ich les mal jetzt nicht alles bis zum schluss. es gibt eine gnadenlose und niemals !!!! abweichende regel beim fahrzeugverkauf. verkaufe immer nur ein von dir abgemeldetes fahrzeug. der käufer muss absolut selbst sehen wie er das bezahlte fahrzeug weg bekommt . alles andere führt nur bei unfall oder nicht ummelden zu deinem schaden. mit bestens abgemeldeten grüssen BRUNO.
Beispiel 1: 1990, inserierte meine Dose, Anruf aus dem Westerwald: Wollen genau dieses Ding haben, Ehemann hat gleiches Auto, Ehemann aber Vertreter und kommt gegen 17.00 Uhr nach Hause, können also erst gegen 19.00 Uhr da sein! Frau ist im WW Lehrerin und braucht dringend am nächsten Vormittag Dose um Kinder einzusammeln, Ehemann muß füh weg! Kommen um Mitternacht an, kaufen Dose, versprechen, innerhalb drei Tagen umzumelden. Bereits am gleichen Tag geschehen! Beispiel 2: Junges Ehepaar aus Rheinfelden besichtigen meinen WoWa, kaufen sofort und nehmen den mit! Zwei Tage später umgemeldet! Beispiel 3: 1998: Kaufe neue Dose, gebe Altdose zugelassen an Neuwagenhändler, am nächsten Tag umgemeldet. Beispiel 4: Juli 2001: Kaufe beim Freundlichen meine -W-, zugelassen auf den Vorbesitzer, gebe zugelassene alte Susi in Zahlung, Freundlicher meldet am nächsten Tag die Susi ab, ich die W auf mich um! und so weiter... Allerdings: Bei einem Verkauf an REM würde ich das NICHT machen! @Megges: REM=Reisende Ethnische Mindereheiten