Beziehern von Arbeitslosengeld II bleibt «angemessenes» Auto Stuttgart - Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II dürfen ein «angemessenes» Auto behalten. Darauf weist die in Stuttgart erscheinende Zeitschrift «ACE Lenkrad» hin.
So dürften der Empfänger und alle «erwerbsfähigen» Angehörigen im gemeinsamen Haushalt jeweils ein Auto oder Motorrad besitzen. Dies könne den Angaben zufolge durchaus eine «Familienkutsche» sein. Über die Angemessenheit eines Fahrzeugs im Wert von über 5000 Euro entscheidet im Einzelfall das zuständige Amt.
Besitzer eines Fahrzeugs, dessen möglicher Verkaufserlös abzüglich noch bestehender Kreditverbindlichkeiten unter 5000 Euro liegt, dürfen das Auto nach den neuen Richtlinien auf jeden Fall behalten.
behalten und zugestehen - ist ja ein liebenswürdiges theoretisches Zugeständnis. Wie putzig! Und wer zahlt den Unterhalt bei 345,-/Monat? Die "Agentur"? Das Sozialamt?
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