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Dieses Thema hat 6 Antworten
und wurde 461 mal aufgerufen
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seeräuber Offline




Beiträge: 1.087

04.12.2016 20:55
Wer kennt sich im Mietrecht aus? Antworten

Folgende Situation

Ich hätte evtl. die Möglichkeit ein Haus zu kaufen.
Im 1.Stock befindet sich die Praxis eines Freiberuflers der einen Mietvertrag für die nächsten 20 Jahre hat.
Das Haus möchte ich selbst nutzen.
Hat die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs Aussicht auf Erfolg?

Der Kauf wäre für mich eben nur dann interessant wenn ich das Haus in absehbarer Zeit auch selbst nutzen kann!

Gruß

Günter

3-Rad Offline



Beiträge: 34.495

04.12.2016 21:44
#2 RE: Wer kennt sich im Mietrecht aus? Antworten

Wenn der Gewerbliche Mitvertrag rechtens ist und da nicht Wohnraum für Gewerbezwecke missbraucht wird, hast du meines Wissens schlechte Karten.
Ein Mietvertrag bleibt auch bei einem Verkauf gültig.

Luja-sog-i Offline



Beiträge: 16.357

04.12.2016 21:54
#3 RE: Wer kennt sich im Mietrecht aus? Antworten

Das klingt doch schon vorab nach Ärger, darum lieber Finger weg.
Oder ist das Hausangebot so günstig, sodaß sich ein langer Rechtsstreit lohnen würde?
Wenn die Immobilie so günstig, dann die Frage nach dem "Warum wohl"!

Das sind rechtliche Fragen, die du am Besten mit rechtlichem Beistand klärst.
Mit einer solchen Konstellation hatte ich glückllicher Weise noch niemals zu tun.


Gruß
Monti

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"Fatal ist mir das Lumpenpack,
das, um die Herzen zu rühren,
den Patriotismus trägt zur Schau,
mit allen seinen Geschwüren." - Heinrich Heine

Nisiboy Offline




Beiträge: 5.694

05.12.2016 08:11
#4 RE: Wer kennt sich im Mietrecht aus? Antworten

Manchmal ist so ein Freiberufler ja auch ganz froh, wenn er den Mietvertrag von den Backen kriegt... Wäre ja zumindest mal eine Frage wert.

Grüße aus dem Norden

Nisiboy

Grisi Offline




Beiträge: 1.387

05.12.2016 09:00
#5 RE: Wer kennt sich im Mietrecht aus? Antworten

Wenn das folgende stimmen sollte, geht die Eigenbedarfskündigung bei Zeitmietverträgen nicht.
------
25. Kann auch ein befristeter Mietvertrag wegen Eigenbedarfs gekündigt werden?

Nein! Bei der Eigenbedarfskündigung i. S. d. § 573 Abs.2 Nr.2 BGB handelt es sich um eine ordentliche Kündigung. Einer ordentlichen Kündigung sind jedoch nur unbefristete Mietverhältnisse zugänglich. Zeitmietverträge i. S. d. § 575 BGB enden entweder durch Zeitablauf oder unter den Voraussetzungen der §§ 543,569 BGB durch eine außerordentliche fristlose Kündigung.

Fundstelle im Netz:
http://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eig...skuendigung/#25

------

Aber ich bin kein Jurist, und einen solchen würde ich in deinem Fall fragen

Grüße
Grisi

seeräuber Offline




Beiträge: 1.087

05.12.2016 11:45
#6 RE: Wer kennt sich im Mietrecht aus? Antworten

Vielen Dank schon mal für die erste Einschätzung.
Sieht nicht so gut aus.
Ich werde wohl auf jeden Fall noch einen Fachanwalt konsultieren müssen

Gruß

Günter

Ray Lomas Offline




Beiträge: 1.539

05.12.2016 20:54
#7 RE: Wer kennt sich im Mietrecht aus? Antworten

Zunächst solltest Du klären, was das für ein Mietvertrag ist.

Zumindest im Gewerbemietrecht gibt es keine Eigenbedarfskündigung.
Ein befristeter Gewerbemietvertrag (auch 20-Jahre) kann nicht ordentlich gekündigt werden..
Soweit ich weiß, gibt es nur eine Ausnahme und zwar wenn Du die Immobilie im Wege einer Zwangsversteigerung erwirbst.

Der beste Tipp ist aber der von Nisiboy: Versuch Dich mit dem Mieter zu einigen. Auch wenn's etwa kostet.
Sonst hast Du sicher Ärger an der Backe.

Gruß

Ray Lomas

hallo »»
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