Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
W650.deW650 ForumW-Tour/Treff-Kalender
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 6 Antworten
und wurde 15.238 mal aufgerufen
 Allgemeines Forum
Hobby Offline




Beiträge: 41.747

28.10.2004 11:27
Gewerbe / Nebengewerbe anmelden ! Antworten

Eine sehr gute Freundin von mir möchte ein Nebengewerbe bzw. Gewerbe anmelden !!
Was ist dabei grundsätzlich zu beachten ??
Sie möchte dies im Bereich Eventmanagement und Sport machen, da sie auch ausgebildete Psychomotorikerin und Fitneßtrainerin ist...
Hat jemand Ahnung wie sie da am besten vorgeht ?? momentan hat sie eine Halbtagsstelle was auch weiterlaufen soll.
Was gibt es da für Vor und Nachteile Steuertechnisch usw. ??????
Gruß Hobby

Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit...

U-W Offline




Beiträge: 6.367

28.10.2004 11:43
#2 RE:Gewerbe / Nebengewerbe anmelden ! Antworten

Wenn es n Nebenerwerb ist, muß sie sich es von ihrem Arbeitgeber genehmigen lassen. Dieser kann sogar Auflagen machen, von wegen wöchentliche Arbeitszeit und maximales Einkommen und keine Konkurrenz zu ihrem Hauptjob.

Ansonsten müssen die üblichen Vorschriften befolgt werden, also, braucht man eine besondere Ausbildung (Meister, Leiter, Ausbildungsschein etc.) für das Nebengewerbe? Es unterliegt normalerweise den gleichen Vorraussetzungen wie wenn es als Hauptgewerbe ausgeübt werden würde.

Je nach Gewerbe muß dann auch noch ne (Zwangs-)Mitgliedschaft in einer Institution erfolgen (IHK, Handwerkskammer, Ärztekammer etc.), die auch bei Existenzgründern (auch im Nebenerwerb) beratend zur Seite stehen. Und dann müssen die steuerlichen Vorschriften eingehalten werden. Bei geringfügigem Umsatz kann eine Mehrwertsteuerausweisung und Abführung entfallen, hierfür mit dem Finanzamt sprechen.

Last not least sollte sie sich informieren, inwieweit Vorschriften ihr dabei die Chancen auf Arbeitslosengeld im Falle einer Kündigung des Hauptjobs vermindern. Denn ich könnte mir vorstellen, das der Nebenerwerb bei der Berechnung eines Arbeitslosengeldes mit angerechnet wird, und im Falle, das es einen bestimmten Betrag überschreitet, vielleicht sogar den ALG-Anspruch ruhen lässt. Selbständige kriegen nämlich kein ALG, die müssen dann zum Sozialamt.

Nachtrag:
Ansonsten einfach zum Gewerbeamt und angemeldet, fertig !

auf besonderen Wunsch
ohne besondere Signatur

Hobby Offline




Beiträge: 41.747

28.10.2004 11:57
#3 RE:Gewerbe / Nebengewerbe anmelden ! Antworten

Da gibts doch bestimmt auch Unterschiede was für ein Gewerbe ich anmelde ???
es ist doch was anderes ob ich Gummitiere auf dem Jahrmarkt verkaufe oder Wassergymnastik mit Kindern betreibe.....
Gruß Hobby

Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit...

pelegrino Offline




Beiträge: 51.252

28.10.2004 12:44
#4 RE:Gewerbe / Nebengewerbe anmelden ! Antworten

Hmm,bei Arbeiten mit Menschen könnte ich mir vorstellen,das man da vielleicht irgendeinen Schein nachweisen muß,das man keinen Schaden anrichtet,könnte ich mir denken.
Eventmanagement - macht mein anderer Schwager auch,und der ist ständig am Maulen,das es bei der derzeitigen Wirtschaftslage nicht mehr so viel an events und deren Organisierung zu managen und somit auch zu verdienen gäbe...viel Glück!!


Arbeit fasziniert mich - ich könnte stundenlang zusehen!

Hobby Offline




Beiträge: 41.747

28.10.2004 12:56
#5 RE:Gewerbe / Nebengewerbe anmelden ! Antworten

Also die Ausbildung ist ja vorhanden
und mit dem Eventmanagement hat sie recht gute Kontakte !! nur das Ganze muß mal langsam offizell ablaufen sonst gibts Ärger mit der Steuer bzw. keine Kohle von den jeweiligen "Arbeitgebern"....
Gruß Hobby

Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit...

U-W Offline




Beiträge: 6.367

28.10.2004 17:24
#6 RE:Gewerbe / Nebengewerbe anmelden ! Antworten

@Hobby
schrieb ich ja bereits im 2. Absatz: neben den üblichen Vorschriften ..... .

Wenn sie ne Arztpraxis aufmachen will, braucht sie die Zulassung der Ärztekammer, wenn sie Häuser bauen will, nen Maurer-Meisterbrief, macht sie ne Autowerkstatt auf, dann eben den Kfz-Meisterbrief. Es ist dabei egal, ob nebenbei oder hauptberuflich.

Sie muß wissen, ob in ihrer Branche eine irgendwie geartete Voraussetzung vorhanden sein muß. Notfalls die entsprechende Kammer befragen, manches Mal weiß auch das Gewerbeamt was.

auf besonderen Wunsch
ohne besondere Signatur

Bonny Offline




Beiträge: 1.102

28.10.2004 18:20
#7 RE:Gewerbe / Nebengewerbe anmelden ! Antworten

Ins Rathaus gehen,Gewerbeschein holen(ca.25,-) fertig.
Alle Schmarotzerorganisationen inkl. Finanzamt melden sich automatisch.
Viel Erfolg.

Bonny

 Sprung  
Der-Amazon-LinkW650 ForumAsbest
Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz