Ich nehme an, dass das summarisch unter der "EG-Typgenehmigungs-Nr." im Fahrzeugbrief enthalten ist. Scheint sowas wie die Homologation darzustellen (????)
Ob's gesonderte Einzelbescheinigungen für den schweizer Behördengebrauch gibt, weiß ich allerdings nicht. Frag mal bei einem schweizer Kawa-Händler nach.
--------------------------------------------------------- Heize Deine Reifen, solange es noch Alp ist
Frag mal den CH-Kawa Importeur was er für die Benützung seiner Typengenehmigung verlangt. Wenn ihr euch einig werdet füllt er dir das Formular 13.20A aus, welches du bei der Verzollung des Geräts erhältst. damit kannst du dann ganz normal aufs StVa und deine neue W zulassen.
In Antwort auf: Der emjey hatte auch so ne Rennerei, weil er von Holland nach Fronkreisch gezogen is, oder so.
Da hat er auch so'n Papierchen gebraucht, und schließlich auch bekommen.
Gruezi Fondue,
genau so ist es, das Certificate of Conformity sollte der Kauefer (wenn nicht vor 2004 gekauft) mit seiner Maschine mitbekommen haben. Ist das Mopped aelter sprich vor 2004 gekauft worden hat er das CoC unter Umstaenden nicht. In diesem Fall kann es ihm aber sein Haendler besorgen oder du wendest dich gleich an Kawa Deutschland (wenn's ne deutsche Maschine ist)
Was zum Kuckuck steht denn nun drin in diesem CoC ?
Die Fahrzeugdaten (d.h. du brauchst ne Kopie vom Fzgschein, wenn Du dich selber darum kuemmerst) also Fgstlnummer Typ Bj Motor Hubraum etc und dann steht irgendwo das Kawasaki hiermit bestaetigt das dieses obengenannte Mopped in Europa gefahren werden kann oder so aehnlich , hab das Ding nicht im Buero kann heute abend aber mal nachschlagen.
Also das CoC ist nix aussergewoehnliches, grad mal eine Din A4 Seite mit Kawastempel und trotzdem machen alle Aemter ein riesen Geschiss um das Papier.
Viel Erfolg, emjey Nachtrag: das Papier gabs bei Kawa NL umsonst, mit freundlichem Laecheln der Sachbearbeiterin