Heute war die Revisionsverhandlung von "meinem" Porsche-Prügel-Prinzen und es zeichnete sich ein härteres Urteil ab, da hat die Staatsanwältin dem Delinquenten kurz bevor Richterin und Schöffen sich zurückgezogen haben, eine goldene Brücke gebaut, und ihm die Möglichkeit gegeben die Revision zurück zu ziehen und das ursprüngliche Urteil (6 Monate auf Bewährung und 30 Tagessätze (die übrigens viel zu niedrig angesetzt waren, was die Richterin festgestellt hat)) anzunehmen ... was nach kurzer Beratung auch gemacht wurde.
Nun habe ich mich gefragt warum die Staatsanwältin das gemacht hat, wie gesagt, ich hatte eine härtere strafe erwartet und Sie wohl auch (und der Angeklagte und der Anwalt offensichtlich auch). Aber wenn man drüber nachdenkt, wird ein Schuh draus, jetzt ist es ein für alle mal vom Tisch das alte Urteil ist rechtskräftig - Ende Schluss Aus. Bei einem Neuen Urteil könnte wider widersprochen werden und noch eine Instanz und eventuell wider an eine niedrigere Instanz zurück geben usw. Urteil in 4 oder 5 Jahren, während andere inzwischen viel dringendere Fälle liegen bleiben.
Insofern kann ich mit dieser goldenen Brücke leben und vor allem jetzt auch öffentlich darüber hier schreiben - wie gesagt, nun ist alles rechtskräftig eingetütet.
mein Tipp vor Gericht: immer schön bei der Wahrheit bleiben, dann wird man nicht bei Widersprüchen ertappt und kann sogar als einzelner gegen zwei die anderes erzählen vor Gericht gewinnen
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen
Prügelnder Porscheprinz? Haste denn wenigstens ordentlich zurückgewatscht?(..oder nee, lieber nicht.)
Gruß Monti
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eine Auseinandersetzung von vor fast 2 Jahren als ein Porschefahrer unnötig und rücksichtslos einen Radweg versperrt hat die in einem Schlag und anschließender Anzeige endete - hatte ich schon mehrfach drüber geschrieben (da noch schwebend aber schnell in den nicht öffentlichen Bereich verschoben)
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Jörg, diese "Rechtsgespräche" zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung werden oft dann gemacht, wenn sich abzeichnet, daß die beschuldigte Seite sich immer weiter hereinreitet oder womöglich noch schlimmere Folgen provozieren würde (wenn z.B. Zeugen zu falscher Aussage animiert werden, was dann zu neuen Verfahren führen würde usw usw.). Wenn der Fall relativ klar ist, kann man hier den Strafrahmen abschätzen und sich darauf verständigen, im Urteil in diesem Rahmen zu bleiben. Damit ist allen gedient, nicht zuletzt auch dem Beklagten, der so nicht mal die vollen Gerichtskosten tragen muß, da er ja den Widerspruch noch vor dem Urteil zurückgezogen hat.
Zitat diese "Rechtsgespräche" zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung werden oft dann gemacht, wenn sich abzeichnet, daß die beschuldigte Seite sich immer weiter hereinreitet oder womöglich noch schlimmere Folgen provozieren würde
darum ging es nicht - es war ja alles gesagt - Richterin und Schöffen wollten sich gerade zurückziehen, als das "Geschenk" der Staatsanwältin gekommen ist - ich glaube wirklich die wollte nur sicherstellen, dass die Akte endlich endgültig zu ist.
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Zitat von Turtle im Beitrag #6Klingt alles nach Strafrecht. Wie siehts den zivil aus?
habe ich nichts angestrengt - wäre eh nicht viel bei rumgekommen, war ja im Endeffekt auch nicht sooo wild, mir ging es ja mehr darum, dass ihm klar gemacht wird, das man sich so nicht verhält und zwar nicht nur von mir verbal, sondern auch schriftlich von einer höheren Instanz - außerdem konnte ich so die Unterstellung ich habe mir die Wunde auf der Nase nachträglich selber zugefügt natürlich auch gut ins Reich der Fabeln verbannen: "wenn ich vorgehabt hätte Kapital daraus zu ziehen, hätte ich was gemacht womit ich nächsten Tag nicht wieder zu Arbeit hätte gehen können"
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Jörg: prima, die gerechte Sache hat gesiegt, usw. Ich hab auch wieder was gelernt, von diesem Urteilspurzelbaum rückwärts hatte ich noch nie was gehört, muß ich mir merken, auch wenn ich's hoffentlich nie brauchen werde.
Und Pele: hast Du was gegen den Jörg
Dieter (laß es ruhig zum Munde heraus, bevor Du noch irgendwelche Dummheiten machst )
Alkoholfreies Bier... schmeckt richtig, ist aber falsch.
ZitatIch hab auch wieder was gelernt, von diesem Urteilspurzelbaum rückwärts hatte ich noch nie was gehört
ich bis heute auch nicht, ich glaube auch nicht, dass das ohne Einverständnis der Staatsanwaltschaft, einfach so geht
Zitatder so nicht mal die vollen Gerichtskosten tragen muß, da er ja den Widerspruch noch vor dem Urteil zurückgezogen hat.
das finde ich aber schade ... gerade weil der Rechtsschutz ja nicht zahlt da er wegen "vorsätzlicher Körperverletzung" verurteilt ist (bei fahrlässig zahlt sie)
das der Rechtsanwalt seinen schnitt macht, ist irgendwie schade (aber da es der Porschefahrer zahlen muss auch wieder nicht), da der wie beim letzten mal wieder völligen Blödsinn unterstellt hat und alles mögliche, wohlwissend das es anders ist, zurechtgelogen hat - aber das ist ja sein Job und er darf es ja auch - immerhin ist die Richterin diesmal uneingeschränkt hineingegrätscht wenn es zu wild wurde und ich durfte auch richtigstellen wenn er unwahres gesagt hat während ich noch im Zeugenstand war und nicht nur auf direkte Fragen Antworten - das war beides letztes mal nicht so (obwohl auch die mir geglaubt hat, sonnst wäre er ja nicht verurteilt worden, außerdem hat sie es bei Urteilsbegründung gesagt, das ich erheblich glaubhafter war).
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Glückwunsch Jörg, alles richtig gemacht. Und wenn man latent immer die Angate haben muss, dass ein Gericht auch mal ganz anders hätte entscheiden können, dann ist es doch gut so.