan - also nenn´ mich nicht Biker!

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