Also Steve:
jetzt hab ich Zeit, mal zu antworten:
Dieser § 315 c StGB wird praktisch auch auf die Alks und Bekifften angewandt!!!!
Da heißt es in Abs. 2:
Wer im Sraßenverkehr....
grob verkehrswidrig und rücksichtslos....
die Vorfahrt nicht beachtet
falsch überholt oder bei Überholvorgängen falsch fährt...
und dann weiter:
und dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet wird.... besraft!
Also die Tatbestandsmerkmale sind
grob verkehrswidrig UND rücksichtslos- also beides zusammen-
sowie
die Gefährdung von Leib (das wäre z. B. eine dadurch verursachte Verletzung) oder Leben (ist klar).
Das müßte vorliegen, um die Merkmale zu erfüllen! Fiktiver Sachverhalt mal angenommen:
Ich fahre auf dem mittl. Fahrstreifen, der rechte ist mit Lkws verstopft, der linke mit Schnellfahrern oder nicht vorhanden.
Ein Pkw fährt auf die A, beschleunigt zwischen zwei Lkw und fährt mir vor die Nase, ausweichen nach links geht nicht!
Hat also meine Vorfahrt nicht beachtet!
Jetzt kommt es auf das grob verkehrswidrige UND rücksichtslose Verhalten an:
Starkes abbremsen zur Vermeidung eines Zusammenstoßes, ausweichen nach links mit der Gefahr, von schneller Fahrenden Pkw angefahren zu werden oder von der Fahrbahn abzukommen (Bankett!!)
Das würde eigentlich reichen!
Ich würde dann sinngemäß schreiben:
Am.... um ..... Uhr befuhr ich mit meinem Krad, amtl. Kennzeichen L-AM.. die A.. n Richtung X.
Da der rechte Fahrstreifen mit Lkw - Kolonnen besetzt war,geschätzte Geschwindigket ca.90 km/h , benutzte ich den mittleren von drei Fahrstreifen. Meine Geschwindigkeit betrug konstant ca. 130 km/h. Als ich die Einfahrt.... passierte, bemerkte ich einen dunkelfarbigen Pkw BXX, amtl. Kennzeichen S-AU XX, der mit hoher Geschwindigkeit von der Beschleunigungsspur auf den rechten Fahrstreifen wechselte und zwischen zwei Lkw sofort und ohne auf den Verkehr der mittleren Spur zu achten, einscherte. Nur durch eine Vollbremsung konnte ich einen Zusammenstoß vermeiden,ein Ausweichen auf den linken Fahrstreifen war wegen des dichten Verkehrs nicht möglich. Durch die Vollbremsung kam mein Krad ins Schleudern, einen Sturz konnte ich jedoch aufgrund der trockenen Fahrbahn verhindern. Nachfolgende Fz. mußten ebenfalls stark abbremsen, um einen Zusammenstoß mit meinem Fz zu verhindern. Der Fahrer des BXX muß die Situation erkannt haben, er zeigte mir noch im Wegfahren den Stinkefinger!
Beschreibung des Fahrers:
Ca. 30 Jahre alt, dunkle, kurze Haare, TR-Aussehen, Handy am Ohr!
So ungefähr muß eine Anzeige aussehen!!!!
Diese dann bei der Bullerei deines Vertrauens abgeben oder mit der Post schicken!
JEDE Polizeidienststelle MUSS diese Anzeige aufnehmen, sie wird dann an die dafür zuständge Stelle weitergeleitet!!!!! Deswegen ist eine genaue Ortsangabe wichtig!!!
Zeuge:
Wirst du nicht haben, es sei denn, Kennzeichen von hinter dir Fahrenden gemerkt, dann angeben!!!!!
Dann wird der HALTER des BXX ermittelt und vorgeladen, wohnt er außerhalb, geht das Vernehmungsersuchen an die für den Wohnort zuständige Dienststelle!!!
Dann fangen die lustigen Spielchen an:Halter sagt, bin nicht gefahren, habe meine Kiste an einen Unbekannten verliehen, ein Verwandter ist gefahren, brauche zu dessen Person keine Angaben zu machen (hadder recht), nimmt RA, der bestreitet und gibt an Mopedfahrer hätte seinen Mandanten gefährdet, da aber dieser schon 12 Punkte hat, sei es glaubhaft, das er, sein Mandandt, sich verkehrsgerecht verhält!!Alles weitere ist dann Sache des Ermittlungsbeamten!! Und die kennenn alle Tricks!!!!
Dann geht die Akte zur Staatsawaltschaft, besonders gut sind die im Freistaat BY!!!!
Gibt entweder Strafbefehl (Vorstrafe) oder eine Gerichtsverhandlung am für den Tatort zuständigen Gericht!!!!
DU wirst als Zeuge geladen werden!!!
Der Richter entscheidet dann, was geschieht!!!
Merke:
Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand!
Nun meine Meinung:
Fehler machen wir alle, wenn nicht, wären wir Chef im Vatikan!
Verkehrsrowdies, und die solls ja geben, gehören "weg von der Gass"
Und das Wichtigste, bitte richtig verstehen:
Das ist keine Rechtsberatung, ich bin weder Voll-noch Halb- oder Vierteljurist!!!!
Nur ein Versuch, mal die Sache zu erklären, wies so ablaufen könnte!
Günter