... McDonald’s-Gegner Recht auf fairen Prozess und Meinungsfreiheit verletzt
Straßburg - In ihrem jahrelangen Rechtsstreit mit der Hamburger-Kette McDonald’s haben zwei britische Umweltschützer am Dienstag vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einen Sieg errungen. In dem Grundsatzurteil entschied der Europäische Gerichtshof, dass Großbritannien den Umweltschützern das Recht auf einen angemessenen Prozess vorenthalten und zudem ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt habe. Die 39-jährige Aktivistin Helen Steel soll 20.000 Euro erhalten, ihr 50-jähriger Mitstreiter Dave Morris 15.000 Euro. Zudem soll der britische Staat Prozesskosten in Höhe von genau 47.311,17 Euro tragen.
Die unter dem Spitznamen "McLibel" ("McVerleumdung") bekannt gewordene Affäre wurde durch die sechsseitige Broschüre "What’s Wrong with McDonald’s?" (sinngemäß: "Was ist faul bei McDonald’s") ausgelöst, die Steel und Morris 1989 und 1990 verteilt hatten. Die Mitglieder der kleinen Umweltgruppe London Greenpeace - die nicht zur internationalen Greenpeace-Bewegung zählte - hielten dem Fastfood-Konzern darin unter anderem vor, er kläre nicht über den möglichen Zusammenhang zwischen fettigem Essen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Krebs auf. Ferner sei der US-Riese mitverantwortlich für die Zerstörung von Tropenwäldern, beute Kinder für seine Werbung aus, bezahle sein Personal schlecht und sei mit Schuld an grausamen Schlachtmethoden.
Kein Rechtsbeistand für Steel und Morris McDonald’s hatte Privatdetektive angeheuert, um die Gruppe zu infiltrieren und die Urheber der Schrift vor Gericht bringen zu können. Bereits das erste Verfahren gegen Steel und Morris machte als längster Prozess der englischen Justiz Geschichte: Vom 28. Juni 1994 bis zum 13. Dezember 1996 gab es 313 Verhandlungstage, von denen ganze 40 Tage auf die Plädoyers entfielen. Während McDonald’s mehrere Anwälte einschaltete, erhielten Steel und Morris keinen Rechtsbeistand. Schließlich wurden sie am 19. Juni 1997 zu Schadensersatz in fünfstelliger Höhe verurteilt. Ein Richter warf ihnen vor allem vor, sie seien die Beweise für ihre Behauptungen schuldig geblieben. 1999 bestätigte ein Berufungsgericht die Verurteilung und verminderte die Strafzahlungen auf (gut 52.000 Euro) für Steel und 40.000 Pfund für Morris.
"Ungleichheit der Waffen" Die Europarichter stellten nun eine "Ungleichheit der Waffen" zwischen den Parteien des Prozesses fest und monierten, Steel und Morris hätten viel mehr Ängste und eine viel stärkere Beeinträchtigung ihres Privatlebens erdulden müssen als andere, anwaltlich vertretene Beklagte. Der Anwalt der Briten vor dem Menschenrechtsgericht, Keir Starmer, hatte bei der Verhandlung in Straßburg angeführt, McDonald’s habe für das Verfahren umgerechnet rund 15 Millionen Euro ausgegeben. Der Vertreter der Londoner Regierung hatte seinerseits vergeblich geltend gemacht, die "einseitige Kampagne" habe dem Image von McDonald’s geschadet. Die Justiz habe sich um ein Gleichgewicht zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz der Unternehmens-Interessen bemüht.(sa/dpa/AFP)"
Vom Ergebnis her ja erfreulich, aber über 10 Jahre Gerichtsverfahren ?!? Bei "meinen" Sorgerechts-/Umgangsrechtsverfahren, die sich mit Gutachten und Berufungsinstanzen 3-5 Jahre hinziehen können (und dann u.U. an der "normativen Kraft des Faktischen" nicht mehr vorbeikommen), denke ich auch schon: Hoffentlich bist du selbst nicht irgendwann mal darauf angewiesen...
Im Vorfrühlingsbeginnmonat ein etwas zu ernstes Thema, ich seh´s ein. Zumal uns Mescalero schon genug vom bitteren Ernst des Lebens ins Haus geweht hat... Darum empfehle ich - durchaus ernsthaft - ein Umschalten auf diesen erbaulichen Thread: http://www.cisdur.de/estrella/html/gabelholmhamster.html Mit dieser redaktionellen Verstärkung laufen uns die Estrellisten langsam den Rang ab!
In Antwort auf: ...die "normative Kraft des Faktischen"...
...ist eine treffende Bezeichnung eines höchst realfrustrierenden Umstands,finde ich. Trotzdem irgendwie befriedigend,das die britische Justiz anscheinend doch noch unabhängig ist.
Ich glaube, in obigem Fall hat die europäische Justiz die britische abgehängt... Aber davon ab - ich seh das erste Mal, dass ein Beitrag von 22:53 Uhr vor einen Beitrag von 22:52 gerutscht ist. Wie kommt das denn?
...meinte ich auch eigentlich - liegt wohl an meiner fahrigen Art... Die Sache mit der Reihenfolge der postings ist mir auch neu.Mein Beitrag von 22:53 kam bei mir definitv nach Deinem Zweiten von 22:52 - habe ich jedenfalls genau gesehen!Das Tippen dauerte bei mir allerdings ein paar Minuten,weil ich zwischenzeitlich noch mal aufgestanden bin,und mir'n Bier geholt habe.Vielleicht hängt es mit der Überschneidung zusammen.
In Antwort auf:Mein Beitrag von 22:53 kam bei mir definitv nach Deinem Zweiten von 22:52 ...
Ääh, schau dir noch mal die Zeiten an - du scheinst wirklich etwas fahrig... Oder das wievielte Bier war jenes welches du gerade geholt hast? Mach dir nichts draus, ich geh jetzt bubu machen, muss morgen früh raus. Gute Nacht!
Mist,da hab' ich wirklich auch noch mein und dein verwechselt - woanders gibt's dafür die Hand ab... muß auch morgen früh 'raus - trink' jetzt aber das Bier noch in Ruhe aus!