folgende Frage ist aufgetaucht. Eintrag in den Fahrzeugpapieren zur Anhängelast: O1: 840kg, O2: 600kg. Transportiert werden soll ein Gespann mit Leergewicht 370kg.
Darf hierfür ein gebremster Anhänger verwendet werden, der über ein höheres zulässiges Gesamtgewicht besitzt (z.B. 1300 kg) und einer max. Nutzlast von 922kg (Eigengewicht rechnerisch also 378kg)
Rechnerisch bliebe ich mit 378+370=748 ja deutlich unter den erlaubten 840kg?
Oder gilt, was der Anhänger "schlimmstenfalls" wiegen könnte?
Als ich vor vielen Jahren mal einen Anhänger ausleihen musste und nur einen Mitsubishi mit 1.000 kg. gebremster Anhängelast zum ziehen hatte, da erhielt ich einen Anhänger mit 1.500 kg. zul. Gesamtgewicht zur Leihe, der leer ca. 400 kg. wog. Mein eigenes Transportgut wog etwa 300 kg. und das tatsächlich zu ziehende Gewicht wäre also ca. 700 kg. gewesen. Mir sagte der Mitarbeiter vom Verleih, dass ich den Anhänger ziehen dürfe, da ich ja bei weitem nicht die 1.000 kg. im Fahrzeugschein erreiche, denn es zähle nur das tatsächlich zu ziehende Gewicht. So dürfte ich z.B. auch einen leeren Anhänger mit einem zul. Gesamtgewicht mit 3,5 Tonnen ziehen, sofern dieser die 1.000 kg. Leergewicht nicht überschreitet, denn der kleine Mitsu dürfte ja 1.000 kg. ziehen.
@tom_s Axel hat nicht recht. Selbstverständlich gilt nicht die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, sondern die tatsächliche Masse, die am Auto dran hängt, abzüglich der Stützlast. Wobei noch die Gesamtmasse des Zuges eine Rolle spielt, im hier beschriebene Falle aber nicht. O.1 ist die Anhängelast mit gebremstem Anhänger. Hier 840 kg. Die Stützlast ist vermutlich 50 kg. Demnach darf der beladene Anhänger tatsächlich bis zu 890 kg wiegen. Der Transport des Gespannes ist also möglich.
Genau. Diese Führerscheinregeln zusammen mit der maximalen Gesamtmasse des Zuges können einen schon verwirren.
So ein Gespanntransport birgt ja noch weitere Fallstricke. Auf einem Auto-Trailer ist die Spurweite der Schienen oftmals schon so weit, dass ein Gespann gerade so noch drauf passt, ohne in die freie Mitte runterzurutschen. Am besten ist natürlich eine geschlossene Ladefläche. Ansonsten das Gespann auch dreifach seitlich abspannen, damit es sich nicht drehen kann. Nach den Vorschriften für Ladungssicherung muss das Gespann an den Rädern verzurrt werden. Trapezgurte fallen konstruktionsbedingt aus, und Gurte über die Reifen sind eher nicht einzufädeln wegen der Haken. Also muss man für den Gesetzgeber an die Speichen gehen. Ich mache das zwar, spanne aber zusätzlich (und natürlich hauptsächlich) über den Rahmen nach vorne und hinten ab.
Klar. Bei Gussrädern. Aber den gesamten Abspannvorgang beim Gespann mit Speichenrädern? Das würde ich mich nicht trauen. Bei Gussrädern hätte ich keine Bedenken.
Na ja, man muss ja nicht die Schlaufe auf der gleichen Felgenseite herausziehen (so das die Speichennippel belastet werden). Man kann die Schlaufe doch auch um den kompletten Reifen legen.
Wenn nicht klar ist was ich meine mach ich mal ein paar Fotos.
Das mit dem "über den kompletten Reifen legen" schrieb ich ja oben. Wenn das machbar ist, prima. Ist aber bei der W mehr als arges Gefummel.
Mit der alten Methode, das Gespann am Rahmen zu verzurren hatte ich noch nie Probleme, vermutlich auch wegen der im Vergleich zum Auto deutlich geringeren Masse. Die Radverzurrung nehme ich deswegen in erster Linie als Alibi für die Polizei-Kontrolle. Und sie gibt natürlich noch ein wenig zusätzliche Sicherheit.
Ich hatte meine Bertha mal mit dem auf meinem Anbänger geschnallt. Unterwegs wäre sie mir beinahe vom Anhänger gesprungen. Die nehme ich nur noch als Alibi!