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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 333 mal aufgerufen
 Allgemeines Forum
der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

13.01.2005 19:29
Arbeitslosengeld II ..... Antworten

Beziehern von Arbeitslosengeld II bleibt «angemessenes» Auto
Stuttgart - Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II dürfen ein «angemessenes» Auto behalten.
Darauf weist die in Stuttgart erscheinende Zeitschrift «ACE Lenkrad» hin.

So dürften der Empfänger und alle «erwerbsfähigen» Angehörigen im gemeinsamen Haushalt jeweils
ein Auto oder Motorrad besitzen. Dies könne den Angaben zufolge durchaus eine «Familienkutsche»
sein. Über die Angemessenheit eines Fahrzeugs im Wert von über 5000 Euro entscheidet im Einzelfall
das zuständige Amt.

Besitzer eines Fahrzeugs, dessen möglicher Verkaufserlös abzüglich noch bestehender
Kreditverbindlichkeiten unter 5000 Euro liegt, dürfen das Auto nach den neuen Richtlinien auf
jeden Fall behalten.

..................................................................................................


eine gebrauchte W dürfte man also behalten ... (in der hoffnung das hier niemand betroffen ist)



Sieht man die Venus von Milo, die Freuden der Liebe man ahnt.
Die armen Hühner im Silo, die werden künstlich besamt.

bleibxund Offline




Beiträge: 12.273

13.01.2005 19:36
#2 RE:Arbeitslosengeld II ..... Antworten

behalten und zugestehen - ist ja ein liebenswürdiges theoretisches Zugeständnis. Wie putzig!
Und wer zahlt den Unterhalt bei 345,-/Monat?
Die "Agentur"? Das Sozialamt?

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Vorsicht ist die Einstellung, die das Leben sicherer macht, aber selten glücklicher (Dr. Samuel Johnson)
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